Gerichtsverfahren gegen Julija Tymoschenko: Fair und Gerecht?
Am Freitag, den 24. Juni 2011 begann der erste von insgesamt vier Prozessen gegen die ehemalige Premierministerin der Ukraine Julija Tymoschenko. Die Anschuldigung in der behandelten Strafsache lautet: Überschreitung der Vollmachten, mit besonders schweren Folgen, bei den Verhandlungen zu Gaslieferungen zwischen der Ukraine und Russland im Januar 2009. Konkret soll Julija Tymoschenko eigenmächtig und zu ihrem persönlichen Vorteil die Unterzeichnung der Gasverträge über die Lieferung und den Transit russischen Erdgases angeordnet haben. In der ukrainischen Staatskasse soll dabei ein Schaden von 1,5 Milliarden Hrywnja (ca. 136 Millionen Euro) entstanden sein.
Von Dr. Kyryl Savin und Andreas Stein
Darüber hinaus sind gegen Tymoschenko noch weitere Strafverfahren im Gange, die in diesem Prozess jedoch keine Rolle spielen. Dazu gehören die nicht ordnungsgemäße Verwendung der zweckgebundenen Gelder aus dem Verkauf von Emissionsrechten im Rahmen des Kyoto-Protokolls und der dubiose Erwerb von angeblichen Nutzfahrzeugen des Typs Opel Combo und deren Nutzung im Präsidentschaftswahlkampf. Darüber hinaus wurden Zivilklagen auf Schadensersatz von Seiten „Naftohas Ukrainy“ und von Privatpersonen eingereicht und obendrein noch alte Schuldforderungen vom russischen Verteidigungsministerium gegenüber der bereits 2009 liquidierten Tymoschenko-Firma „Jedinyje Energetitscheskije Systemy Ukrainy/Vereinigte Energiesysteme der Ukraine“ vorgebracht.
In dem aktuellen Verfahren drohen der Ex-Ministerpräsidentin im schlimmsten Fall zehn Jahre Haft und ein darauf folgendes dreijähriges Verbot einen ähnlichen Posten zuvor zu beziehen, d.h. wie der Minister- und Staatspräsidentin. Eine Verurteilung von Julija Tymoschenko 2012 würde dazu führen, dass Julija Tymoschenko das passive Wahlrecht bis 2022 entzogen würde. Sie könnte damit als Vorbestrafte weder 2012 und 2017 bei den Parlamentswahlen noch 2015 und 2020 bei den regulären nächsten Präsidentschaftswahlen antreten.
Somit scheint sich die Zielsetzung des eröffneten Prozesses, auch vor dem Hintergrund des parallel dazu laufenden Verfahrens gegen Ex-Innenminister Jurij Luzenko, ganz klar zu sein: Zerschlagung der gefährlichen Oppositionskräfte (Block Julija Tymoschenko – Batkiwschtschyna/Vaterland und Teile der Überreste von „Narodna Samoobrona/Nationale Selbstverteidigung“ und „Nascha Ukrajina/Unsere Ukraine“) und damit zugleich eine Erziehung der übrigen bisher kontrollierbaren Oppositionskräfte.
Selektive und willkürliche Strafverfolgung?
Die Umstände des derzeitigen Prozesses lassen den Verdacht einer willkürlichen und selektiven Justiz zu. Der Richter Rodion Kirejew besitzt eine Erfahrung von lediglich zwei Jahren und ist erst im April zum Petschersker Bezirksgericht in Kiew versetzt worden. In dieser Zeit saß er 32 Gerichtsverfahren vor, von denen 20 angeblich mit milden Strafen endeten, die wohl auf seine Bestechlichkeit zurückzuführen sind. Dies und der Umstand, dass er noch nicht zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde, somit seinen Posten verlieren kann, machen ihn vom Obersten Justizrat und damit der Präsidialadministration abhängig. Darüber hinaus hat er weder Erfahrungen im Straf-, noch Wirtschaftsrecht, dem internationalen Recht oder im Verfassungsrecht, verfügt also offensichtlich nicht über die Kenntnisse, um in dieser Angelegenheit als Richter zu fungieren.
