Der Maßnahmenkomplex zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen


1. Unverzüglicher und allumfassender Waffenstillstand in den gesonderten Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk der Ukraine und ihre strenge Umsetzung beginnend von 0:00 Uhr (Kiewer Zeit) 15. Februar 2015.

2. Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten in gleichen Abstand mit dem Ziel der Schaffung einer Sicherheitszone von mindestens 50 Kilometer von einander für Artilleriesysteme des Kalibers 100 Millimeter und mehr, einer Sicherheitszone von einer Breite von 70 Kilometer für Raketenwerfer und einer Breite von 140 Kilometer für Raketenwerfer des Typs «Tornado-S», «Uragan», «Smertsch» und taktischer Systeme «Totschka» («Totschka-U»):

Der Abzug der oben aufgezählten schweren Waffen soll nicht später als am zweiten Tag nach der Feuereinstellung beginnen und im Verlauf von 14 Tagen abgeschlossen sein.

Dieser Prozess wird von der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) mit der Trilateralen Kontaktgruppe unterstützend begleitet.

3. Sicherstellen einer effektiven Überwachung und Überprüfung des Waffenstillstandes und der Abzug der schweren Waffen vonseiten der OSZE vom ersten Tag des Abzuges an, unter Anwendung aller erforderlichen technischen Mittel, einschließlich von Satelliten, Drohnen, Ortungssystemen und anderen.

4. Am ersten Tag nach dem Abzug den Dialog über die Modalitäten der Abhaltung von Kommunalwahlen gemäß der ukrainischen Gesetzgebung und dem Gesetz der Ukraine «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» und ebenfalls über das zukünftige Regime dieser Kreise auf der Basis des angegebenen Gesetzes beginnen.

Unverzüglich, nicht später als 30 Tage mit den Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Dokuments, eine Anordnung der Werchowna Rada der Ukraine mit der Angabe der Territorien beschließen, auf die sich das besondere Regime entsprechend des Gesetzes der Ukraine «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» auf der Basis der Linien, die vom Minsker Memorandum am 19. September 2014 festgelegt wurde, erstreckt.

5. Sicherstellen einer Begnadigung und Amnestie über das Inkraftsetzen eines Gesetzes, das die Verfolgung und Bestrafung von Personen in Verbindung mit den Ereignissen verbietet, die in einzelnen Kreisen der Donezker und Lugansker Oblast der Ukraine ihren Platz hatten.

6. Sicherstellen der Freilassung und des Austausches aller Geiseln und gesetzwidrig festgehaltenen Personen auf der Basis des Prinzips «aller gegen alle». Dieser Prozess soll spätestens am fünften Tag nach dem Abzug abgeschlossen sein.

7. Sicherstellen eines gefahrlosen Zugangs, der Lieferung, Aufbewahrung und Verteilung humanitärer Hilfe für die Hilfsbedürftigen auf der Basis eines internationalen Mechanismus.

8. Festlegung der Modalitäten der vollständigen Wiederherstellung der sozio-ökonomischen Verbindungen, einschließlich von Sozialtransfers, wie der Auszahlung von Renten und anderer Zahlungen (Einkünfte und Gewinne, rechtzeitige Bezahlung aller kommunalen Rechnungen, Wiederaufnahme der Besteuerung im Rahmen des Rechtsfeldes der Ukraine).

Zu diesen Zielen stellt die Ukraine die Verwaltung des Segmentes ihres Banksystemes in den Kreisen, die vom Konflikt betroffen wurden, wieder her und womöglich wird ein internationaler Mechanismus zur Erleichterung dieser Transfers geschaffen.

9. Wiederherstellung der vollständigen Kontrolle über die Staatsgrenze vonseiten der Regierung der Ukraine in der gesamten Konfliktzone, die am ersten Tag nach den Kommunalwahlen beginnen soll und nach der allumfassenden politischen Regulierung (Kommunalwahlen in den gesonderten Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk auf der Basis des Gesetzes der Ukraine und eine Verfassungsreform) endet, zum Ende des Jahres 2015 unter der Bedingung der Erfüllung des Punktes 11 – bei Konsultationen und in Abstimmung mit Vertretern der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe.

10. Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen, Militärtechnik und ebenfalls von Söldnern vom Territorium der Ukraine unter Beobachtung der OSZE. Entwaffnung aller gesetzwidrigen Gruppen.

11. Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine mit Inkrafttreten einer neuen Verfassung zum Ende des Jahres 2015, die als Schlüsselelement eine Dezentralisierung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk, die mit den Vertretern dieser Kreise abgestimmt ist) enthalten sollte und ebenfalls die Verabschiedung einer Gesetzgebung bis Ende 2015 zum besonderen Status gesonderter Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk entsprechend den Maßnahmen, die in der Anmerkung1 angegeben sind.

12. Auf der Basis des Gesetzes der Ukraine «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» werden Fragen, welche die Kommunalwahlen betreffen, mit den Vertretern der gesonderten Kreise der Gebiete Lugansk und Donezk im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe besprochen und abgestimmt. Die Wahlen werden unter Beachtung der entsprechenden Standards der OSZE unter Überwachung von Seiten des OSZE Office for Democratic Institutions and Human Rights abgehalten.

13. Intensivieren der Tätigkeit der Trilateralen Kontaktgruppe, darunter über die Schaffung von Arbeitsgruppen zur Umsetzung der entsprechenden Aspekte der Minsker Vereinbarungen. Sie werden die Zusammensetzung der Trilateralen Kontaktgruppe widerspiegeln.

1 Anmerkung:
Derartige Maßnahmen beinhalten gemäß dem Gesetz «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» nachfolgendes:

Das Dokument wurde von den Teilnehmern der Trilateralen Kontaktgruppe unterzeichnet:
Botschafterin Heidi Tagliavini
Zweiter Präsident der Ukraine L.D. Kutschma
Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine M. Ju. Surabow
A.W. Sachartschenko
I.W. Plotnizkij

Quelle: OSZE

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 1019

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