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Administration Janukowitsch rechtfertigte Schwarzmeerflottenabkommen vor diplomatischen Vertretern

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In der Präsidialadministration fand gestern ein Treffen mit Vertretern diplomatischer Missionen statt, die man versuchte von der Gesetzeskonformität des Vertrages zur Verlängerung der Aufenthaltsfrist der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation auf der Krim zu überzeugen. Gleichzeitig erhielt der “Kommersant-Ukraine“ eine Kopie des Dokuments. In diesem fehlt der Verweis auf den Vertrag zur Lieferung von Gas, was es der NAK (Nationalen Aktiengesellschaft) „Naftogas Ukrainy“ erlaubt nach 2019 von der russischen „Gasprom“ eine Beibehaltung des geltenden Rabattsystems zu fordern.

Die Botschafter der größten Partnerstaaten der Ukraine wurden gestern Morgen auf die Bankowa (Sitz des Präsidenten) geladen; Initiator des Treffens war die Administration des Präsidenten. Der Stellvertreter des Präsidialamtsleiters, Andrej Gontscharuk, welcher der internationalen Tätigkeit des Präsidenten vorsteht, versuchte die Diplomaten von der Gesetzlichkeit und der Notwendigkeit der Unterzeichnung des Vertrages zur Verlängerung der Aufenthaltsfrist der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation auf der Krim zu überzeugen. Die Vertreter der Europäischen Kommission wurden dessen persönlich von Wiktor Janukowitsch versichert. Gestern führte er ein Treffen mit dem Europakommissar für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik, Štefan Füle, und dem Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in der Ukraine, José Manuel Pinto Teixeira, durch.

Eines der Hauptargumente der Präsidialadministration wurde der Verzicht des Verfassungsgerichts auf die Prüfung der Eingabe von Präsident Wiktor Juschtschenko zur Möglichkeit der Verlängerung der Frist der Basierung der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation auf der Krim. Die Entscheidung des Gerichts wurde nicht veröffentlicht, doch Informanten des “Kommersant-Ukraine“ beim Verfassungsgericht bestätigen, dass das Gericht darauf verzichtete die Eingabe von Juschtschenko mit Verweis auf Unzuständigkeit (siehe gestrige Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“) zu prüfen. Und Regierungsvertreter verkünden bereits ihren Sieg. „Gestern gab es die Entscheidung des Verfassungsgerichts … sie ist hinreichend deutlich und verständlich“, sagte der Außenminister, Konstantin Grischtschenko, auf einer Pressekonferenz.

Die Weltgemeinschaft beabsichtigt nicht ihr Missfallen in Verbindung mit der Unterzeichnung der Verträge mit Russland zu äußern. Der Meinung westlicher Diplomaten nach, mit denen der “Kommersant-Ukraine“ gestern reden konnte, „sind die Verträge nicht zu den besten Bedingungen für die Ukraine unterzeichnet worden, doch in der entstandenen Situation, wo Kiew die Gasverträge von 2009 revidieren muss, kann man sie nicht als desaströs bezeichnen“. In offiziellen Erklärungen deklarieren Diplomaten das Prinzip der Nichteinmischung. „Es ist eine wichtige Entscheidung und sie liegt insgesamt im Kompetenzbereich der Ukraine. So sind die Spielregeln“, betonte Füle.

Gestern bekam der “Kommersant-Ukraine“ den Text des neuen Flottenabkommens. Die Präsidenten unterzeichneten ein kleineres Dokument (anderthalb Seiten Umfang), welches aus drei Artikeln und einer Präambel besteht. Im ersten Artikel ist eine Norm zur Verlängerung der Frist des Aufenthalts der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation bis zum 28. Mai 2042 enthalten, im dritten die Norm zur Notwendigkeit der Ratifizierung des Abkommens durch die Parlamente beider Länder und der größere zweite Artikel bestätigt die finanziellen Fragen der Miete und den Rabatt für Gas von 100$ bei einem Vertragspreis von 333$ und mehr für tausend Kubikmeter und 30% bei einem Preis von unter 333$.