Der offiziellen Version nach, wurde er per Losverfahren für diese Aufgabe bestimmt. Das Losverfahren ist Teil der Justizreform, die im Juli letzten Jahres verabschiedet wurde. Das Petschersker Bezirksgericht in Kiew, an dem dieser Prozess stattfindet, genießt in der Ukraine einen zweifelhaften Ruf für bestellte Gerichtsverfahren und -urteile. Darüber hinaus wurde ein ersichtlich kleiner Gerichtssaal (ca. 35 m²) gewählt, um möglichst wenige Beobachter zuzulassen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und den offenkundig überforderten Sicherheitskräfte, herrschten zumindest an den ersten zwei Prozesstagen chaotische Verhältnisse im Gerichtssaal. Wegen der überlasteten Klimaanlagen mussten alle Beteiligten sich mit den erhöhten Temperaturen arrangieren, die einige ukrainische Beobachter von bewusster Erniedrigung sprechen ließen. Überdies folgte das Gericht bei der Prozesseröffnung sofort ohne Prüfung der Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass hier ein Gesetzesverstoß vorliegt und der Prozess rechtmäßig sei.
Hintergründe der ukrainisch-russischen Gasverträge von 2009
Die am 19. Januar 2009 unterzeichneten Verträge über die Lieferung und den Transit russischen Erdgases sahen in einer Zusatzvereinbarung die Abtretung von Forderungen des Unternehmens „Gasprom“ über 1,7 Mrd. Dollar an „RosUkrEnergo“ an den staatlichen ukrainischen Energieversorger „Naftohas Ukrajiny“ vor. „RosUkrEnergo“ ist ein 2004 gegründetes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, Zwischenhändler für russisches und zentralasiatisches Gas, 50 Prozent der Anteile gehören „Gasprom“ selbst und 50 Prozent der Centragas AG (Wien), die zu 90 Prozent der Group Dmytro Firtasch gehört. Die Zusatzvereinbarungen beliefen sich auf ein Äquivalent von 11 Milliarden Kubikmeter Gas, die „RosUkrEnergo“ in den Untertagespeichern von „Naftohas Ukrajiny“ lagerte. Auf Anordnung von Julija Tymoschenko hin beschlagnahmte „Naftohas Ukrajiny“ unter offensichtlicher Zustimmung von „Gasprom“ dieses Gas. Im Juli 2010 kam jedoch das Schiedsgericht der Stockholmer Handelskammer nach Klage von „RosUkrEnergo“ zu dem Schluss, dass dieses Geschäft illegal war und die Ukraine, in Person von „Naftohas Ukrajiny, an „RosUkrEnergo“ diese 11 Milliarden Kubikmeter plus eine Vertragsstrafe von 1,1 Milliarden Kubikmeter Gas zu erstatten hatte. Im gesamten Schiedsverfahren zeichnete sich die ukrainische Seite durch Passivität aus und die Rolle des Teilhabers von „RosUkrEnergo“ – „Gasprom“ – wurde völlig aus dem Verfahren herausgehalten.
Vor diesem Hintergrund gewinnen die laufenden Verfahren gegen Vertreter der ehemaligen Regierung und Tymoschenko selbst eine zusätzliche Dimension. Denn der 2009 aus dem Gasgeschäft gedrängte Dmytro Firtasch war der Hauptsponsor des Wahlkampfes von Wiktor Janukowytsch, der, wie die aktuellen Reichtumsrankings in der Ukraine zeigen, im letzten Jahr die Dividenden für dieses Engagement eingefahren hat (der Wert seines Vermögens verfünffachte sich im Vergleich zum Vorjahr). Angesichts dessen kann kaum mehr von einer alleinigen politischen „Abrechnung“ mit der Regierungszeit Julija Tymoschenkos gesprochen werden. Vielmehr spielen hier Momente eines länger andauernden wirtschaftlichen Konflikts zwischen verschiedenen russisch-ukrainischen Businessclans hinein und die ukrainische Gerichtsbarkeit ist nur ein Mittel zur Austragung des Konflikts. Dass der Präsidialadministration mit Serhij Ljowotschkin ein Freund und Geschäftspartner von Dmytro Firtasch vorsitzt, der über den Obersten Justizrat und das Innenministerium unmittelbaren Einfluss auf Staatsanwaltschaft und Gerichte hat, spricht ebenfalls für die Vermutung einer Einflussnahme Firtaschs.
Politik im Vordergrund?
