Präsidentschaftswahltermin am 25. Oktober ist verfassungswidrig


Das Verfassungsgericht hat den Erlass der Werchowna Rada zur Ansetzung der nächsten Präsidentschaftswahlen für den 25. Oktober für verfassungswidrig erklärt.

Die Entscheidung des Gerichtes wurde von dessen Vorsitzenden Andrej Strishak verkündet.

Des Weiteren hat das Verfassungsgericht die Positionen des §17 Teil 1 des Gesetzes “Zu den Wahlen des Präsidenten der Ukraine”, auf die sich die Rada bei der Ansetzung der Wahlen für den 25. Oktober stützte und die festlegen, dass die ordnungsgemäßen Präsidentschaftswahlen am letzten Sonntag des Oktobers im fünften Jahr der Präsidentschaft stattfinden, für verfassungswidrig erklärt.

Gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichtes, beruhen die erwähnten Positionen des Gesetzes auf Verfassungsbestandteilen vor ihrer Änderung im Jahre 2006 und daher widersprechen sie den Positionen der jetzt geltenden Verfassung, die vorsehen, dass die ordnungsgemäßen Wahlen des Staatsoberhauptes am letzten Sonntag des letzten Monats des fünften Jahres der Präsidentschaft stattfinden.

Am 8. April hatte Juschtschenko das Verfassungsgericht gebeten die Verfassungskonformität des Radabeschlusses vom 1. April zur Ansetzung der Präsidentschaftswahlen für den 25. Oktober 2009 zu überprüfen. Juschtschenko hielt diese aus den oben genannten Gründen für verfassungswidrig.

Gemäß den derzeit geltenden Verfassungsnormen, finden die ordentlichen Wahlen des Staatsoberhauptes am letzten Sonntag des letzten Monats des fünften Jahres der Präsidentschaft statt. Juschtschenko ist seit dem 23. Januar 2005 Präsident.

Quelle: Ukrajinski Nowyny

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 209

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