Die Rada hat das Gesetz über die elektronische Deklaration erneut gebilligt
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Die Werchowna Rada hat das Gesetz über die elektronische Anmeldung unter Berücksichtigung der Kommentare von Präsident Wolodymyr Selenskyj erneut gebilligt. Dies berichtete der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak am Mittwoch, den 20. September in Telegram.
Ihm zufolge wurde die entsprechende Entscheidung von 341 Parlamentariern unterstützt.
„Die Änderungen betreffen die sofortige Öffnung der Deklarationen. Diesmal war der gesamte Saal für die Offenheit. Solche Änderungen in vierzehn Tagen in der Ideologie“, bemerkte Schelesnjak.
Abstimmung nach Fraktionen:
- Diener des Volkes – 214;
- Europäische Solidarität – 22;
- Batkiwschtschyna – 13;
- Plattform für Leben und Frieden – 18;
- Für die Zukunft – 11;
- Stimme – 18;
- Vertrauen – 17;
- Wiederherstellung der Ukraine – 12;
- Fraktionslos – 16.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Werchowna Rada am 5. September ein Gesetz über die Wiederaufnahme der elektronischen Deklaration für Abgeordnete und Beamte verabschiedet hat, das die Haftung für diejenigen Beamten abschafft, die es versäumt haben, Vermögen im Wert von bis zu 1,3 Millionen Hrywnja zu deklarieren. Der Gesetzestext wurde mit der Bestimmung angenommen, dass das Register der Erklärungen für ein weiteres Jahr geschlossen bleibt.
Danach wurde die Veto-Petition in Rekordzeit – noch am Tag der Veröffentlichung – auf der Website des Präsidenten unterzeichnet.
Eine Woche später legte Selenskyj sein Veto gegen das Gesetz über die Wiederaufnahme der elektronischen Steuererklärung ein. Der Regierungschef äußerte auch seine Vorschläge zu dem Gesetz, die ein offenes Register der Meldungen vorsehen und dabei eine Reihe von Merkmalen der Militärangehörigen berücksichtigen.