Der Vorsitzende der Werchowna Rada, Wladimir Litwin, ist überzeugt davon, dass das Verfassungsgericht der Ukraine den 17. Januar 2010 als verfassungsgemäßes Datum für die Präsidentschaftswahlen anerkennen wird.
Wie UNIAN berichtet, erzählte er dies Journalisten in einem Interview.
Den Worten des Sprechers nach ist es, wenn man von den Normen der Verfassung ausgeht, “eindeutig festgelegt”, dass das Datum für die Präsidentschaftswahlen der 17. Januar 2010 sein soll.
“Das kann gefallen, oder auch nicht gefallen, das kann dem eigenen Wunsch der Beschleunigung der Präsidentschaftswahlen entsprechen oder nicht, doch muss man Geduld haben, wenn wir das Grundgesetz der Ukraine nicht endgültig zerstören wollen”, unterstrich Litwin.
Seinen Worten nach, ist es nicht nötig, dass Politiker ihre politischen Ratings an das Datum der Präsidentschaftswahlen binden.
Wie UNIAN berichtete, hatte die Werchowna Rada am 1. April die Präsidentschaftswahlen auf den 25. Oktober 2009 gelegt. Am 8. April hatte Präsident Wiktor Juschtschenko dem Verfassungsgericht seine Auffassung über die Verfassungswidrigkeit der Ansetzung der Präsidentschaftswahlen für den 25. Oktober übergeben. Das Verfassungsgericht begann bereits mit der Prüfung der Angelegenheit.
Quelle: UNIAN
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