Am Donnerstagnachmittag wird das Europäische Parlament mit einem Stimmenüberhang über die Visafreiheit für die Ukraine entscheiden (gemeint ist der 6. April, inzwischen haben auch die Botschafter bei der EU zugestimmt, die Visumsfreiheit tritt frühestens am 11. Juni in Kraft, A.d.R.).
Darüber kann mit Zuversicht vor der Abstimmung gesagt werden: Das Europäische Parlament weist immer eine sichere Mehrheit zur Unterstützung der Visaliberalisierung. Dagegen stimmen nur rechts- und teilweise linksextremistische Parteien, viele von denen (Überraschung!) keinen Hehl aus ihrer Loyalität zu der Russischen Föderation machen.
Der weitere Ablauf in der Einführung der Visafreiheit ist ebenfalls bekannt. Die Jewropejskaja Prawda veröffentlichte ihn vor mehr als einem Monat und nun wurde er von allen möglichen Quellen bestätigt. „Wir sind im Zeitplan, es gibt noch einige Formalitäten, die aber auch erledigt werden müssen“, sagen europäischen Diplomaten.
Also, Visafreiheit kommt und beginnt ab Mitte Juni zu funktionieren. Aber diese Tatsache gibt keine Antworten auf bestehende Fragen.
Die Hauptfrage lautet, wie die Visafreiheit in der Praxis funktionieren wird?
Welche Dokumente müssen ins Ausland mitgenommen werden? Wer wird nicht nach Europa fahren können? Und wird an der Grenze zurückgeschickt? Was wird mit dem Einkommensnachweis gemacht? Ist es wahr, dass wir nur eine „unvollständige“ Visafreiheit haben?
Wo sind die Mythen und wo ist die Wahrheit? Die Frage der Visafreiheit ist in der Ukraine wirklich mythologisiert, wenn auch manchmal, wie es in dem Sprichwort heißt, es keinen Rauch ohne Feuer gibt.
In dieser Publikation gibt die Jewropejskaja Prawda Antworten auf die Fragen, die häufig zu hören sind und näher am Starttermin der Visafreiheit wird sie neue Fragen sammeln, um wieder einige Erklärungen zu liefern.
Sie brauchen einen Chip!
Zunächst wird das Grundlegendste erläutert – die Rahmenbedingungen.
Laut der Studie, die im Auftrag der Europäischen Union unter der gesamten ukrainischen Bevölkerung durchgeführt wurde und jetzt der Jewropejskaja Prawda vorliegt, weiß die Mehrheit der Ukrainer nicht einmal, dass sie für eine visafreie Einreise in die Europäische Union einen biometrischen Pass benötigen. Und die Frage, was mit den alten Pässen passieren soll, sobald die Visafreiheit genehmigt ist, hört die Jewropejskaja Prawda auch von Journalisten.
Also, Einreisen in die EU wird ohne Visum nur für diejenigen möglich sein, die einen biometrischen Pass haben. Das heißt einen Pass mit einem Chip, auf dem das Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke der Person gespeichert sind.
Das ist keine exklusive Bedingung für die Ukraine.
Diese Anforderung gilt für alle Staaten ohne Ausnahme, die im vergangenen Jahrzehnt die Visaliberalisierung mit der EU erreicht haben; und in der Europäischen Union selbst werden seit langem ausschließlich biometrische Pässe ausgegeben.
Vor ein paar Jahren gab es Warnungen gegen biometrische Daten in religiösen Kreisen, aber jetzt ist auch dieses Problem gelöst. Die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Kiewer Patriarchats hat endgültig Warnungen bezüglich der neuen Dokumente zurückgenommen (Patriarch Filaret persönlich erhielt einen biometrischen Pass), jetzt hat auch die Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche ihre Bedenken gegenüber den Pässen mit Chip aus dem Weg geräumt. Einwände erklingen soweit nur von den Vertretern der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats.
Bemerkenswert ist, dass obgleich die Anhänger der Russischen Föderation lange Zeit gegen die Umstellung des ukrainischen Systems auf den neuen Standard eintraten, wurden in Russland biometrische Pässe bereits 2010 eingeführt – viel früher als in der Ukraine.