Nichtsdestotrotz scheint die Verhinderung einer Beteiligung Julija Tymoschenkos und Jurij Luzenkos an den Parlamentswahlen 2012 ebenfalls ein Motiv für diese Verfahren darzustellen. Zumindest für deren Beginn, denn inzwischen muss konstatiert werden, dass Julija Tymoschenko durch den Prozess profitiert und dies sowohl im In- als auch im Ausland. Seit dem Beginn des Prozesses ist sie in allen Medien wieder dauerpräsent. Selbst die regierungsnahen Fernsehsender kommen nicht umhin diesem Prozess Aufmerksamkeit zu widmen, auch wenn nur die recht regierungskritischen Sender TVi und 5 Kanal, die nicht flächendeckend per Antenne zu empfangen sind, den Prozess live übertragen. Somit wird der Oppositionsführerin etwas mehr als ein Jahr nach ihrer Niederlage bei den Präsidentschaftswahlen 2010 ein ausgezeichnetes Podium für ihre Verlautbarungen geboten.
Scheinbar hat sich die Präsidialadministration in dieser Sache etwas verkalkuliert, denn wenn vor den Kommunalwahlen 2010 Anklagen und Prozesse zur Einschüchterung von Oppositionsvertretern und zum Seitenwechsel von aussichtsreichen Kandidaten ein probates Mittel darstellten, so lässt der bisherige Verlauf des Prozesses eher auf gegenteiliges schließen. Julija Tymoschenkos Verteidigungsstrategie zielt daher auch weniger auf Inhalte, als auf die Delegitimation des Prozesses, des Verfahrens und aller beteiligten Institutionen. Von Anfang an nahm sie den Richter nicht ernst und beleidigte diesen sogar, was ihr am sechsten Verhandlungstag eine Verbannung aus dem Gerichtssaal einbrachte.
Ziel dieser Strategie scheint eine möglichst auffällige Darstellung des Prozesses für das westliche Ausland und sogar ein Abbruch des Verfahrens zu sein, denn einen Freispruch kann sich die Präsidialadministration in diesem Prozess nicht erlauben und das ist auch Tymoschenko klar. Zu viele Anstrengungen wurden unternommen, um Julija Tymoschenko Machtmissbrauch nachzuweisen. Dennoch stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der aktuellen Machthaber deren Entscheidungen in weiten Teilen ebenso von persönlichem Gewinnstreben und Vorteilsnahmen geprägt sind. Darüber hinaus ist es grundsätzlich falsch, politische Handlungen einer Person (Tymoschenko) im Rahmen eines Strafprozesses zu bewerten. Das Vorgehen der derzeitigen Machthaber zielt jedenfalls darauf ab auch nach 2015, dem regulären Termin der nächsten Präsidentschaftswahlen, und darüber hinaus weiterhin die Geschicke der Ukraine bestimmen zu können und damit eine eventuelle Revanche der zur Zeit verfolgten Oppositionsvertreter nicht befürchten zu müssen.
Außenpolitische Wirkung der Verfolgung der Opposition
Somit verspricht der Ausgang des Prozesses interessant zu werden, denn er hat auch außenpolitische Implikationen. Auch wenn einige russische Oppositionsvertreter die ukrainischen Bemühungen über ehemalige ukrainische Regierungsvertreter zu richten, eher begrüßen, als ablehnen, werden die Prozesse gegen Tymoschenko und Co. im westlichen Ausland zu Recht als einseitige Verfolgung der Opposition wahrgenommen. Angesichts der europäischen Orientierung der ukrainischen Regierung sollte eigentlich eine Verurteilung Tymoschenkos auszuschließen sein, denn dies würde von Seiten der Europäischen Union eindeutig als Signal eines Rückfalls in den Autoritarismus gewertet werden, was mehrere europäische PolitikerInnen (z.B. Viola von Cramon MdB) bereits bestätigt haben.
Jedoch sieht der Paragraph 365 Absatz 3 des Strafgesetzbuches, welcher der Anklage zugrunde liegt, keine Bewährungsstrafe vor. Bei einer Verurteilung müsste Julija Tymoschenko mindestens mit einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren rechnen, die sich jedoch im schlimmsten Fall auf zehn Jahre erhöhen könnte. Somit ist eine Neubewertung des „Strafbestandes“ vorstellbar, die zu einer Bewährungsstrafe führt. Damit würde Tymoschenko nicht den „Status“ einer politischen Gefangenen erhalten und ihr wäre aber trotzdem bis zum Ablauf der Strafe das passive Wahlrecht entzogen. Wichtig scheinen der Präsidialadministration dabei vor allem die Parlamentswahlen im nächsten Jahr und die Sicherung der zweiten Amtszeit für Präsident Janukowytsch zu sein. Demnach sollte, wenn es überhaupt zu einem Urteil kommt, eine mindestens dreijährige Bewährungsstrafe verhängt werden.
