Ab 2010 werden biometrische Daten von Ausländern erfasst
Die Werchowna Rada hat das Gesetz “Zur Eintragung von Änderungen in den Artikel 25 des Gesetzes der Ukraine ‘Zum rechtlichen Status von Ausländern und Personen ohne Staatsbürgerschaft’” beschlossen.
Wie UNIAN berichtet, stimmten dafür 252 von 442 anwesenden Parlamentsabgeordneten.
Das Gesetz verpflichtet Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft ihre biometrischen Daten bei der Vergabe von Einreisevisa in den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Ukraine im Ausland und ebenfalls an Grenzkontrollpunkten abzugeben, falls nichts anderes in Gesetzen und internationalen Abkommen der Ukraine vorgesehen ist.
Definitionslisten der entsprechenden Daten und die Vorschriften ihrer Abgabe sind in den Aufgabenbereich des Kabinetts der Minister der Ukraine übertragen worden.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.