Aber zurück zu unserer Realität und zu der Frage: Was tun mit den noch geltenden Pässen? Die Antwort ist einfach: nichts. Es gibt seitens der EU keine Aufforderung, sie zu ersetzen.
Sie haben ein gültiges Multivisum in Ihrem alten Reisepass? Dann verwenden Sie ihn ruhig bis zum Ablauf seiner Gültigkeit. Wollen Sie den alten Pass behalten und den neuen biometrischen Pass als zweites Dokument halten? Bitte, dies ist auch erlaubt.
Darüber hinaus wird es auch weiterhin möglich sein, in der Botschaft ein Visum bei fehlendem biometrischen Pass zu beantragen, wenn es notwendig ist in die EU zu fahren.
Zum Beispiel in Moldawien, wo die Visafreiheit vor drei Jahren eingeführt wurde, werden weiterhin Visa für diejenigen herausgegeben, die sie benötigen. Bei den sieben Konsulaten in Chisinau, die zum Schengenraum gehören, haben 2000 Menschen Visa beantragt. Die meisten von ihnen Ausländer, aber etwa ein Drittel Bürger der Republik Moldau mit alten Pässen.
Es mag seltsam erscheinen, da die Registrierung eines neuen Passes weniger kostet als ein Visum. Aber vergessen Sie nicht, dass in der Republik Moldau – genauso wie in der Ukraine – ein Abkommen über die Vereinfachung des Visum-Verfahrens existiert, wonach Senioren, Studenten und einige andere Gruppen Anspruch auf kostenlose Visa haben.
Es erleichtert nicht die Registrierung, die Notwendigkeit, die Botschaft oder das Visazentrum aufzusuchen. Aber die Möglichkeit, ein Visum in den alten Pass einzukleben, wird in Zukunft weiterhin bestehen bleiben.
Aber wenn Sie beabsichtigen, für ein Visum den biometrischen Reisepass vorzulegen, dann wird er nicht akzeptiert und es wird Ihnen geraten, gleich ins Ausland zu fahren. Die EU bereitet entsprechende Anweisungen für Konsulate vor, sagen Quellen der Jewropejskaja Prawda.
Reisegepäck
Diese Frage ist am meisten mythologisiert.
In den sozialen Netzwerken wird allgemein angenommen, dass „all jene Dokumente, die vom Konsulat angefordert wurden, auch in die EU mitgenommen werden müssen“. Ich hatte sogar absurde Behauptungen gehört, dass der europäische Grenzschutz “Auskunft über die Schulden gegenüber der Hausverwaltung“ sowie das „Führungszeugnis“ nachfragen wird.
Wenn ich die Worte eines Lesebriefes zusammenfasse, klingt es so: „Ich möchte die genaue Liste der Papiere wissen, die an der Grenze benötigt werden.“
Wir haben die Antwort auf diese Frage, und sie ist dokumentiert. Die EU verfügt über einen so genannte „Schengener Grenzkodex“, die die Reihenfolge und die Regeln der Überquerung der Grenze von Ausländern beinhaltet.
Die wichtigste Schlussfolgerung aus dem Kodex:
Es gibt keine zusätzlichen Anforderungen an die Touristen, die in die EU entsprechend der Visafreiheit anreisen.
Ja, der europäische Grenzschutz wird den Zweck der Reise bei denjenigen überprüfen, die visafrei anreisen, aber die Anforderungen an sie sind die gleichen wie für die, die mit Visum anreisen. Denn es kann vorkommen, dass, wenn Sie an der Grenze mit einem Visum in Ihrem Pass ankommen, Sie nicht ins Land gelassen werden. Zum Beispiel kann es dann der Fall sein, wenn die Grenzwache herausfindet, dass Sie mit einem Touristenvisum arbeiten werden.