Was geschieht mit der Opposition?
In diesem Szenario oder dem der Verhängung einer Haftstrafe wäre das Fortbestehen der Tymoschenko-Partei „Batkiwschtschyna/Vaterland“ gefährdet, da deren Wahlerfolge sich auf ihrem Charisma begründen und es zu erwarten wäre, dass es in diesem Falle vor den anstehenden Parlamentswahlen zu noch stärkeren Absetzungsbewegungen unter den offiziell verbliebenen 105 Parlamentsabgeordneten dieser Partei (2007 zogen 156 in das ukrainische Parlament ein) kommt. Vor allem Natalja Korolewska, Wirtschaftsexpertin der Parlamentsfraktion, die auch in ihrem Äußeren der Parteivorsitzenden nacheifert, werden seit Längerem eigene politische Ambitionen nachgesagt. Parteivize Olexandr Turtschynow und Parlamentsvize Mykola Tomenko hätten mit eigenen Projekten sicherlich keine Chancen, wären aber für den Erhalt (Turtschynow) bzw. die Beibehaltung (Tomenko) der parlamentarischen Immunität einem eigenen Projekt gegenüber nicht abgeneigt. Somit könnte bei einem zeitweisen politischen Ausscheiden Julija Tymoschenkos ihrer Partei „Batkiwschtschyna“ ein ähnliches Schicksal wie dem einstigen Hoffnungsträger „Nascha Ukrajina“ drohen.
In diesem Falle dürften auch andere Oppositionsvertreter nicht untätig bleiben. Vertreter der „Taschen“-Opposition, wie Ex-Parlamentspräsident und Ex-Präsidentschaftskandidat Arsenij Jazenjuk mit seiner „Front Smin/Front der Veränderungen“ oder der ethnozentristische Rechtsaußen Oleh Tjahnybok mit seiner „Swoboda/Freiheit“, die beide aus Sicht der Präsidialadministration dem eher erwünschten und kontrollierbaren Teil der Opposition angehören, könnten in diese Lücke vorstoßen und die Ukraine aus Sicht der regierenden Partei der Regionen „regierbarer“ machen. Auch ein Erstarken des Blocks Klitschko würde nach Beurteilung des bisherigen Verhaltens im Kiewer Stadtrat ebenso nicht zu einer starken Opposition führen. Die Überreste von „Nascha Ukrajina“ sind allenfalls lokal – „Jedinyj Zentr“ von Zivilschutzminister Wiktor Baloha in den Transkarpaten– relevant, jedoch nicht wirklich als Opposition zu bezeichnen. Insbesondere bei „Nascha Ukrajina“ ist auf Dauer kein Potential für einen Ersatz von „Batkiwschtschyna“ zu sehen.
Gefahr droht der Regierung Janukowytsch weniger aus dem Inland, denn trotz der erhöhten Aufmerksamkeit, welche Tymoschenko und Co. derzeit erfahren, kommt es kaum zu Solidarisierungen mit ihr. Umfragen zeigen zwar, dass der durchschnittliche Ukrainer sehr wohl den Hintergrund der Prozesse begreift, doch gleichzeitig werden Tymoschenko und Co. als Teil der oligarchischen Elite wahrgenommen, gegen die sie selbst so gern polemisiert. So fiel die Beteiligung an den Protesten bei ihrem Prozess von mehreren Tausend wieder auf 100 bis 200 ab, von denen ein Teil wie in der Ukraine üblich bezahlt ist.
Auch wenn in der Urlaubszeit generell die Neigung zu Protesten gering ist, spielt hier ebenfalls die Tatsache eine Rolle, dass die Angelegenheit Tymoschenkos nicht als die eigene begriffen wird. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt zwar die derzeitige Politik ab und dies spiegelt sich auch regelmäßig in Umfragen wider. Doch kann die Opposition, besonders Julija Tymoschenko, nicht davon profitieren. Insgesamt bestimmt Resignation das politische Meinungsbild. Die Ukrainer kümmern sich wieder mehr um ihre privaten Angelegenheiten, denn um die aus ihrer Wahrnehmung heraus internen Streitigkeiten der Elite des Landes.
