Ukrainisches Parlament halbiert sich und anderen das Gehalt
Die Werchowna Rada hat eine Halbierung der Gehälter des Präsidenten, der Premierin, der Parlamentsabgeordneten und bei anderen hohen Posten beschlossen.
Wie UNIAN berichtet stimmten für die Annahme eines entsprechenden Beschluss “Zu Maßnahmen der Ordnung einzelner Ausgaben des staatlichen Budgets der Ukraine” stimmten 374 der 423 im Saal registrierten Abgeordneten. Im Einzelnen unterstützten 151 Abgeordnete der Fraktion der Partei der Regionen, 142 des Blockes Julia Timoschenko, 34 der Fraktion “Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”, 27 der Kommunistischen Partei der Ukraine und 20 des Blockes Litwin den Beschluss.
In der Anordnung steht, dass mit dem Ziel der Reduzierung der Ausgaben des Staatsbudgets der Ukraine in der Zeit der finanzökonomischen Krise die Werchowna Rada das Kabinett der Minister anweist die Gehälter des Präsidenten der Ukraine, des Vorsitzenden der Werchowna Rada der Ukraine, der Premierministerin, der Vizepremierminister, der Parlamentsabgeordneten, des leitenden Stabes des Rates für Nationale Sicherheit und Verteidigung, der Präsidialverwaltung, der Staatlichen Verwaltung von Angelegenheiten, des Apparates der Werchowna Rada, des Sekretariates des Kabinetts der Minister, der Leiter anderer zentraler Organe der ausführenden Macht, der Vorsitzenden der Oblastverwaltungen und der Kiewer und der Sewastopoler Stadtverwaltungen bis zum 1. Januar 2010 zu regeln. Dabei ist vorgesehen die Gehälter dieser Amtspersonen von ihrer maximalen Höhe her zu halbieren.
Die Werchowna Rada wies das Ministerialkabinett ebenfalls dazu an sofort, bis zum 16. März 2009, Vorschläge zur Eintragung von Änderungen in Gesetzesakte, welche die Bezahlung der Arbeit der Angestellten der NBU (Nationalbank der Ukraine), entsprechender staatlicher Institutionen und Organisationen regeln, einzubringen, dabei die maximale Höhe der Gehälter wenigstens um die Hälfte reduzierend.
Außerdem wies die Werchowna Rada an, eine Regelung der Gehälter der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Gerichte, der Organe der Staatsanwaltschaft und anderer Rechtsschutzorgane zu gewährleisten, welche die maximale Höhe der Gehälter der erwähnten Amtspersonen halbiert.
Ebenfalls soll das Kabinett eine Entscheidung bezüglich einer Halbierung der Einzahlungen in den Lohnfonds durch die staatlichen Monopolunternehmen fällen.
Der Beschluss der Rada tritt mit der Annahme in Kraft.
Quelle: UNIAN