Im Grenzkodex gibt es fünf Anforderungen, die sowohl für diejenigen die mit “Visum“ und für diejenigen, die „visafrei“ anreisen, gelten. Einreise in die EU wird für die Bürger erlaubt, die:
- in ihren Händen das Dokument zum Überqueren der Grenze halten (Reisepass, Reisedokument des Kindes, Diplomatenpass, etc.);
- den Zweck und die Bedingungen des Aufenthalts in der EU erklären können;
- über ausreichende finanzielle Mittel sowohl für den Aufenthalt in der EU, als auch für die Rückkehr in die Ukraine oder in der Lage sind, diese auf dem legalen Weg zu erhalten (dies ist – ein direktes Zitat aus dem Grenzkodex);
- nicht in der Liste der Personen stehen, für welche die Einreise in die EU verboten ist;
- keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit, die öffentlichen Gesundheit und die internationalen Beziehungen darstellen.
Für diejenigen, die keinen biometrischen Pass haben, ist ein zusätzlicher sechster Punkt auf dieser Liste hinzugefügt worden – sie müssen ein gültiges Visum im Reisepass haben.
Den ersten Punkt haben wir bereits behandelt.
Im vierten Punkt ist die Rede von den Ukrainern, die aus EU-Mitgliedstaaten mit einem Einreiseverbot für eine bestimmte Zeit (etwa ein Jahr oder fünf Jahre) deportiert wurden.
Die Rede geht vor allem um diejenigen, die Visumbestimmungen verletzt haben, die illegal in der EU gearbeitet haben, die für einen längeren Zeitraum als es im Visum bestimmt war, in der EU geblieben sind, sowie um Kriminelle, die in den EU-Mitgliedstaaten für schuldig befunden und in ihre Heimat abgeschoben wurden. Und wenn die Dauer des Einreiseverbots für eine bestimmte Person noch nicht abgelaufen ist, können Sie sicher sein, dass diese Person an der Grenze zurückgeschickt wird.
Das, nebenbei bemerkt, kann zu ernsthaften Problemen für die Ukraine führen.
Die Zahl derer, für die ein Einreiseverbot in die EU ausgesprochen wurde, ist nicht exakt bekannt, aber man kann sicher sagen, dass es um Hunderte oder sogar Tausende von Menschen geht. Wenn diejenigen, die bereits als Verletzer der Visumbestimmungen bekannt sind, in den ersten Wochen der visafreien Einreise an die Grenze gehen, erhalten sie dort Absagen und werden dadurch die Statistiken des Landes verschlechtern.
Im fünften Absatz (die Gefährder) geht es um diejenigen, die in den Datenbanken von Interpol oder Europol geführt sind; ein weiteres Beispiel – diejenigen, die vor kurzem nach Syrien oder in den Iran gereist sind. Im ukrainischen Raum gibt es nicht viele solche Leute.
Wir haben extra den zweiten und den dritten Absatz übersprungen – sie beziehen sich auf jeden einzelnen Reisenden. Deshalb gehen wir auf diese Punkte jetzt im Detail ein.
„Wohin fahren Sie?“
Zunächst ein wenig Theorie.
Die Visum-Regelung ist ein ziemlich archaisches Werkzeug, weshalb die EU die Visafreiheit nach und nach bei anderen Staaten einführt. Die Visum-Regelung bleibt nur für jene Länder, in denen ein hohes Maß an Visum-Ablehnungen gegeben hat; Ukraine gehört bereits seit langer Zeit nicht zu diesen Ländern.
Der Hauptzweck der Visum- und Grenzkontrollen ist sicherzustellen, dass die Person nicht plant die Einreisebestimmungen zu verletzen.
Vereinfacht gesagt, in der EU gibt es zwei wichtige Regeln für Reisende: zum einen nicht ohne Arbeitsvisum zu arbeiten und sich an die so genannte „90-Tage-Regelung“ (Aufenthalt im Schengener Raum nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) zu halten.
Genau diese Regeln sind die wichtigsten, deren Einhaltung an der Grenze kontrolliert wird.
Nun kehren wir zurück zu den EU – Gesetzen, zu den Grenzvorschriften. Die Liste aller Unterlagen, die der Grenzschutz nachfragen kann, ist im Anhang 1 wiedergegeben und hängt vom Zweck der Reise ab.
