
Die Europäische Kommission hat am 20. April 2016 dem EU-Rat und dem EU-Parlament einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Ukraine in die Liste der Staaten vorgelegt, deren Bürger kein Visum für kurzfristige Reisen (bis zu 90 Tage) in die Länder der Teilnehmerstaaten des Schengen-Abkommens benötigen.
Das Außenministerium der Ukraine hat einen Merkzettel vorbereitet, der die oft gestellten Fragen der Ukrainer zu diesem Thema beantwortet.
1. Wie wird es weiter gehen?
Dem Gesetzentwurf der Europäischen Kommission über die Visafreiheit für die ukrainischen Bürger muss erst das EU-Parlament zustimmen und danach der EU-Rat.
Der Beschluss des EU-Parlaments wird mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen gefasst.
Gesetzgebende Initiativen der Europäischen Kommission werden vom EU-Rat mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen: dafür sind mindestens 55 Prozent der Stimmen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nötig (ausgenommen sind Großbritannien, Irland und Dänemark, die zu diesen Fragen kein Stimmrecht besitzen), die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung dieser EU-Staaten vertreten.
Der Beschluss tritt nach Ablauf von 20 Tagen nach seiner Veröffentlichung im “Amtsblatt der Europäischen Union” in Kraft (während dieser Zeit werden die Grenzbehörden der EU-Staaten über die Anwendung der Visafreiheit für Reisen der Bürger der Ukraine in Kenntnis gesetzt).
2. Ab wann kann man mit der Einführung der Visafreiheit für die Ukraine seitens der Europäischen Union rechnen?
Wir erwarten, dass die Bürger der Ukraine bereits 2016 in die Staaten des Schengener Abkommens ohne Visum einreisen dürfen.
3. Welche Bedingungen werden für die Visafreiheit gelten?
Die Visafreiheit gilt kurzfristige Aufenthalte in den Mitgliedsstaaten der EU (außer Großbritannien und Irland), sowie in den Staaten des Schengener Abkommens außerhalb der EU von bis zu 90 Tagen innerhalb einer Periode von 180 Tagen.
Die Anzahl der Tage, die man in der Europäischen Union ohne Visum verbringen darf, kann man mit Hilfe des Schengen-Rechners kontrollieren.
Falls Sie einen längeren Aufenthalt in der EU planen, benötigen Sie ein Visum.
Außerdem gibt die Visafreiheit kein Recht auf Wohnsitz, Erwerbstätigkeit, Studium in den Ländern der EU.
4. In welche Staaten werden wir ohne Visum einreisen dürfen, nachdem die Einführung der Visafreiheit in der EU beschlossen wurde?
Nachdem die Visafreiheit für die Ukraine beschlossen wurde, können Bürger der Ukraine ohne Visum in alle Mitgliedsstaaten der EU einreisen, mit Ausnahme Großbritanniens und Irlands, und ebenfalls in die vier assoziierten Teilnehmer des Schengener Abkommens: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Also wird kein Visum für die Einreise in folgende Staaten verlangt:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Dänemark, Estland, Island, Spanien, Italien, Republik Zypern, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Holland, Deutschland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Finnland, Frankreich, Kroatien, Tschechien, Schweiz, Schweden.
5. Was benötigt man für die Reise ohne Visum?
Um vom Recht der visafreien Reisen in die Schengen-Zone Gebrauch zu machen, muss ein biometrischer Reisepass ausgestellt werden.
Die Ausstellung des biometrischen Reisepasses erfolgt in der Ukraine durch die Stellen des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine und im Ausland — durch die diplomatischen Vertretungen der Ukraine.
Für eine Reise ohne Visum muss der Bürger der Ukraine bereit sein den Grenzbeamten der europäischen Staaten Informationen zu geben und diese mit entsprechenden Dokumenten zu belegen: Reisezweck, verfügbare Aufenthaltsadresse, ausreichende finanzielle Mittel für die geplante Dauer des Aufenthalts sowie die Bestätigung der Rückkehrwilligkeit in die Ukraine (z. B. ein Ticket für die Rückreise).
Bürger der Ukraine sind verpflichtet, eine Krankenversicherungs-Police zu kaufen, und im Falle der Reise mit dem Auto ist zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für den Autobesitzer notwendig.
