RosUkrEnergo bekommt auch in der Ukraine Recht
Die Ukraine hat die Entscheidung des Stockholmer Schiedsgerichts zur Klage des Gashändlers RosUkrEnergo, an dem „Gasprom“ 50 Prozent gehören, bestätigt. Das Gericht des Schewtschenkorajons in Kiew erkannte an, dass die NAK (Nationale Aktiengesellschaft) „Naftogas Ukrainy“ den Vertrag verletzt hat und verpflichtete diese RosUkrEnergo 12,1 Mrd. Kubikmeter Gas bis zum 1. September oder innerhalb einer anderen von beiden Seiten abgestimmten Frist zu erstatten. Derzeit kostet diese Menge Gas etwa 3 Mrd. Dollar. Falls der Gashändler das Gas erhält, kann er sein Geschäft in Europa wiederherstellen, welches er nach dem russisch-ukrainischen Gaskonflikt Anfang 2009 verloren hatte.
Der Zeitung “Kommersant“ liegt eine Kopie der Entscheidung des Gerichts des Schewtschenkorajons in Kiew vom 13. August vor. In dieser erkennt das Gericht die Ansprüche RosUkrEnergos gegenüber der NAK „Naftogas Ukrainy“ an, in Unterstützung derer bereits am 8. Juni das Stockholmer Schiedsgericht ein Urteil gesprochen hatte. „Das Kollegium stellte fest, dass ‘Naftogas’ den Vertrag 3/04 verletzt hat, indem es RosUkrEnergo den Zugang zu 11 Mrd. Kubikmeter Erdgas entzog, die der letzteren gehörten“, heißt es im Dokument. Ebenfalls ist dort angegeben worden, dass „Naftogas“ RosUkrEnergo 184 Mio. $ zahlen muss. Derart hat das ukrainische Gericht das Urteil des internationalen Schiedsgerichts bestätigt, was notwendig für die Umsetzung des Urteils in der Ukraine war.
RosUkrEnergo wurde 2004 für den Kauf von mittelasiatischem Gas bei „Gasprom“ und den anschließenden Weiterverkauf an die Ukraine gegründet. 50 Prozent gehören „Gasprom“, 45 Prozent Dmitrij Firtasch und 5 Prozent Iwan Fursin. Bis zum Januar 2009 war der Händler Monopolist beim Gasverkauf an die Ukraine und exportierte ebenfalls Gas nach Europa. In die Ukraine lieferte RosUkrEnergo bis zu 44 Mrd. Kubikmeter Gas im Jahr, nach Polen 2,5 Mrd. Kubikmeter, nach Ungarn 3,5 Mrd. Kubikmeter und nach Rumänien und Deutschland jeweils 1 Mrd. Kubikmeter.
Der Konflikt um die strittigen Gasmengen kam Anfang 2009 auf. „Naftogas“ entnahm auf Anordnung der damaligen ukrainischen Premierministerin Julia Timoschenko aus den Untertagespeichern 11 Mrd. Kubikmeter Gas, die RosUkrEnergo gehörten. Grundlage war das Anrecht auf Forderungen in Höhe von 1,7 Mrd. Dollar gegenüber RosUkrEnergo, die „Naftogas“ von „Gasprom“ abgetreten wurden. Doch die Gasentnahme unter Verrechnung der Schulden wurde nicht juristisch zwischen „Naftogas“ und RosUkrEnergo vollzogen. Gleichzeitig stellte „Gasprom“ den Verkauf von Gas an den Händler komplett ein, was die Vertragserfüllung in Europa unmöglich machte. Gegenüber dem russischen Monopolisten wurden von RosUkrEnergo keine Ansprüche erhoben, dafür wandte sie sich an das Stockholmer Schiedsgericht mit der Forderung bei der NAK 11 Mrd. Kubikmeter Gas plus Strafzinsen einzutreiben. Im Juni hatte das Gericht den Gashändler unterstützt.
Die neuen Machthaber der Ukraine haben den Gashändler nicht offen unterstützt, doch gaben sofort zu verstehen, dass die Entscheidung des internationalen Schiedsgerichts bestätigt werden wird. Der Sicherheitsrat des Landes leitete ein Strafverfahren in Bezug auf die Beschlagnahmung des Gases aus den Untertagespeichern ein, dabei wurden der ehemalige Erste Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden von“Naftogas“, Igor Didenko, und Mitarbeiter des Zolldienstes der Ukraine festgenommen. Der Zolldienst erkannte sogar die Tatsache der Ungesetzlichkeit der Entnahme des Gases an. Anwälte der Festgenommenen versuchten in der Angelegenheit den Vorstandsvorsitzenden von „Gasprom“, Alexej Miller, und seinen Stellvertreter Walerij Golubjew als Zeugen in Bezug auf die ungesetzliche Entzollung des Erdgases hinzuziehen und die Juristen von „Naftogas“, welche das Unternehmen in Stockholm verteidigten, bestätigten, dass ein spürbarer Faktor der Niederlage vor Gericht Druck von Seiten „Gasproms“ war (Ausgabe des “Kommersant“ vom 29. Juli.
Das Urteil des Kreisgerichtes ist die logische Fortsetzung der ukrainischen Politik in Bezug auf das strittige Gas. „RosUkrEnergo hat das Recht von ‘Naftogas’ nicht später als bis zum 1. September 2010 (oder einem anderen Datum, welches von beiden Seiten in schriftlicher Form abgestimmt wird) 11 Mrd. Kubikmeter Erdgas zu erhalten – zu nicht schlechteren Bedingungen für RosUkrEnergo, als denen, welche am 31. Dezember 2008 galten (oder zu Bedingungen, die von beiden Seiten schriftlich abgestimmt wurden), die sich in den Untertagespeichern der Ukraine befinden und sollen auf der Grundlage des Vertrages 3/04 auf Antrag von RosUkrEnergo geliefert werden“, heißt es im Gerichtsentscheid. In diesem ist ebenfalls gesagt, dass „Naftogas“ RosUkrEnergo weitere 1,1 Mrd. Kubikmeter Gas als Strafsanktion übergeben soll.
Berufungen zum Urteil können innerhalb von fünf Tagen vom Moment der Verkündung des Gerichtsurteils eingereicht werden. Die Pressesprecherin von „Naftogas Ukrainy“, Jelena Jurjew, konnte nicht präzisieren, ob in Berufung gegangen wird oder nicht. Jedoch bestätigte ein anderer Informant des “Kommersant“, der „Naftogas“ nahe steht, dass „eine Berufung vorbereitet wurde und in der gesetzlich vorgesehenen Frist eingereicht wird“.
Der Leiter der East European Gas Analysis, Michail Kortschemkin, meint, dass „Naftogas“ auch in der zweiten und dritten Instanz verlieren wird. Der Experte hebt hervor, dass das strittige Gas derzeit etwa 3 Mrd. Dollar kostet. Der Meinung von Kortschemkin nach, erhält der Gashändler das Erdgas und könnte sein Geschäft des Gasexportes nach Europa wieder aufnehmen, da „es derzeit sowohl die russische als auch die ukrainische Seite zufrieden stellt“.
Natalja Grib
Quelle: Kommersant