Verfassungsgericht: Kommunalwahlen müssen in diesem Jahr stattfinden
Das Verfassungsgericht der Ukraine hat eine Abhaltung der Kommunalwahlen 2011 für verfassungswidrig erklärt.
Wie UNIAN berichtet, hat heute der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes, Andrej Strishak, die entsprechende Entscheidung des Verfassungsgerichts, die am 17. Juni gefällt wurde, veröffentlicht.
Das Verfassungsgericht erkannte ebenfalls die Verfassungsänderungen bezüglich der Amtszeit der Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim, der lokalen Räte und der Bürgermeister von Dörfern und Städten vom 3. März 2010 als verfassungsmäßig an. In diesem Gesetz wird die Mandatszeit der Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim und der lokalen Räte auf fünf Jahre festgelegt. Außerdem erhalten die Bürgermeister eine Amtszeit von fünf Jahren.
Quelle: UNIAN