Parlamentsabgeordnete könnten Julia Timoschenko von der strafrechtlichen Verantwortung befreien
Heute beabsichtigt die Werchowna Rada Gesetzentwürfe zu prüfen, welche die strafrechtliche Verantwortung für wirtschaftliche Straftaten und Straftaten im Amt abmildern. Die Opposition verkündet, dass sie die Vorschläge der Mehrheit unter der Bedingung der Entkriminalisierung des Absatzes 3 des §365 des Strafgesetzbuches unterstützen wird. Nach diesem ist die Parteiführerin von „Batkiwschtschyna/Vaterland“ Julia Tymoschenko angeklagt worden. Bei der Partei der Regionen beschloss man die Spannung bis zuletzt aufrechtzuerhalten und erklärte, dass man die eigene Position erst am Mittwochmorgen festlegen wird.
Vertreter der Parlamentsfraktionen führten gestern eine Reihe von Beratungen zu Gesetzentwürfen durch, welche eine Liberalisierung des Strafgesetzbuches betreffen. Zur Erinnerung: in die Tagesordnung für die heutige Radasitzung wurden zwei Dokumente eingetragen: der Gesetzentwurf Nr. 9075 der Parlamentsabgeordneten Iwan Kirilenko und Wiktor Schwez (beide vom „Block Julia Timoschenko – Batkiwschtschyna“), in dem die vollständige Entkriminalisierung des §365 des Strafgesetzbuches („Überschreitung der Regierungs- oder Dienstvollmachten“) vorgesehen ist und der Gesetzentwurf des Präsidenten Nr. 9221, der die Abschaffung von 18 Paragraphen des Strafgesetzbuches und eine Abmilderung der Strafen für Wirtschaftsverbrechen vorsieht (siehe Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 19. September).
Parlamentsabgeordnete der Opposition hatten noch im September verkündet, dass sie unter der Bedingung bereit sind für den Gesetzentwurf von Wiktor Janukowitsch zu stimmen, dass die Parlamentsmehrheit den Gesetzentwurf Nr. 9075 unterstützt. Gestern äußerte sich der Vorsitzende der Parlamentsfraktion von „BJuT-Batkiwschtschyna“, Iwan Kirilenko, besorgt dass es nicht gelang sich auf eine gemeinsame Abstimmung zu einigen. „Ich habe die Kollegen von der Parlamentsmehrheit gefragt, ob sie für den Gesetzentwurf stimmen werden, der den ‘Timoschenko-Paragraphen’ entkriminalisiert“. Sie sagten mir: „Auf keinen Fall, da es keine Anweisung gibt“, teilte er Journalisten mit. Kirilenkos Worten nach sind die Abgeordneten der Parlamentsmehrheit nur bereit für den Gesetzentwurf von Wiktor Janukowitsch zu stimmen. Er schloss übrigens nicht aus, dass sich die Position der Partei der Regionen zum Moment der Abstimmung ändern wird: „Am 4. Oktober werden sie „nach oben“ gerufen und dann wird ein endgültiger Entschluss gefällt“.
Der Koautor des Gesetzentwurfes Nr. 9075, Wiktor Schwez, der den Radaausschuss zu Fragen der gesetzlichen Gewährleistung der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane leitet, ist da optimistischer. Er erklärte dem “Kommersant-Ukraine”, dass die Chancen für eine Unterstützung der Einstellung der Verfolgung von Julia Timoschenko durch die Partei der Regionen hoch sind: „Die Kollegen aus der Partei der Regionen gaben in privaten Gesprächen zu, dass die endgültige Entscheidung zu unserem Gesetzentwurf bei der Präsidialadministration liegt. Mir ist bekannt, dass Wiktor Janukowitsch den Führern der europäischen Länder versprach, einen Kompromiss in der vorliegenden Situation zu finden. Dabei ertönte die Meinung, dass der beste Ausweg eine Entkriminalisierung des Paragraphen 365 des Strafgesetzbuches ist und damit wird ein Schlusspunkt gesetzt“. Schwez erinnerte daran, dass falls die Parlamentsmehrheit die Entkriminalisierung des §365 nicht unterstützt, dann können gemäß dem Gesetz „Über das Reglement der Werchowna Rada der Ukraine“ in dieser Sitzungsperiode zu diesem Thema keine weiteren Gesetzvorlagen behandelt werden. „Bei der Partei der Regionen gibt es dazu andauernd Sitzungen. Welche Position bei der Abstimmung eingenommen wird, erfahren sie (die Abgeordneten der Partei der Regionen) am Mittwochmorgen um 9 Uhr“, betonte Wiktor Schwez. Merken wir an, dass zur Frage der Entkriminalisierung von Straftaten im Amt in der Fraktion der Partei der Regionen unterschiedliche Meinungen vertreten wurden. Insbesondere hatte der Parlamentsabgeordnete Dmitrij Schenzew erklärt, dass die Aufhebung der Strafe nach §365 möglich ist, doch nur unter der Bedingung des Ersatzes des dem Staat entstandenen Schadens.
Die Mehrzahl der vom “Kommersant-Ukraine” Befragten aus der Partei der Regionen bestätigten Schwez Worte indirekt. „Morgen früh werden wir entscheiden“, sagte der Leiter des Reglementsausschusses, Wladimir Makejenko. Derweil war der Erste Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden der Partei der Regionen, Michail Tschetschetow, gestern Abend weitaus kategorischer.: „Ich weiß nicht, was sich unsere Kollegen von ‘BJuT-Batkiwschtschyna’ ausgedacht haben, doch werden wir keine Gesetze zu konkreten Leuten oder konkreten Weilern beschließen!“
Olga Kurischko
Quelle: Kommersant-Ukraine