Ihor Didenko erhielt drei Jahre auf Bewährung
Der ehemalige Erste Stellvertreter des Leiters der NAK (Nationale Aktiengesellschaft) “Naftohas Ukrajiny”, Ihor Didenko, wurde zu drei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt.
Das Urteil verlas die Richterin des Petschersker Stadtbezirksgerichts von Kyjiw, Oxana Zarewytsch.
Didenko wurde direkt im Gerichtssaal nach der Verlesung des Urteils freigelassen.
Didenko wurde gemäß Abschnitt 2 des Artikels 364 des Strafgesetzbuches zu drei Jahren Haft mit einer Aussetzung des Strafvollzugs verurteilt.
Außerdem wurde ihm das Recht entzogen, leitende Posten bei der Verwaltung von Unternehmen aller Eigentumsformen zu besetzen.
Gleichzeitig wurde das Eigentum von Didenko freigegeben.
Didenko verließ den Gerichtssaal nach der Freilassung sofort und weigerte sich der Presse Kommentare zu geben.
Übrigens, auf die Frage des Korrespondenten der “Ukrajinska Prawda”, ob er das Urteil für gerecht hält, antwortete Didenko: “Und Ihnen (den Journalisten der “Ukrajinska Prawda”) habe ich auf alle Fragen im Januar 2008 geantwortet. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass falls sie es so machen (die Materialien veröffentlichen), dann kommt das heraus, was jetzt ist”.
Anfang 2008 hatte Ihor Didenko der “Ukrajinska Prawda” ein Interview gegeben, in dem er erzählte, wie die ukrainische Seite das Gas entnahm, welches von “RosUkrEnergo” in die Speicher gepumpt worden war.
Didenko wurde am 12. Juli 2010 verhaftet.
Er wurde gemeinsam mit dem Ex-Leiter des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine, Anatolij Makarenko, und dem ehemaligen Stellvertreter des Leiters des Regionalen Energiezolls, Taras Schepitko, der ungesetzlichen Enteignung von “RosUkrEnergo” gehörendem Gas und dessen Zollabfertigung im Zeitraum Januar-März 2009 beschuldigt.
Anfang Juli 2011 hatte das Berufungsgericht von Kiew der Änderung der Sicherheitsmaßnahme gegen Makarenko und Schepitko von der Haft in eine Meldeauflage zugestimmt, beließ jedoch Didenko in Haft.
Am 25. Juli dieses Jahres stimmte das Petschersker Stadtbezirksgericht dem Antrag der Verteidiger Didenkos zur Trennung der Strafsache gegen ihren Mandaten von den anderen Fällen zu.
Am 30. August kamen die Vertreter der Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass eine Neubewertung der Anschuldigungen notwendig ist und änderten den Paragraphen der Anklage zu einem weniger harten – von Abschnitt 2 des Artikels 191 zu Abschnitt 2 des Artikels 364.
Quelle: Ukrajinska Prawda