Die Präsidialadministration, die Regierung und das Parlament bekräftigten gestern die Bereitschaft die Kommunalwahlen am 31. Oktober durchzuführen. Der Fraktionsvorsitzende der Partei der Regionen, Alexander Jefremow, bestätigt, dass die notwendigen Änderungen in der Wahlgesetzgebung bereits vorbereitet sind. Hauptneuerung des Dokuments ist das Verbot der Teilnahme von Blöcken politischer Parteien an den Wahlen.
Gestern kündigte der Leiter der Administration des Präsidenten, Sergej Ljowotschkin, an, dass die nächsten Wahlen zu lokalen Räten und den Dorf- und Stadtbürgermeistern im Herbst dieses Jahres stattfinden. „Wir sind zum Datum des 31. Oktober gekommen und meinen, dass dies der letzte verfassungsgemäße Zeitpunkt ist, wo die Kommunalwahlen durchgeführt werden können“, betonte er. Derart versuchte der Staatsbedienstete Zweifel der Parlamentsabgeordneten bezüglich einer möglichen Verlegung der Wahlen auf den Frühling nächsten Jahres zu zerstreuen. Die pessimistische Einstellung tauchte in der Rada danach auf, als Präsident Wiktor Janukowitsch und die Partei der Regionen für einen Übergang vom Verhältniswahlrecht zum Mehrheitswahlrecht bei lokalen Wahlen eintraten, doch keinerlei Gesetzesvorlagen, welche diese Absicht bestätigen würden, einreichten. „Die Wahlen am 31. Oktober nach dem neuen Gesetz durchzuführen gelingt nicht und eben daher wird es sie nicht geben“, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ am Dienstag der Parlamentsabgeordnete der Partei der Regionen, Alexander Tschernomorow (siehe gestrige Ausgabe). Darüber, dass die Änderungen im Gesetzeswerk fertig sind, beeilten sich gestern der Vizepremier für Fragen der Regionalpolitik, Wiktor Tichonow, und der Fraktionsvorsitzende der Partei der Regionen, Alexander Jefremow, zu informieren. „Ich denke, dass das Dokument bereits am Donnerstag (17. Juni) dem Parlament zur Prüfung vorgelegt werden könnte“, sagte der Vizepremier dem “Kommersant-Ukraine“. „Der Gesetzesentwurf zu den Wahlen ist zu 100 Prozent fertig“, erklärte Jefremow Journalisten. Seinen Worten nach wird in dem Dokument, welches von einer Arbeitsgruppe des Parlaments vorbereitet wurde, der Übergang zu einem gemischten Wahlsystem vorgeschlagen: 50 Prozent der Abgeordneten werden nach Parteilisten und 50 Prozent gemäß den Mehrheiten in den Wahlkreisen gewählt. Eine weitere Neuerung des Gesetzesentwurfes soll das Verbot einer Teilnahme an den lokalen Wahlen für Blöcke politischer Parteien sein. „Sie haben doch gesehen, wohin die Blöcke das Land gebracht haben. Im vorbereiteten Dokument ist nur Parteien die Teilnahme an den Wahlen erlaubt“, sagte Jefremow dem “Kommersant-Ukraine“.
Die Pläne der Partei der Regionen wurden von der Opposition misstrauisch aufgenommen. Die Erste Stellvertreterin des Ausschusses für Fragen des Staatsaufbaus und der lokalen Selbstverwaltung, Olga Bodnar (Block Julia Timoschenko), erklärte, dass das Datum der Ansetzung der Wahlen für den 31. Oktober nicht gesetzlich geregelt ist. „Die regulären Wahlen vom 30. Mai wurden abgesagt und eine Interpretation des Verfassungsgerichts zu den Verfassungsänderungen bezüglich der Verlängerung der Amtsvollmachten der Bürgermeister auf fünf Jahre gibt es bislang nicht. Zum heutigen Tag bestätigen, dass die Wahlen am 31. Oktober stattfinden, können nur Menschen, die über eine direkte Telefonverbindung das ukrainische Parlament steuern“, sagte Bodnar dem “Kommersant-Ukraine“.
Bleibt anzumerken, dass es vier in der Werchowna Rada registrierte Erlassentwürfe zur Durchführung der Kommunalwahlen mit unterschiedlichen Daten gibt. Im Einzelnen schlug Vizesprecher Nikolaj Tomenko (Block Julia Timoschenko) vor die Wahlen am 27. März 2011 durchzuführen und die Parlamentsabgeordnete Oxana Bilosir („Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung“) am 26. September 2010 (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 16. Februar) und das Fraktionsmitglied von „Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung“, Arsenij Jazenjuk, besteht auf dem Datum des 31. Oktober. Eine weitere Variante schlug der „Regionale“ Walerij Konowaljuk vor – den 7. November (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 18. März).
Gestern wurde auf der Sitzung des Parlamentsausschusses für Fragen des Staatsaufbaus und der lokalen Selbstverwaltung der Entschluss gefasst dem Vorsitzenden der Werchowna Rada, Wladimir Litwin, vorzuschlagen, alle Entwürfe den Autoren zur zusätzlichen Ausarbeitung zurückzugeben. Der Überzeugung der Ausschussmitglieder nach muss den Dokumenten unbedingt eine finanzwirtschaftliche Grundlage beigelegt werden, da die Wahlen bedeutende Ausgaben aus dem staatlichen Budget erfordern.
Ljudmila Dolgopolowa, Walerij Kutscherk
Quelle: Kommersant-Ukraine


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