Seit April 2009 versucht die Ukraine, die Produktion von Elektroenergie aus alternativen Quellen finanziell zu stimulieren. Die Stimulierung erfolgt vor allem durch eine Festlegung eines sog. „Grünen“ Tarifs (Einspeisevergütung) auf Gesetzesebene, der die Verpflichtungen des Staates garantiert, die erzeugte „grüne“ Elektrizität bei deren Produzenten abzukaufen, und auch durch eine Bestimmung einer bedeutsamen Menge von Steuervorzügen für die Produzenten von einer solchen Elektrizität.
Einige Jahre lang war die Einspeisevergütung für Elektrizität, die von Objekten der Photovoltaik (Freiflächen) in der Ukraine produziert worden ist, einer der höchsten in der Welt, was nicht immer aus wirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt war. Mit der Einfügung von wesentlichen Änderungen in das Regime der Bestimmung der Höhe des „Grünen“ Tarifs für Elektrizität (im Juni 2015) gibt es die Hoffnung, dass der Umfang der staatlichen Unterstützung und die Bedingungen einer solchen Unterstützung zumindest nicht im Laufe der nächsten Jahre geändert werden wird.
Bis zum Jahre 2015 haben sich die Produzenten von „Grüner“ Elektrizität einer größeren Menge von Steuervorzügen erfreut als heute, insbesondere gab es Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer und der Grundsteuer. Die Änderungen, die in den Steuerkodex der Ukraine Ende 2014 eingefügt worden waren, haben diese Steuervorteile der Produzenten von Elektrizität aus alternativen Quellen durch die Einführung der vollen Gewinnsteuer und Grundsteuer abgeschafft.
Aber auch heute bleibt die Branche der alternativen Elektrizität für Investoren interessant, abgesehen von den Besonderheiten der Finanzierung von solchen Projekten in der Ukraine, der Abschaffung von einigen steuerlichen Vorteilen und der Herabsetzung der Höhe von Einspeisevergütungen. Es wird eine Belebung des Interesses an dieser Branche auch seitens von kommunalen Betrieben beobachtet, die versuchen, Ordnung in Mülldeponien und Kläreinrichtungen zu bringen und die Straßenbeleuchtung in den Städten zu optimieren. Wie viel kann man aber in der Branche der „Grünen“ Elektrizität verdienen?
Der «Grüne“ Tarif
Seit dem 16. Juli 2015 gilt eine neue Ordnung der Bestimmung der Höhe des „Grünen“ Tarifs, d.h. eines speziellen Tarifs, für den Elektrizität eingekauft wird, die auf Objekten der Elektroenergie aus alternativen Energiequellen gewonnen wird (außer der Hochofen- und der Kokereigase, und bei der Nutzung von Wasserenergie – auf Energieanlagen von bis zu 10 MW). Dabei können sowohl juristische Personen bei der Produktion der „Grünen“ Elektrizität verdienen, als auch Haushalte. Jetzt ist eine Möglichkeit vorgesehen, dass Haushalte nicht nur Sonnen-, sondern auch Windenergieanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 KW betreiben können (aber nicht mehr die Leistung, die zum Verbrauch nach einem Vertrag über die Nutzung von elektrischer Energie erlaubt worden ist).
Die neue Ordnung der Bestimmung der Höhe des „Grünen“ Tarifs ist durch das Gesetz der Ukraine vom 4. Juni 2015 „Über die Änderung von einigen Gesetzen der Ukraine bezüglich der Schaffung von Wettbewerbsbedingungen bei der Produktion von Elektrizität aus alternativen Energiequellen“ bekräftigt worden, durch das Bestimmungen im Gesetz der Ukraine „Über die Elektroenergiewirtschaft“ geändert worden sind. Es muss angemerkt werden, dass der „Grüne“ Tarif für Elektrizität, die auf Elektrizitätsanlagen, die in den letzten Jahren in Betrieb genommen worden waren, produziert wurde, auch in den weiteren Jahren in der Höhe ausgezahlt werden wird, die für jedes Objekt der Elektrizität festgelegt worden ist.
Der „Grüne“ Tarif ist auf Gesetzesebene in EUR bis zum Jahre 2030 fixiert, und sein Umfang wird als Produkt des Einzeltarifs für Verbraucher von Strom der zweiten Spannungsklasse für Januar 2009 (0,5846 UAH, damals 0,05385 EUR) und des entsprechenden Koeffizienten des „Grünen“ Tarifs berechnet, der je nach der Art der alternativen Energiequelle bestimmt ist. Allerdings führt die Nationale Kommission, die die staatliche Regulierung in dem Bereich der Energiewirtschaft und der kommunalen Dienstleistungen (NKREKU) ausübt, nun eine Umrechnung des „Grünen“ Tarifs in die nationale Währung der Ukraine pro Kalenderquartal durch, und dies nach dem offiziellen Durchschnittskurs der Nationalbank der Ukraine; früher wurde die Umrechnung jeden Monat durchgeführt. Es wird nach dem „Grünen“ Tarif die gesamte erzeugte Elektrizität bezahlt, mit der Ausnahme des Umfangs für den eigenen Verbrauch.
Noch eine Neuigkeit war die Einführung des „Grünen“ Tarifs für Elektrizität, die aus Geothermalenergie erzeugt worden ist.
Der Großmarkt der Elektrizität der Ukraine ist verpflichtet, bei den Erzeugern eine solche „Grüne“ Elektrizität zu den Einspeisevergütungen zu kaufen und eine vollständige Bezahlung der Kosten der Elektroenergie gemäß den Einspeisevergütungen vorzunehmen, unabhängig von der Größe der installierten Leistungen und dem Umfang ihrer Auslieferung.
Höhe des „Grünen“ Tarifs
Die Höhe des „Grünen“ Tarifs hängt von dem Datum der Inbetriebnahme des Objekts der Elektroenergieanlage ab (darunter der Bauetappe der Elektroenergieanlage oder dem Bauabschnitt), der die Elektrizität aus den alternativen Energiequellen produziert. Dabei gilt als eine Bestätigung der Tatsache und des Datums der Inbetriebnahme das Zertifikat, das von dem Organ der staatlichen architektonischen Baukontrolle herausgegeben wurde und das die Übereinstimmung des vollendeten Bauobjekts mit der Projektdokumentation bestätigt und das dessen Eignung zur Nutzung bestätigt (für Objekte, die sich auf die IV. und die V. Kategorie der Kompliziertheit beziehen), oder eine gemäß der Gesetzgebung stehende Deklaration für die Eignung des Objekts zur Nutzung (für Objekte, die sich auf die I. bis III. Kategorie der Kompliziertheit beziehen).
Mehr zu diesem Thema unter http://dlf.ua/de/wie-viel-kann-mit-der-grunen-energie-verdient-werden/



Forumsdiskussionen
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Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
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„..... Mir liegen von meinen Eltern unterzeichnete Generalvollmachten in deutscher Sprache vor. ..... Grundsätzlich wirst du mit Vollmachten in deutscher Sprache bei einem ukrainischen Konsulat nicht weit...“
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