Neues Gesetz zur Präsidentschaftswahl in Kraft getreten
Das Gesetz “Zur Eintragung von Änderungen in einige gesetzgebende Akte der Ukraine bezüglich der Präsidentschaftswahlen der Ukraine” wurde in der Zeitung der Werchowna Rada “Stimme der Ukraine” mit der Unterschrift des Vorsitzenden des Parlamentes Wladimir Litwin veröffentlicht.
Das vorliegende Gesetz ändert insbesondere das Verfahren zur Bildung der Wahlkreis- und Wahlbezirkskommissionen, verringert die Frist für den Wahlkampf/Wahlprozess von 120 auf 90 Tage, beseitigt das Institut der Abmeldebescheinigungen und Unterschriftenlisten zur Unterstützung der Kandidaten für den Posten des Präsidenten der Ukraine. Außerdem wurde die Höhe des Geldpfands für Präsidentschaftskandidaten von 500.000 Hrywnja (ca. 41.666 €) auf 2,5 Mio. Hrywnja (ca. 208.000 €) erhöht.
Ebenfalls teilte heute der Stellvertreter der Präsidialamtsleiterin, der ständige Vertreter des Präsidenten im Parlament, Igor Popow, mit, dass Wiktor Juschtschenko in der nächsten Zeit seine Vorstellung von der Anerkennung der Nichtverfassungskonformität einzelner Positionen des vorliegenden Gesetzes beim Verfassungsgericht einreichen wird.
Seinen Worten nach, sieht der Präsident einzelne Normen als verfassungswidrig an, insbesondere bei der Verletzung des Rechts der Bürger auf eine Teilnahme an der Lenkung des Staates, wenn im Bestand der Wahlkommissionen nur Bürger aufgenommen werden, die im entsprechenden Wahlbezirk registriert sind. Außerdem sieht das Staatsoberhaupt die Verletzung der Rechte der Bürger die sich im Ausland befinden als nichtverfassungskonform an.
Das Gesetz “Zur Eintragung von Änderungen in einige gesetzgebende Akte der Ukraine bezüglich der Präsidentschaftswahlen der Ukraine” wurde von der Werchowna Rada am 24. Juli 2009 beschlossen. Jedoch wurde das Gesetz am 18. August 2009 vom Präsidenten mit entsprechenden Vorschlägen zurückgewiesen. Die Werchowna Rada untersuchte am 21. August die Vorschläge Wiktor Juschtschenkos und verabschiedete das Gesetz erneut mit einer Überwindung des Vetos. Für diese Entscheidung stimmten 325 der Parlamentsabgeordneten. Am 25. August 2009 wurde das Gesetz dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Nichtsdestotrotz gab der Präsident das Gesetz am 2. September 2009 in das Parlament ohne seine Unterschrift mit dem Vorschlag zurück, dieses mit der Unterschrift des Parlamentssprechers entsprechend des vierten Teils des Artikels 94 der Verfassung zu veröffentlichen.
Merken wir an, dass gemäß der Verfassung ein Gesetz, welches wiederholt von der Werchowna Rada von nicht weniger als zwei Dritteln ihres verfassungsmäßigen Bestandes beschlossen wird und welches vom Präsidenten innerhalb von zehn Tagen nicht unterschrieben und veröffentlicht wurde, wird unverzüglich vom Vorsitzenden der Werchowna Rada mit dessen Unterschrift veröffentlicht.
Quelle: RBK-Ukraina