Beobachtermission stellt Regelverletzungen vor den Wahlen fest
Die Beobachtermission des „Office for Democratic Institutions and Human Rights“ (ODIHR) der OSZE hat den dritten Bericht darüber veröffentlicht, wie die Vorbereitungen auf die Präsidentschaftswahlen in der Ukraine verlaufen.
Die Beobachter der Mission unter Leitung der bekannten internationalen Diplomatin Heidi Tagliavini befindet sich seit November letzten Jahres in der Ukraine und haben einige Regelverletzungen bei den Wahlvorbereitungen festgestellt.
Insbesondere wurden folgende Sachen bemängelt:
- die Finanzmittel für die Vorbereitung der Wahlen wurden mit zwei Monaten Verspätung bereitgestellt;
- bis zum heutigen Tag ist die Prozedur zur Wählerregistrierung nicht eindeutig gesetzlich festgelegt, zudem ist die Prozedur der Registrierung von ukrainischen Staatsbürgern, die sich außerhalb der Ukraine befinden und nicht auf den Listen der Botschaften und Konsulate stehen unklar;
- einige Kandidaten, die offizielle Posten bekleiden, betreiben Wahlkampf während ihrer offiziellen Arbeit und vermischen diese mit ihrer eigenen Wahlkampagne;
Wählerstimmenkauf wurde bereits festgestellt, dabei wurden Grundstückszertifikate und kostenlose Dienstleistungen geboten;
- einige Kandidaten versuchen Druck auf ukrainische Massenmedien auszuüben, dies wurde der Mission von einigen Chefredakteuren privater Fernsehsendern mitgeteilt; der Druck erfolgt von Seiten der Eigentümer der Sender, die Abmachungen mit den Kandidaten haben;
- im Dezember liefen die Vollmachten des Vorsitzenden des Obersten Verwaltungsgerichts der Ukraine aus, welches für Klagen bezüglich des Wahlprozesses zuständig ist. Damit könnte die Legitimität von Entscheidungen des Gerichts zukünftig angefochten werden;
Die Leiterin der Beobachtermission, Heidi Tagliavini, teilte im Interview mit „Voice of America“ mit, dass insgesamt die Atmosphäre in der Ukraine am Vorabend der Wahlen ruhig ist.
Tagliavini erinnerte des Weiteren daran, dass noch im letzten Jahr die Venedig-Kommission des Europarates gemeinsam mit dem ODIHR ihre Empfehlungen für Änderungen im Wahlgesetz der Ukraine vorgestellt haben. „Einige Änderungen betrafen praktische Aspekte der Gesetze: Wählerregistrierung, mobile Abstimmung zu Hause für Kranke, unterschiedliche Protokollarten. Diese Änderungen wurden dem Parlament der Ukraine zur Bestätigung vorgelegt, doch das Parlament hat eine Pause bis zum Beginn der nächsten Sitzungsperiode eingelegt, die am 19. Januar beginnt, das heißt also zwei Tage nach den Wahlen“, sagte sie. Tagliavini merkte noch an, dass Entscheidungen von der Zentralen Wahlkommission gefällt werden, die aus 15 Personen besteht.
Weiterhin fügte sie hinzu, dass das ODIHR die Abstimmung ukrainischer Bürger im Ausland nicht beobachtet. „Ich kann nur folgendes sagen: das Grundprinzip besteht darin, dass jeder Bürger, der einen Pass hat und abstimmen möchte, – sogar wenn er nicht auf der Liste des Konsulats steht,- die Möglichkeit haben sollte, dies zu tun“, sagte sie.