Entlassene Verfassungsrichterin Stanik schießt zurück


Gestern erklärte die Stellvertreterin des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts (VG) Susanna Stanik, dass sie als Antwort auf den Erlass des Präsidenten über ihre Entlassung alle ihre Unterschriften unter alle Entscheidungen des VG in den vier Jahren ihrer Tätigkeit zeitweilig zurückruft. Jetzt, der Meinung des Vorsitzenden des Parlamentsausschusses zu Fragen der Rechtsprechung, Sergej Kiwalow, kann die Legitimität der Entscheidungen des VG vor Gericht angefochten werden. Bemerkenswert ist, dass eine der Entscheidungen, für welche Stanik stimmte, grünes Licht für die dritte Runde der Präsidentenwahlen war, in deren Resultat Wiktor Juschtschenko zum Präsidenten der Ukraine gewählt wurde.

Als erste informierte über die Entscheidung der stellvertretenden Vorsitzenden Susanna Stanik ihre Unterschriften unter die Entscheidungen des VG zurückzurufen die Nachrichtenagentur “Interfax-Ukraina”. “Die von Präsident Wiktor Juschtschenko entlassene Verfassungsrichtern, Susanna Stanik, erklärte, dass sie zeitweilig alle ihre Unterschriften unter die Dokumente des Verfassungsgerichtes zurückruft, welchen sie zustimmte und die sie unterschrieb im Zeitraum vom 22. April 2004 bis 3. April 2008, solange bis die Frage der Verfassungskonformität des Präsidentenukases gelöst ist.”, teilt die Agentur mit. Eine entsprechende Mitteilung sandte Stanik nicht nur an die Massenmedien, sondern auch an den Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes Andrej Strishak. Ihren Worten nach, ist das Ziel dieses Vorstoßes die geforderte Achtung für das Verfassungsgericht von Seiten der Regierenden zu erreichen.

Im letzten Jahr entließ Präsident Wiktor Juschtschenko Susanna Stanik zweimal vom Posten der Verfassungsrichterin: am 1. Mai 2007 mit der Formulierung “für die Verletzung des Eides” und am 3. April 2008, nahm er den Ukas des damaligen Präsidenten der Ukraine Leonid Kutschma vom 25. März 2004 über ihre Ernennung zur Verfassungsrichtern zurück. Zu diesem Schritt kam das Staatsoberhaupt nachdem, am 2. April nach der Entscheidung des Höchsten Gerichts Stanik wieder als Verfassungsrichterin eingesetzt wurde.

Gestern wurde die Entscheidung Staniks im Präsidialamt als Sieg aufgenommen und als weitere Bestätigung dessen, dass, indem er sie erneut entließ, Wiktor Juschtschenko gesetzeskonform handelte. “Susanna Stanik hat mit ihrer Erklärung, vom Wesen her, anerkannt, dass sie unter Verletzung von Gesetzen auf den Richterposten gelangte.”, erklärte der Leiter des Dienstes des Präsidialamts zur Vertretung der Interessen des Präsidenten vor Gericht Ruslan Kiriljuk.

Im Übrigen gab es keine offizielle Reaktion von Seiten des VG auf die Erklärung Susanna Staniks. “Ich denke, dass als nächsten Schritt Susanna Stanik sich an das Verfassungsgericht mit der Bitte wendet, den Erlass des Präsidenten vom 3. April als nicht verfasssungsgemäß anzuerkennen. Damit in Verbindung kann ich keine Kommentare zu dieser Frage geben.”, sagte den Journalisten der Verfassungsrichter Anatolij Didkowskij. “Unter anderem müssen wir noch Archive sichten, untersuchen, welche Entscheidungen von der Rücknahme der Richterunterschrift betroffen werden.”, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ die Pressesekretärin des Verfassungsgerichtes Julia Wagapowa. “Eventuell, gibt der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes am Dienstag aus diesem Anlass eine Pressekonferenz.”

Zur gleichen Zeit gelang es dem “Kommersant-Ukraine“ in den Archiven eine prinzipielle Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu finden. Dank dieser wurde der Präsidentschaftskandidat Wiktor Juschtschenko am 26. Dezember 2004 zum Staatsoberhaupt gewählt. Zwei Tage vorher, am 24. Dezember, erkannte das Verfassungsgericht das Gesetz “Über die Besonderheiten bei der Anwendung des Gesetzes ‘Über die Wahlen des Präsidenten der Ukraine’ bei der wiederholten Abstimmung am 26. Dezember 2004” für verfassungsgemäß an. Mit dieser Entscheidung kam das VG den Forderungen der Mitstreiter Wiktor Juschtschenkos entgegen und verbot allen außerhalb der Wahllokale abzustimmen, außer Invaliden der Gruppe I und Wählern, welche nicht fähig sind sich selbst fortzubewegen.

Der Meinung des Leiters des Parlamentsausschusses für Fragen der Rechtsprechung, Sergej Kiwalow (Partei der Regionen), nach, ist selbst bei Vorliegen ernsthafter Rechtsgrundlagen das Anfechten der Entscheidungen des Verfassungsgerichtes vergeben Liebesmüh. “Jemand muss vor Gericht gehen und zeigen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtes illegitim ist.”, sagte Kiwalow dem “Kommersant-Ukraine“. Dabei fügte er hinzu, dass die Partei der Regionen nicht beabsichtigt die Gesetzeskonformität der Durchführung der dritten Wahlrunde bei den Präsidentschaftswahlen anzufechten. “Die Prozedur des Rückrufs der Unterschrift ist in den Gesetzen nicht vorgesehen, und zurückzukehren zu der Frage der Präsidentschaftswahlen 2004 ist nicht zweckmäßig, da die nächsten Wahlen bereits anstehen.”, sagte der Abgeordnete.

Der ehemalige Vertreter des Präsidentschaftskandidaten Wiktor Juschtschenko beim Obersten Gericht, der Partner des Anwaltskanzlei “Magister und Partner”, Alexej Resnikow, geht davon aus, dass die Erklärung Susanna Staniks keinerlei Bedrohung für das Staatsoberhaupt mit sich bringt. “Die Erklärung über die Rücknahme der Unterschrift wird keine rechtlichen Folgen haben.”, sagte Resnikow dem “Kommersant-Ukraine“. Die einzigen, welche, seiner Meinung nach, unter der sich erschwerenden Situation zu leiden haben, das sind die Juristen des Präsidialamtes. “Dies deswegen, da meine Juristenkollegen nicht bedacht haben, welche Folgen der Erlass des Präsidenten wird, welchen sie Wiktor Juschtschenko vorbereitet haben. Susanna Stanik hat einen Ball in das Tor des Präsidenten geschossen.”, sagte der Anwalt. Die gleiche Meinung unterstützt der Parlamentsabgeordnete Andrej Portnow (Block Julia Timoschenko). “Die Entlassung der Richterin Stanik erscheint als präzedenzloser Rechtsnihilismus und die Juristen des Präsidialamtes müssen für ihre ungeschickte Entscheidung die entsprechende Verantwortung übernehmen.”, legt Portnow nahe.

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 837

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