Westliches Ausland ist Tymoschenkos einzige Hoffnung
Somit ist Tymoschenkos einzige Hoffnung anscheinend das westliche Ausland. Vor dem Hintergrund der deklarierten europäischen Ambitionen ist daher die Strategie, welche Janukowytsch und Co. gefahren sind, auch etwas unverständlich. Spätestens nach den Kommunalwahlen 2010 hatten „Batkiwschtschyna“ und Julija Tymoschenko ihre einstige Relevanz in der ukrainischen Politik eingebüßt und erst die Aufmerksamkeit über die strafrechtliche Verfolgung brachten sie wieder ins Gespräch. Dies hauptsächlich im westlichen Ausland. Hier wird sie jetzt vor allem als Teil der verfolgten Opposition wahrgenommen. Verstärkt wird dieses Bild durch die Ausreiseverbote für Tymoschenko, die Janukowytsch und seiner Administration mehr schadeten als nützten. Im Gegenteil wäre eine anwesende Tymoschenko bei seinem Auftritt vor der Europäischen Versammlung des Europarates am 21. Juni 2011 ihm zugutegekommen und er hätte sich glaubhafter als Demokrat und Vertreter der Rechtsstaatlichkeit darstellen können. So, wie es jetzt aussieht, geben die Regierungsvertreter dem alten Cliché über den „russlandfreundlichen autoritären Herrscher“ Nahrung. Demnach also dem Gegenteil von dem was sie erreichen wollten.
Somit bleibt unklar, was eigentlich mit diesen Prozessen bezweckt werden soll. Niemand, weder im Inland, noch im Ausland, glaubt den Beteuerungen, dass es hierbei lediglich um Aufklärung und Bestrafung von Korruption und Überschreitung von Amtsvollmachten geht. Sogar wenn ein Teil der Vorwürfe rechtmäßig ist, wird jedes Urteil den Makel der selektiven Justiz tragen. Einzig ein ebenso konsequentes Vorgehen gegen Vertreter aus den eigenen Reihen könnte dem entgegenwirken. Doch wird sich Präsident Janukowytsch wohl kaum für die Aneignung seines derzeitigen Wohnsitzes, der Staatsdatscha „Meshihorje“, Bevorzugungen von Firmen aus seinem Umfeld, Premier Asarow für die Geschäfte seiner Familie oder der Erste Vizepremier Andrij Kljujew für die staatliche Subventionierung seiner Solargeschäfte oder der bisher unbekannte Profiteur der Privatisierung der Ukrainischen Telekom vor Gericht verantworten müssen.
Ist die eigentliche Zielrichtung eine Revision der Gasverträge mit Russland?
Ein weiterer bisher wenig beleuchteter Aspekt in diesem Spiel könnten die aktuellen Bemühungen der ukrainischen Regierungsvertreter sein, eine Revision der im Januar 2009 zwischen Julija Tymoschenko und dem Premierminister Russlands, Wladimir Putin, vereinbarten Gasformel zu erreichen. Die Revision der Formel ist für die ukrainische Seite angesichts der Tatsache drängend, da sich aus den Ölpreisen der letzten drei Quartale auf der Grundlage dieser Formel ein Gaspreis für die Ukraine von mehr als 400 USD pro tausend Kubikmeter abzeichnet und dies trotz des Preisnachlasses aus den im letzten Jahr abgeschlossenen Verträgen von Charkiw, die im Gegenzug zu einem verlängerten Aufenthalt der Russischen Schwarzmeerflotte auf der Krim einen Preisnachlass von 30 Prozent, doch nicht mehr als 100 US-Dollar auf tausend Kubikmeter Erdgas vorsehen. 2009 lag der Importgaspreis für die Ukraine mit dem zwischen Tymoschenko und Putin vereinbarten einjährigem Nachlass bei etwa 232 US-Dollar pro tausend Kubikmeter und 2010 mit dem Charkiw-Nachlass bei etwa 256 US-Dollar pro tausend Kubikmeter. In Russland hat man bereits verstanden, dass die Anzweiflung der Legitimität des Zustandekommens der Gasverträge von 2009 auf komplett neue Verhandlungen abzielt und demnach wäre Julija Tymoschenko nur ein Bauer in dem Schachspiel zur Revision der Gasverträge. Ein weiterer Anlass wäre eine einseitige Infragestellung der Legitimität des Zustandekommens der Verträge, wobei der Gerichtsstand wieder das Schiedsgericht der Stockholmer Handelskammer wäre. Letzterer Weg wäre weitaus langwieriger als ein gegenseitiges Übereinkommen zur Neuaushandlung der Gasverträge.
