Erneuerbare Energien in der Ukraine: Beantragung von Einspeisevergütungen


Die Einspeisevergütungen in der Ukraine können erst dann beantragt werden, wenn die Anlage errichtet und in Betrieb genommen worden ist. Ferner können die Einspeisevergütungen erst nach der Erteilung der Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie beantragt werden.

Zu beachten ist hier:

Höhe von Einspeisevergütungen:

ArtLeistung (kW)Grundtarif (EUR)Grüner KoeffizientKoeffizient für StoßzeitenErgebnis (EUR)
Windenergie<6000,053851,2-0,0646
600-20000,053851,4-0,0754
>20000,053852,1-0,1131
Biomasse0,053852,3-0,1239
Solarenergie Boden0,053854,81,80,4653
Solarenergie Dach<1000,053854,41,80,4265
>1000,053854,61,80,4459
Wasserkraft<10 MW0,053850,81,80,0775

Bei der Beantragung von Einspeisevergütungen werden folgende Unterlagen bei der Nationalen Energieregulierungskommission (nachfolgend auch „NERK“ genannt) vorgelegt bzw. werden folgende Informationen an diese mitgeteilt:

Die Entscheidung der NERK über die Erteilung von Einspeisevergütungen wird in einer öffentlichen Sitzung innerhalb von max. 45 Kalendertagen nach der Antragstellung getroffen.

Die Einspeisevergütungen gelten bis zum 01.01.2030.

Autor:   Igor Dykunskyy  — Wörter: 541

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