Die Europäische Kommission schlägt vor, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis März 2026 zu verlängern


Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des öffentlich-rechtlichen Senders Suspilne. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Die Europäische Kommission wird ihren Vorschlag am 13. Juni dem Rat der Justiz- und Innenminister vorlegen. Der Rat der Europäischen Union muss den Vorschlag dann formell billigen

Heute, am 11. Juni, schlug die Europäische Kommission vor, den vorübergehenden Schutz für Ukrainer, die vor dem umfassenden Krieg Russlands gegen die Ukraine fliehen mussten, um ein weiteres Jahr zu verlängern – vom 5. März 2025 bis zum 4. März 2026.

Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor, die auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde.

Die Europäische Kommission stellte fest, dass es angesichts der anhaltenden russischen Angriffe auf zivile und lebenswichtige Infrastrukturen keine Bedingungen für eine sichere Rückkehr der ukrainischen Flüchtlinge in die Ukraine gibt. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass die Gründe für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes nicht weggefallen sind und dass dieser um ein weiteres Jahr verlängert werden sollte.

„Die Europäische Kommission wird ihren Vorschlag dem Rat der Justiz- und Innenminister am 13. Juni vorlegen. Der Rat der EU wird den Vorschlag dann formell billigen müssen“, heißt es in der Erklärung.

Derzeit genießen fast 4,2 Millionen Vertriebene aus der Ukraine vorübergehenden Schutz in den EU-Mitgliedstaaten, darunter ein Drittel der Kinder.

Im Januar 2024 waren nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen mehr als 6,3 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in der Welt registriert, wobei Polen mit fast 60 % die größte Zahl aufgenommen hat.

Übersetzer:   DeepL  — Wörter: 267

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