Drohung der ukrainischen Seite ist eine Vorladung Wladimir Putins als Zeuge vor das Gericht, der er natürlich nie nachkommen würde. Gegenstand der Befragung könnte das Gespräch Julija Tymoschenkos und Wladimir Putins am 17. Januar 2009 sein, welches beide unter vier Augen abhielten und nachdem eine grundsätzliche Einigung im Gaskonflikt verkündet wurde. Inhalt dieser Unterredung könnten Absprachen über eine Wahlkampfunterstützung, der Verkauf ukrainischer Unternehmen an russische (die Industrieunion Donbass, das Odessaer Hafenwerk, das Mariupoler Stahlwerk, die Ukrainische Telekom usw.) und die weitere Stationierung der Russischen Schwarzmeerflotte auf der Krim gewesen sein. In jedem Fall wäre eine Offenlegung der Details dieses Gesprächs für beide Beteiligten unangenehm. Dazu wird es aber sicherlich nicht kommen. Dennoch könnte die Nennung weiterer Details aus den russisch-ukrainischen Gasbeziehungen über die vorgeladenen anderen Zeugen erfolgen. Vor Gericht sollen sowohl der ehemalige Präsident Juschtschenko, als auch Premierminister Asarow und die ehemaligen Vorstände von „Naftohas Ukrajiny“ aussagen.
Wie wirken sich die Prozesse gegen die Opposition auf die ukrainische Gesellschaft aus?
Nicht zu vernachlässigen bei diesen Überlegungen sind auch die Auswirkungen dieser Verfahren, vor allem im Hinblick auf die ukrainische Gesellschaft. Angesichts der Tatsache, dass selbst ehemalige Regierungsmitglieder nicht vor Strafverfolgung sicher sind und vor dem Hintergrund der willkürlichen und selektiven Verfolgung, ist zu erwarten, dass die einfachen Bürger enorm eingeschüchtert werden. Schlussfolgerung könnte für diese sein, sich besser mit den aktuellen Machthabern nicht anzulegen. Der geringe Protest, den der Prozess gegen Tymoschenko hervorruft, scheint diese These zu belegen.
Auf der Ebene der Staatsangestellten wird diese Furcht noch mehr zu spüren sein, denn diese sind vollkommen abhängig von der derzeitigen Regierung und werden jetzt im Anschluss an diesen Prozess noch mehr dazu neigen, in jedem Fall den Anweisungen „von oben“ zu gehorchen. Denn wenn man so mit Tymoschenko umgehen kann, was passiert dann erst dem kleinen Sachbearbeiter? Somit könnte innenpolitisch von Seiten Janukowytschs der Gesellschaft signalisiert worden sein, dass die Regierung länger bleiben wird und bereit ist ihre Macht mit allen Mitteln zu verteidigen. Tymoschenko könnte somit doch das Schicksal Chodorkowskijs in Russland erleiden, wo Putin in einem einzigen Prozess zeigte, dass er in den nächsten Jahren den Ton angeben wird. Die Regierung Janukowytsch benötigt dafür anscheinend jedoch mehrere Prozesse.
Im Hinblick darauf erscheinen die Deklarationen der Janukowytsch-Administration bezüglich einer europäischen Integration nur noch in wirtschaftlicher Hinsicht als ernst gemeint. Die für Dezember geplante Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union beim Ukraine-EU Gipfel in Kiew erscheint damit immer unwahrscheinlicher. Vorbild für Janukowytsch und Co. bleiben anscheinend weiterhin eher Singapur und China: wirtschaftliche Liberalität bei politischem Autoritarismus. Ein Entwicklungsmodell, welches zwar in europäischer Tradition steht, doch heute zurecht nicht mehr als zeitgemäß gilt und der gerade in der Nachbarschaft erfolgende Zusammenbruch des weißrussischen Modells mit anschließendem Ausverkauf an Russland sollte den ukrainischen Machthabern eine Warnung sein.
Der Artikel erschien zuerst bei der Heinrich-Böll-Stiftung