Für Geschäftsreisen sind es:- Einladung zum Meeting oder
- ein anderer Nachweis der Handels- bzw. Geschäftsbeziehungen (Anmerkung: Die ist ein direktes Zitat, das heißt Sie selbst wählen den für Sie passenden Nachweis aus), oder
- Messeticket oder Veranstaltungsticket, wenn dessen Besuch als Zweck der Reise dient.
Und noch etwas, beachten Sie bitte, dass für Geschäftsreisen keine Rückfahrkarte in der Liste der erforderlichen Unterlagen enthalten ist, und das ist logisch, denn die Geschäftsreise kann sich verzögern. Aber seien Sie bereit, dies dem Mitarbeiter des Grenzschutzes zu erklären.
Für Tourismuszwecke oder private Reisen werden Sie nach den folgenden Unterlagen gefragt:
- Bestätigung über die Reservierung der Unterkunft oder Einladung (nicht die offizielle, die im Visumverfahren verlangt wird, sondern in freier Form!), falls Sie darüber nachdenken bei Freunden zu übernachten;
- Rückreiseticket (falls Sie per Auto unterwegs sind, ist dies keine Voraussetzung);
- die geplante Route Ihrer Reise
Dabei ist zu beachten, dass die EU-Gesetzgebung dem Reisenden das Recht gibt, Gesetzestreue durch verschiedene Unterlagen zu beweisen und mehr Flexibilität als das Standard „Visum“-Paket gibt.
Reisen Sie per Auto und wollen auf dem Campingplatz übernachten? Super, dann können Sie keine Reservierung vorlegen, wobei Sie dem Grenzschutz dies durch das Aufzeigen Ihrer geplanten Reiseroute erklären.
Aber das Wichtigste genau die gleichen Unterlagen verlangt der Grenzschutz manchmal jetzt immer noch!
Wie wir bereits festgestellt haben, bleiben die Grenzbestimmungen nach Einführung der Visafreiheit unverändert.
Jeder, der in die EU einreist, wird bestätigen: an der Grenze wird man nach dem Ziel der Einreise gefragt, und falls der Grenzschutz irgendeinen Verdacht schöpft, dann werden entsprechende Unterlagen – in ausgedruckter oder in elektronischer Form – verlangt.
Dabei werden keine Unterlagen der Hausverwaltung gefragt!
Die Rede geht ausschließlich von den Unterlagen, die ein Reisender ohnehin mitnehmen soll, wenn er ins Ausland verreist.
Der Mythos von der „Bankauskunft“
Der letzte Punkt in der Liste der Grenzbestimmungen ist der über die finanziellen Möglichkeiten.
Wiederum gilt dieser Punkt auch jetzt bei der Visapflicht. Genau in der gleichen Weise, wie es bei der Visafreiheit gelten wird. Aber aus irgendeinem Grund gefällt den Menschen der Mythos darüber, dass an die Grenze Bankauskünfte, Lohnzettel, Auskünfte über Eigentumsverhältnisse oder jeder andere Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit mitgenommen werden muss.
Der Mythos ist so populär geworden, dass auch das georgische Außenministerium diese Anforderung … in die Liste der Ratschläge für die Bürger zu Beginn der Visafreiheit aufgenommen hat! Poster mit dieser Aufforderung (unter allen anderen natürlich) finden man jetzt in der U-Bahn in Tiflis.
Obwohl die EU darauf besteht: diese Behauptung stimmt nicht. Eine solche Forderung gibt es in der offiziellen Beschreibung zu den Regeln der Visafreiheit, die durch die Europäische Kommission verteilt werden, nicht. Und natürlich gibt es solche Forderung im Regelwerk des Grenzschutzes nicht.
Es verstößt gegen das Grundprinzip: die Grenzbeamten verlangen keine Unterlagen, die der Tourist nie mit sich während der Reise führt (und eine Bankauskunft führt wirklich kein vernünftiger Reisender mit sich).
Besonders erscheint unsinnig der Glaube daran, dass jemanden die Auskunft über Ihr Immobilieneigentum interessieren wird. Wir erinnern daran, dass der Punkt der Grenzbestimmungen dafür gilt, dass Sie über genügend Mittel für den Lebensunterhalt verfügen müssen. Es ist offensichtlich, dass das Vorhandensein von Immobilien keinen Einfluss darauf hat.
