Janukowitsch ändert Kommunalwahlgesetz um Tigipko und Jazenjuk gegen Timoschenko in Stellung zu bringen
Präsident Wiktor Janukowitsch hat entschieden, Änderungen in das Gesetz zu den Kommunalwahlen einzubringen.
Darüber schreibt der Serkalo Nedeli unter Verweis auf das Umfeld des Präsidenten.
Den Worten des Gesprächspartners der Zeitung nach gab es im Verlaufe der letzten Woche auf der Bankowaja aktive Diskussionen anlässlich von notwendigen Änderungen in das geltenden Gesetz zu den Kommunalwahlen und deren Charakter.
Die Informanten bestätigen dabei, dass Janukowitsch zum jetzigen Zeitpunkt zwei Gesetzesänderungen gutgeheißen hat.
Erstens: Es ist vorgesehen die Norm zu ändern, das Recht zur Kandidatenaufstellung nur lokalen Parteiorganisationen zu gewähren, die bereits 365 Tage vor dem Wahltermin registriert wurden.
Zweitens: In Verbindung damit, dass die regionalen Wahlkommissionen noch vor der Aufstellung der Kandidaten bei den Wahlen gebildet werden, ist vorgesehen das Prinzip ihrer Bildung zu liberalisieren.
Den Angaben der Zeitung nach ist vorgesehen, dass aus jeder der zu den fünf Fraktionen gehörenden Parteien in der Werchowna Rada jeweils drei Mitglieder in den Bestand der Wahlkommissionen eingehen können. Dabei hat es keine Bedeutung wie viele Politkräfte zur einen oder anderen parlamentarischen Fraktion gehören.
Weitere drei Mitglieder der Wahlkommissionen werden per Auslosung unter den übrigen Parteien, die beim Justizministerium registriert sind, festgelegt.
Die Informanten der Zeitung schließen nicht aus, dass die Liste der Änderungen im Gesetz über die Kommunalwahlen im Verlauf der Vorbereitungen des entsprechenden Gesetzentwurfes noch erweitert wird.
Von den Informanten des Serkalo wurde ebenfalls mitgeteilt, dass die vom Präsidenten bewilligten Änderungen zum Gesetz auf einer außerordentlichen Sitzung der Werchowna Rada beschlossen werden könnten, die von der Partei der Regionen initiiert wird. Dabei wird das Ende der nächsten Woche als Termin genannt. Im Sekretariat der Werchowna Rada ist jedoch noch kein Antrag eingegangen.
Den Angaben der Zeitung nach gibt es einige Gründe, die Janukowitsch zu den Änderungen brachten.
Erstens wurde das Gesetz negativ von Experten in der Ukraine, Europa und den USA aufgenommen.
Zweitens schränkte es die Rechte von sich in der Entwicklung befindenden politischen Kräften ein und beeinträchtigte dabei die Interessen von Koalitionsanhängern, dabei insbesondere von “Silnaja Ukraina“ von Vizepremier Sergej Tigipko und der “Front Smin/Peremen“ von Arsenij Jazenjuk.
Drittens gab das Dokument der politischen Kraft von Julia Timoschenko hinreichend komfortable Bedingungen und “säuberte das Feld” von Konkurrenten aus dem Oppositionsbereich, die kein entwickeltes Netz lokaler Parteivertretungen haben, die bereits 365 Tag vor der Wahl registriert waren.
Viertens gibt das Gesetz keine Möglichkeit für die Bildung von Namensprojekten, die von Blöcken lokaler Eliten, welche den Machthabern in Kiew loyal gegenüber stehen, initiiert und angeführt werden könnten.
Quelle: Ukrainskaja Prawda