Regierung Timoschenko strebt Reprivatisierung an
Einer der ersten Schritte der Regierung Julia Timoschenkos könnte die Rückkehr eines der größten Objekte, welches vom vorhergehenden Kabinett verkauft wurde, in Staatseigentum sein. Bereits in der nächsten Woche könnte der Fonds für Staatseigentum (FSE) die Aktien von “Luganskteplowos” auf sein Konto umschreiben. Der aktuelle Eigentümer des Unternehmens, die “Transmaschholding”, erklärt, dass im Fall der Annahme einer solchen Entscheidung, es diese vor dem Obersten Gericht anfechten wird. Derweil gehen Juristen davon aus, dass die Chancen für die Aufhebung des Beschluss durch die höchste gerichtliche Instanz für das russische Unternehmen minimal sind.
Gestern erklärte der erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende des Blockes Julia Timoschenko (BJuT), Andrej Koshemjakin (leitete in der 5. Rada den Privatisierungsausschuss), dass “Luganskteplowos” in Staatseigentum zurückgeführt wird. “Eine der ersten Entscheidungen des neuen Leiters des Fonds für Staatseigentum wird die Umsetzung der Gerichtsentscheidung sein und dabei werden 76% der Aktien von ‘Luganskteplowos’ auf das Konto des Fonds überführt.”, teilte Koshemjakin mit. Seinen Worten nach, wird der neue Leiter des FSE bereits in der nächsten Woche ernannt werden. Auf die Nennung des Namens verzichtete Andrej Koshemjakin.
Als erste erklärte eine speziell eingerichtete Kontrollkommission der Werchowna Rada, dass der Verkauf von “Luganskteplowos” – dem Monopolisten bei der Herstellung von Lokomotiven in der Ukraine – mit Gesetzesverletzungen durchgeführt wurde, sofort nach dem Abschluss des Geschäfts. Am 25. Juni erkannte das Schiedsgericht Kiews, welches die Klage des Unternehmens “Dneprowagonmasch” (gehört zur Gruppe TAC Sergej Tigipkos), das Anspruch auf den Kauf der Firma erhob, den Kaufvertrag für “Luganskteplowos” für ungültig und wies den Käufer an die Aktien dem FSE zurückzugeben. Später wurde diese Entscheidung vom Obersten Schiedsgericht bestätigt. Momentan wird die Angelegenheit vom Obersten Gericht aufgrund der Aufhebungsforderung durch den FSE untersucht.
Den Worten des Anwalts von “Dneprowagonmasch”, Maxim Juchimenko, nach, sollten die Aktien bereits im Sommer wieder dem FSE überschrieben worden sein und zwar im Laufe von zwei Wochen nach der Entscheidung des Schiedsgerichtes von Kiew. “Diese Handlungen wurden bislang nicht vollzogen, was einer Gesetzesverletzung gleichkommt.”, sagte Juchimenko. Eine solche Prozedur ist vorgesehen in der “Anordnung zur Rückgabe in Staatseigentum von Privatisierungsobjekten im Fall des Nichtzustandekommens oder der Anerkennung der Ungültigkeit der Verkaufs-Kauf-Verträge dieser Objekte”, bestätigt durch die
Verordnung des Ministerialkabinetts vom 18. Januar 2001. Außerdem hält das Brjansker Maschinenbauwerk unrechtmäßig in seinem Eigentum ein Aktienpaket des “Luganskteplowos”, da gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Geschäft über den Kauf-Verkauf unwirksam wurde, vom Moment der Anerkennung dessen durch das Schiedsgericht.
Bei “Transmaschholding” verzichtete man darauf die Pläne des FSE zu kommentieren. ??“Wir handelten und handeln im Rahmen des Gesetzes. Über die Ergebnisse unserer Maßnahmen im Unternehmen reden die Produktionsziffern von ‘Lugansteplowos’”, erklärte der stellvertretende Generaldirektor des Unternehmens für Außenkommunikation Anatolij Meschtscherjakow, sich jedoch weigernd die Produktionsziffern für dieses Jahr zu nennen. Ein Informant des Kommersant-Ukraine, welcher dem Unternehmen nahe steht, teilte mit, dass, falls die Beschwerde des FSE zurückgezogen wird, sie die Möglichkeit der Eingabe an die nächsthöhere Instanz dem Höchsten Gericht in Betracht ziehen.
Interessant ist, dass der Versuch der Reprivatisierung von “Luganskteplowos” nicht zum ersten Mal durchgeführt wird. Die erste Auktion zum Verkauf von 76% der Aktien “Luganskteplowos” fand bereits in 2001 statt. Damals gewann die “AwtoKrAS-Holding” (gehört zur Gruppe “Finansy ta Kredit” Konstantin Shewagos), doch hernach focht die FSE die Ergebnisse der Auktion an, worauf das Unternehmen kein Geld für den Kauf überwies.
Der Meinung von Juristen nach, wird es auch dieses mal gelingen das Unternehmen zu reprivatisieren. Für die Beschwerde des FSE gibt es keine neuen Umstände, welche die Gesetzesmäßigkeit der Privatisierung des Unternehmens beweisen, merkt der leitende Partner der Kanzlei Astapov Lawyers, Andrej Astapow, (ihm liegt eine Kopie der Aufhebungsforderung der FSE vor) an. “Die Aufhebungsforderung wiederholt im Detail die vorangegangenen Beschwerden des Fonds, welche zurückgewiesen wurden. Daher, sogar falls die ‘Transmaschholding’ selbst um Aufhebung bittet, gibt es aus juristischer Sicht nur geringe Chancen für das Unternehmen.”, stimmt der Jurist der Kanzlei “Peskow und Partner”, Gennadij Peskow, zu.