Der Autor dieser Zeilen hat den Grund zu der Annahme, dass dieser Punkt nicht zu Massenkontrollen während der Visafreiheit führen wird. Fälle, in denen man aufgefordert war, Bargeld zu zeigen, gab es vereinzelt; die Erfahrung von Moldawien, wo die Visafreiheit bereits seit drei Jahren gilt, zeigt, dass für unsere Nachbarn dies nicht zum Problem wurde.
Aber um sicher zu sein, schauen wir uns noch einmal genau an, welche Möglichkeiten die EU-Gesetzgebung uns gibt. Die Gesetzgebung bietet dem Reisenden ein paar Optionen:
- bar (aber fast niemand in der EU führt große Mengen an Bargeld mit sich);
- Reiseschecks (veraltete und nicht relevante Alternative);
- bezahlte Unterkunft und Tickets;
- Verpflichtungserklärung der einladenden Seite;
- Kreditkarten.
Eigentlich kann man sich auf den letzten Punkt beschränken.
Wir leben im 21. Jahrhundert, und für die Europäer ist es kein Geheimnis, dass Kreditkarten jetzt zum wichtigsten Zahlungsmittel geworden sind. Erfahrungsgemäß reicht es in den seltenen Fällen, in denen nach Geldmitteln gefragt wird, eine Karte eines internationalen Zahlungssystems zu zeigen.
Aber wir raten Ihnen, dass die Kreditkarte ausreichend gedeckt ist oder ein ausreichendes Kreditlimit aufweist, weil in Konfliktfällen, können Sie aufgefordert werden, die Kundenbetreuung der Bank anzurufen und das Limit zu überprüfen. Und das wird genügen.
Vergessen Sie bitte aber die Einkommensnachweise
„Es wird sich nichts ändern!“
Es ist schwer zu sagen, woher die Mythen über „das gleiche Paket von Dokumenten, aber jetzt an der Grenze“ ihren Ursprung haben, weil sie realitätsfremd sind.
Vielleicht sind an deren Verbreitung ausländische “Freunde“ mit Schuld. Offensichtlich muss man auch dem eigenen Wunsche danke sagen, dort „Verrat“ zu wittern, wo es ihn nicht gibt. Es ist nicht auszuschließen, dass an der Verbreitung der Mythen auch die Tatsache schuld ist, dass die Ukrainer in Fragen der Visafreiheit oft angelogen wurden und deshalb kein Glaube geschenkt wird – zumindest für die von Politikern gemachten Aussagen.
Aber hier geht die Rede nicht um Versprechen, sondern um die Gesetzgebung. Dazu auch um die EU-Gesetzgebung, die so schnell nicht geändert werden kann.
Daher gibt es allen Grund zu behaupten, dass die meisten der Gerüchte, dass „Visafreiheit falsch ist“ und „es sich nichts ändert“, komplett falsch sind.
Ja, in den ersten Monaten wird es einige Probleme und Übertreibungen geben. Ja, auf jeden Fall wird es Schwierigkeiten an den Landgrenzen, vor allem mit Polen geben (in der Tat sind die Grenzkontrollpunkte schon jetzt überlastet). Ja, die Menschen mit einem frischem Pass werden mit großem Argwohn behandelt werden, und umso eher werden sie nach Reservierungen, Tickets und andere Dokumente gefragt werden. Aber nach der ersten Reise und dem ersten Pass-Stempel wird der Pass nicht mehr leer sein.
Das einzige, was eine echte Bedrohung darstellt, ist die Nichtbefolgung der Regeln durch uns, die Bürger der Ukraine. Und in dem Fall, wenn wir nach einem halben Jahr von massenhaften Verstößen gegen die „90-Tage-Regelung“ oder von „Reisen“ illegaler Arbeitsmigranten hören, dann wird die Ukraine tatsächlich ein Problem mit der Visafreiheit bekommen. Doch das ist eine komplett andere Geschichte, die, so hoffen wir, nicht zur Realität wird.
06. April 2017 // Sergej Sidorenko
Quelle: Jewropejskaja Prawda
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