Nur noch drei Unternehmen möchten am 29. September das Odessaer Hafenwerk erwerben
Der Fonds für Staatseigentum informierte gestern über den Annahmeschluss für Bewerbungen für die Teilnahme am Privatisierungswettbewerb des Odessaer Hafenwerks. Von den zwölf Unternehmen, die das Unternehmen haben wollten, sind lediglich drei übrig geblieben.
Gestern lief die Frist aus, im Verlaufe derer der Fonds für Staatseigentum (FSE) Anträge potentieller Bewerber für die Privatisierung der 99,567% der Aktien der OAO (Offenen Aktiengesellschaft) “Odessaer Hafenwerk” entgegennahm. Beim FSE teilte man mit, dass Anträge für die Teilnahme am Wettbewerb von insgesamt drei Anwärtern eingereicht wurden – der Tochter der russischen “SIBUR-Holding” – “Asot-Service”, dem Unternehmen “Nortima”, welches mit dem Unternehmer Igor Kolomojskij in Verbindung steht und dem Unternehmen Konstantin Grigorischins “Flora Service”. Vertreter der Unternehmen bestätigten weder noch dementierten sie diese Informationen.
Die Versteigerung des Odessaer Hafenwerks wurde für den 29. September angesetzt. Der Startpreis des Paketes liegt bei 4 Mrd. Hrywnja (ca. 333 Mio. €). Bislang hatten neben den genannten neun weitere Unternehmen Interesse am Werk bekundet. Unter ihnen waren die russische “Jewrochim”, die zu Alexander Jaroslawskij gehört und ebenfalls das speziell für die Teilnahme am Wettbewerb gegründete Konsortium, zu dem die norwegische Yara International, die polnische Kulczyk Holding und die libysche Libyan Investment Authority gehören.
Das Odessaer Hafenwerk ist der zweitgrößte Hersteller von Ammoniak und Karbamid in der Ukraine nach “Stirol”. Im Jahre 2009 betrug der Reingewinn 796,977 Mio. Hrywnja. Das Odessaer Hafenwerk hat Zugang zur Ammoniakleitung Togliatti-Gorlowka-Odessa und exportiert über die Ukraine einen großen Teil der chemischen Produkte.
Denis Schawruk, Analyst des Investmentunternehmens Alfa Capital, denkt, dass die Attraktivität des Hafenwerks für Investoren sank sofort danach, als Präsident Wiktor Juschtschenko am 17. September mit seinem Erlass die Geltung der Positionen des Regierungserlasses vom 3. Dezember 2008 Nr. 1517-r aufhob, welche die Privatisierung des Odessaer Hafenwerks (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 18. September) vorsahen. Am gleichen Tag hatte das Bezirksverwaltungsgericht Kiew auf Klagen der Tscherkasser “Asot” und der Ex-Vorsitzenden des Fonds für Staatseigentum, Walentina Semenjuk-Samsonenko, den Verkauf des Odessaer Hafenwerks verbot (siehe gestrige Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“.
Der Eigentümer des Tscherkasser “Asot”, Alexander Jaroslawskij, erklärte gestern, dass sein Unternehmen die Klage mit der Forderung den Verkauf des Odessaer Hafenwerks zurückzunehmen zurück gezogen hat. Seine Entscheidung erklärte er damit, dass “er an der Teilnahme an der Privatisierung des Odessaer Hafenwerks interessiert ist, doch im wirtschaftlichen, nicht im politischen Sinne”. Von Yara gelang es gestern nicht Kommentare zu erhalten – die Arbeitstelefone des Unternehmens waren nicht erreichbar. Bei “Jewrochim” verzichtete man auf Kommentare.
Der Meinung des Partners der Kanzlei “Asters”, Alexej Didkowskij, nach, falls der Wettbewerb zur Privatisierung des Odessaer Hafenwerks, ungeachtet des Präsidentenerlass und des Gerichtsentscheids, am 29. September stattfindet, könnten die Ergebnisse zukünftig angefochten werden. “Derzeit gelten der Erlass des Präsidenten und der Entscheid des Bezirksverwaltungsgerichtes aufgrund der Klage Walentina Semenjuk-Samsonenkos. Das könnte zur Grundlage für die Anfechtung der Legitimität des Wettbewerbs vor Gerichten werden”, denkt er. Denis Schawruk erinnert daran, dass derart der Verkauf der 76% der Aktien von “Luganskteplowos” (Lokhersteller)vor sich ging. Im Jahr 2007 wurde dieses Aktiv von der russischen “TransMaschHolding” gekauft. Doch im November des gleichen Jahres verabschiedete des Höchste Gericht einen Erlass zur Ungesetzlichkeit des Verkaufs der 76% der Aktien der OAO “ChK ‘Luganskteplowos’” auf Klage der “DneproWagonMasch”, das von der “Privat” Gruppe kontrolliert wird. Übrigens wurde der Gerichtsentscheid nicht umgesetzt. Bei der “TransMaschHolding” sagt man, dass die Aktien bislang nicht zurückgegeben wurden, da der Erlass des ukrainischen Gerichts nicht von einem entsprechenden eines russischen Gerichtes bestätigt wurde (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 12. Dezember 2008).
Alexander Tschernowalow
Quelle: Kommersant-Ukraine