EU hält die Ukraine bei der Visafreiheit weiter an der langen Leine
Dem “Kommersant-Ukraine” liegt der Maßnahmenplan des Visadialogs mit der Europäischen Union vor, der am Vortag in Brüssel im Ergebnis des Ukraine-EU Gipfels beschlossen wurde. Die Prognosen von Präsident Wiktor Janukowitsch, der erklärte, dass man damit rechnen kann den Maßnahmenplan 2011 zu umzusetzen, werden sich kaum bewahrheiten – dafür sind wenigstens einige Jahre und bedeutende finanzielle Investitionen notwendig. Im Maßnahmenplan sind ebenfalls Forderungen eingeschlossen, welche die Visapolitik nicht betreffen. Beispielsweise soll die Ukraine den Mechanismus der Registrierung von Bürgern ändern. Doch sogar im Fall der Erfüllung der Bedingungen des Dokuments behält sich Brüssel das Recht vor, auf die Aufhebung der Visapflicht für die Ukraine zu verzichten.
Wie der “Kommersant-Ukraine” mitteilte (siehe gestrige Ausgabe), ist der Maßnahmenplan für den Visadialog Ergebnis des Ukraine-EU Gipfels geworden, der in Brüssel am 22. November stattfand. Der Maßnahmenplan besitzt den Status eines „Arbeitspapiers“ und wird aufgrund gegenseitiger Absprachen nicht veröffentlicht. In Kurzform wurde über dessen Inhalt lediglich vom Pressedienst des Außenministeriums und der europäischen Strukturen informiert. Dabei unterstrich man in Brüssel, dass der Maßnahmenplan der Ukraine die gleichen Möglichkeiten und Instrumente gibt, welche die Staaten des westlichen Balkans bei ihren Roadmaps für die Visafreiheit erhalten haben.
Jedoch zeugt der Text dieses zwölfseitigen Dokuments (eine Kopie liegt dem “Kommersant-Ukraine” vor) vom Gegenteil. Im Unterschied zum Visadialog mit den Balkanstaaten, der auf einen baldigen Verzicht auf Visa für Bürger aus beispielsweise Mazedonien, Montenegro oder Albanien abzielt, sieht der ukrainische Maßnahmenplan einen langen Verhandlungsprozess vor. Dabei wird im Maßnahmenplan unterstrichen, dass sogar eine einwandfreie Erfüllung aller Forderungen der EU durch Kiew keine Garantie für die Aufhebung der Visapflicht für die Ukrainer gibt. Eine endgültige Entscheidung werden das Europaparlament und der Europäische Rat „unter Berücksichtigung des allgemeinen Zustands der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine“ treffen.
Den Hauptteil des Dokuments nimmt eine Liste von 60 Forderungen der EU an die Ukraine ein, die in vier Blöcke unterteilt sind: Dokumentensicherheit; illegale Migration; allgemeine Ordnung und Sicherheit; internationale Beziehungen und Fundamentalrechte. Kiew wird den Maßnahmenplan in zwei Etappen erfüllen: die erste von ihnen sieht eine Anpassung der Gesetze an die Anforderungen der EU vor, die zweite die Anwendung der beschlossenen Gesetzesnormen.
Die Mehrzahl der Punkte des Maßnahmenplans steht direkt in Verbindung mit der Qualität der Grenzkontrollen, der Bekämpfung der illegalen Migration und ebenfalls der Gewährleistung der Sicherheit der Dokumente ukrainischer Bürger für Auslandsreisen. Die erste Forderung in der Liste ist der Verzicht auf die Auslandspässe, die heute genutzt werden und der Übergang zu biometrischen Pässen. „Dabei soll ein adäquater Schutz der persönlichen Daten gewährleistet werden“, wird im Text des Maßnahmenplans hervorgehoben. So genannte „alte Auslandspässe“ mit roter Farbe und eingeklebter Fotografie sollen „schrittweise aus dem Umlauf genommen werden“. Diese Pässe sind an Bürger der Ukraine bis zum Sommer 2010 ausgegeben worden und sie gelten bis 2020. Wahrscheinlich wird die EU fordern diese vorzeitig einzuziehen.
In der ersten Etappe der Umsetzung des Maßnahmenplans ist die ukrainische Regierung verpflichtet die nationale Strategie zur integrierten Grenzverwaltung, eine neue Gesetzgebung im Bereich der Migrationspolitik zu beschließen, ein Abkommen mit der europäischen Struktur Eurojust (Organ zwischenstaatlicher Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und der Sicherheit) abzuschließen und eine Reihe von Dokumenten mit der UNO und dem Europarat zu ratifizieren.