6. Dürfen die Grenzbehörden trotz der Visafreiheit die Einreise verweigern?
Die Grenzbehörden dürfen die Einreise in das entsprechende Land verweigern, falls der ukrainische Bürger keine Informationen zum Zweck seiner Einreise zur Verfügung stellt, nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und falls diese Person in der Liste der Personen zu finden ist, denen früher eine Einreise bereits verweigert wurde.
Die Erfahrung der Einführung der Visafreiheit für Moldau hat gezeigt, dass die Einreise einzelner Bürger wegen der Nicht-Einhaltung der Bedingungen der Visafreiheit nicht selten an der Grenze verweigert wurde.
Falls keine Dokumente den Zweck der Reise glaubhaft belegen können, dürfen die Grenzbehörden zusätzliche Unterlagen verlangen.
Aus diesem Grund raten wir den Bürgern der Ukraine in jedem Fall an Unterlagen zu denken, die den Zweck der Reise belegen können.
7. Dürfen die Bürger der Ukraine mit alten Reisepässen in die Schengen-Staaten einreisen?
Ja, Bürger der Ukraine mit einem gültigen Schengen-Visum und einem gültigen Reisepass dürfen in die EU auch nach dem Inkrafttreten der Visafreiheit einreisen.
8. Werden die Abkommen zum kleinen Grenzverkehr ungültig?
Das Inkrafttreten der Visafreiheit für kurzfristige Reiseaufenthalte der Bürger der Ukraine wird keinen Einfluss auf die Handhabung bei Reisen von Bürgern der Ukraine im Rahmen der Abkommen zum kleinen Grenzverkehr haben.
Die Gültigkeit der Abkommen zum kleinen Grenzverkehr mit Polen, Ungarn, der Slowakei und Rumänien bleibt unberührt.
9. Wie wird sich die Visafreiheit mit der EU auf die Visaliberalisierung mit anderen Staaten auswirken?
Die Einführung der Visafreiheit durch die EU für die Ukraine zeugt vom hohen Vertrauen der Mitgliedsstaaten und Institutionen der EU zum Grad der Sicherheit von Dokumenten, der Grenzkontrolle, Vorbeugung von illegaler Migration, dem Kampf mit dem organisierten Verbrechen und der Garantie von Rechten und Freiheiten der Menschen in der Ukraine.
Es ist fraglos ein positives Signal und ein Argument bei der Führung von Verhandlungen über die Einführung der Visafreiheit für ukrainische Bürger mit anderen Ländern.
10. Wie werden die Folgen der Visafreiheit mit der EU sein?
- Die Visafreiheit — ist die Öffnung der EU für alle Ukrainer. Dies wird die Mobilität und die Belebung der Kontakte in alle Richtungen fördern: Tourismus, Familienbeziehungen, Wirtschaft, wissenschaftliche Zusammenarbeit, interkultureller Dialog.
- Die Visafreiheit — bedeutet die Entwicklung von Geschäftsbeziehungen, die für die effiziente Funktionalität der vertieften und allumfassenden Freihandelszone mit der EU notwendig sind.
- Die Visafreiheit — bedeutet die Verstärkung des Vertrauens zwischen den Grenzbehörden der Ukraine und der EU-Staaten, den Austausch von operativen Informationen und eine gemeinsame Analyse von Risiken.
29. April 2016 // Außenministerium der Ukraine
Quelle: Jewropejska Prawda



Forumsdiskussionen
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„Ja, der Grenzübergang in Ustyluh ist echt toll geworden, ich habe letztens den Spaß gemacht und angedeutet, dass wohl jetzt die Polen eifersüchtig sind auf diese Arbeitsplätze. Die Zöllnerin hat zustimmend...“
lev in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Fahre am Sonntag nach Lwiw und will noch am späten Abend einreisen. Hat da jemand Erfahrung wegen der Wartezeiten und ist dann die Weiterfahrt wegen der Sperrstunde nicht möglich ?“
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„Montag letzte Woche 11 Uhr, komplett, von Schranke zu Schranke in 21 Minuten, optimal. Ansonsten für diesen Zeitpunkt 30 bis max 40 Minuten einplanen“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich schau immer bei ... ... , finde es nicht schlecht, liegt meiner Meinung nach nie KRASS daneben, DIE gemeldeten Zahlen kann man zumindest für eine seriöse Entscheidungsfindung heranziehen.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Handrij, Bin letzten Freitag am Abend um 22 Uhr ausgereist. In 40 Minuten total, am Freitag! Ich schildere nochmals den Ablauf, damit der optimale Ablauf nachvollziehbar wird. Ankunft vor dem Grenzübergang,...“