Wie der “Kommersant-Ukraine“ (gestrige Ausgabe) berichtete, wird der Aufenthalt der Schwarzmeerflotte in Sewastopol mit 100 Mio. $ im Jahr bezahlt. Außerdem werden formal die Mittel aus dem Preisnachlass für Gas in die Mietzahlung einberechnet, die der Ukraine gewährt werden, auch wenn diese Zahlung faktisch nicht getätigt wird.

Solch ein schwieriges System der gegenseitigen Zahlungen ist notwendig dafür, um Russland zukünftig vor einer möglichen Kündigung des Flottenvertrages durch die Ukraine zu schützen, meint der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine“. Falls Kiew sich dazu vor 2042 entschließt, ergeben sich automatisch Staatsschulden in Höhe der angesammelten Gasrabatte.

Notwendig anzumerken ist noch eine weitere Besonderheit des Vertrages vom 21. April. Im Dokument ist festgehalten, dass die virtuelle Schuld-Belastung der Ukraine, die für die Miete der Flotte verwendet wird, „auf Rechnung der Senkung des Preises (für das gelieferte Erdgas) … welcher vom geltenden Vertrag der NAK ‘Naftogas Ukrainy’ und der OAO (Offenen Aktiengesellschaft) ‘Gasprom’ festgelegt wird“ entsteht. Eine genaue Bezeichnung, die Nummer oder das Datum der Unterzeichnung des erwähnten Gasvertrages enthält das Dokument nicht, obgleich andere Abkommen, zu denen es Verweise im Text gibt, mit allen notwendigen Requisiten angeführt wurden. Die Formulierung „Vertrag, der im Moment der Unterzeichnung des vorliegenden Abkommens gilt“ oder „… im Moment der Ratifizierung …“ fehlt ebenfalls.

Derart hat die ukrainische Regierung 2019 das Recht zu fordern, dass der Nachlass in Höhe von 100$ oder 30% des Gaspreises sich auf alle nachfolgenden Abkommen „Gasproms“ und „Naftogas“ bis zum Jahr 2042 erstreckt. Und wenn Moskau dem nicht zustimmt, erhält Kiew eine juristische Grundlage für die Kündigung des Vertrages vom 21. April, indem es Russland der Verletzung beschuldigen kann.

Der Vertrag über die Verlängerung der Vermietung der Basis der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation verlängert ebenfalls eine Reihe von Regierungsabkommen zu den Details der Aufteilung der Schwarzmeerflotte der UdSSR, da er keine Änderung in diese einbrachte. In der Praxis heißt das, dass in den Bestand der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation nur die Schiffe eingehen können, die sich in diesem seit 1997 befinden. Für eine Erneuerung der Technik der Flotte der Ukraine und Russlands müssen zusätzliche Dokumente unterzeichnet werden und dies ist nur bei einer Russland loyalen ukrainischen Regierung möglich.

Moskau beabsichtigt die notwendigen Prozeduren im Verlaufe von fünf Jahren durchzuführen, teilte man gestern bei der Agentur „Interfax“ unter Verweis auf eine Quelle im Stab der Seestreitkräfte Russlands: „In den Bestand der Schwarzmeerflotte werden zwei neue Korvetten eingehen. Innerhalb der gleichen Frist ist geplant die Flotte mit drei Unterseebooten zu erweitern“. Gleichzeitig könnten, den Informationen des Stabes der Schwarzmeerflotte nach, in nächster Zeit aus dem Kampfbestand der Schwarzmeerflotte das U-Boot-Abwehrschiff „Otschakow“ und das Diesel-U-Boot B-380 „Swjatoj Knjas Georgij“ herausgenommen. Im weiteren ist die Außerbetriebnahme von weiteren fünf Schiffen aus der Flotte geplant.

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Sergej Sidorenko

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 949

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