Die zweite Etappe der Umsetzung des Maßnahmenplans ist weitaus kostenaufwendiger. Die Ukraine soll „eine adäquate Infrastruktur, technische Ausrüstung, finanzielle und menschliche Ressourcen“ für die Arbeit der Grenzer und aller damit verbundenen Einrichtungen sicherstellen. Außerdem ist Kiew dazu verpflichtet „Maßnahmen zur Reintegration ukrainischer Migranten, die selbstständig in die Ukraine oder in Form einer Readmission/Abschiebung in die Ukraine zurückkehrten“ sicherzustellen.
Die Europäische Union hat in den Maßnahmenplan ebenfalls Punkte in den Maßnahmenplan aufgenommen, die nicht direkt mit der Ausgabe von Pässen, Fragen der Grenzüberschreitung oder der Migration von Bürgern aus Drittstaaten in Verbindung stehen. Insbesondere verpflichtete die EU die Ukraine „mit dem Ziel der Verhütung ungerechtfertigter Einschränkungen oder Verbote der Bewegungsfreiheit auf dem Territorium der Ukraine“ die Registrierung von ukrainischen Bürgern und Ausländern zu revidieren oder komplett abzuschaffen, die gesetzeskonform im Territorium des Landes verweilen. „Manchmal gelingt es uns selbst nicht die Logik der Forderungen des Maßnahmenplans zu klären. Doch dieses Dokument enthält nicht nur technische Forderungen, sondern auch politische, die an Mitgliedsländer der EU gestellt werden“, gab ein informierte Vertreter der Eurokommission gegenüber dem “Kommersant-Ukraine” zu.
Zur Liste der anderen „fachfremden“ Forderungen an Kiew, die im Maßnahmenplan vorgesehen sind, gehört auch die Gewährung „eines vollständigen, effektiven Zugangs zum Erhalt von Auslandspässen für alle ukrainischen Staatsbürger, darunter … an Leute mit eingeschränkten Möglichkeiten und andere sensible Gruppen“. In der Praxis erfordert dies nicht geringe Ausgaben: die Ukraine muss technisch den Zugang zu allen Passausgabestellen für Leute mit besonderen Anforderungen gewährleisten. Informanten des “Kommersant-Ukraine” bekräftigen, dass Brüssel ebenfalls plante an die Notwendigkeit der „Implementierung der Anforderungen aus der Charta der Sprachen nationaler Minderheiten“ bei der Ausgabe von Auslandspässen zu erinnern, doch verzichtete man auf diese Idee, als man erfuhr, inwieweit die Sprachenfrage in der Ukraine und insbesondere die Annahme der Charta politisiert wurden.
Neben vorherigem hat die Ukraine sich verpflichtet „eine allumfassende Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ zu beschließen und zu verwirklichen. Das Niveau und die Qualität der Erfüllung dieser Strategie wird von der Europäischen Union kontrolliert, dabei sind Indikatoren für die Effektivität der Bekämpfung der Kriminalität, die notwendigerweise anzustreben sind, nirgendwo fixiert. Bleibt anzumerken, dass die Kriterien „der Effektivität und Adäquatheit“ auch in den anderen Punkten des Maßnahmenplans fehlen. Bei der Europäischen Kommission erläuterte man, dass die aufgezählten Indikatoren der ukrainischen Seite im Arbeitsprozess vorgelegt werden.
Am Montag erklärte Präsident Wiktor Janukowitsch im Verlauf des Ukraine-EU Gipfels, dass die Ukraine die Umsetzung des Maßnahmenplans 2011 abschließen wird, wahrscheinlich „im ersten Halbjahr“. Jedoch reagierten Diplomaten und Staatsangestellte, mit denen sich der “Kommersant-Ukraine” unterhielt, auf diese Prognose skeptisch. „Die Erfahrung der Balkanstaaten könnte Ihnen den Eindruck geben, dass sie 6-8 Monate arbeiten und Hurra das Dokument ist fertig! Doch das wird bei Ihnen nicht klappen. Die Balkanstaaten haben sich bereits seit langem auf den EU-Beitritt vorbereitet und bei ihnen wurde ein großer Teil der Arbeit bereits durchgeführt“, erläuterte einer der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine”. Den Worten eines anderen Vertreters der EU nach, könnte Kiew 2011 lediglich die erste, die leichteste Etappe der Arbeit abschließen, doch auch das wird nicht einfach zu tun sein.
Im Maßnahmenplan selbst sind keine Fristen für die Umsetzung erwähnt. Es wird lediglich angezeigt, dass die Rede von „einer langfristigen Perspektive“ geht, was in der EU-Terminologie gewöhnlich nicht weniger als drei bis fünf Jahre bedeutet. Im Fall eines positiven Abschlusses der Verhandlungen kann die Rede lediglich über den Verzicht von kurzfristigen Visa gehen. Längerfristige Visa, die das Recht auf den Aufenthalt und die Arbeit in der EU geben, werden in jedem Falle beibehalten.
Sergej Sidorenko
Quelle: Kommersant-Ukraine