Die Bedeutung des Falles Tymoschenko für die EU: Wird das Assoziierungsabkommen unterschrieben?
Die Tatsache, dass die EU heute bereit ist, Verhandlungen mit einem ukrainischen Präsidenten zu führen, dessen Befugnisse nur bedingt vom Wähler bestätigt sind, ist ein großer Gefallen für die Ukraine.
Bereits zwei Jahre sind vergangen, seitdem Julija Tymoschenko verhaftet wurde, und all diese Zeit setzte sich die Europäische Union für ihre Freilassung ein. Obwohl der Name Tymoschenko nicht in allen Erklärungen aus Brüssel auftaucht, ist offensichtlich, dass ihre Freilassung eine notwendige Voraussetzung für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Ukraine ist. Warum hat die EU eine Reihe von Bedingungen für den Abschluss dieses historischen Vertrages gestellt, und warum spielt in diesem Zusammenhang der Fall Tymoschenko solch eine große Rolle?
In Kiew sowie in einigen osteuropäischen Hauptstädten der EU gibt es zahlreiche Befürworter einer Unterzeichnung des Abkommens, ungeachtet dessen, ob Tymoschenko freigelassen wird oder nicht. Auch einige westeuropäische Politiker vertreten die Meinung, dass die Position Brüssels gegenüber der Ukraine zu hart sei. Diese Beobachter gehen davon aus, dass das Abkommen auch für die EU wichtig ist, und daher solle in jedem Fall unterschrieben werden.
Gegen diese Einschätzung stehen die folgenden drei Umstände. Erstens, egal wie dieser oder jener Experte die geopolitischen Interessen des Westens und Osteuropas definiert: einige EU-Länder werden ihre Zustimmung zum Assoziierungsabkommen nicht erteilen, solange Tymoschenko hinter Gittern ist. Die Regierung jedes der 28 EU-Mitgliedsstaaten muss grünes Licht für die Unterzeichnung des Vertrages geben. Deswegen sind die verschiedenen PR-Kampagnen und diplomatischen Initiativen Kiews in Brüssel zu Beeinflussung der EU-Organe letztlich sinnlos. Selbst die Meinung solcher hochgestellten Persönlichkeiten, wie der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments, spielt für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens nur eine zweitrangige Rolle.
Ähnlich zwecklos ist die Mobilisierung der wenigen noch verbliebenen Anhänger der heutigen ukrainischen Regierung in den osteuropäischen Staaten der EU oder die Beauftragung dieser oder jener im Ruhestand befindlicher westlicher Politiker zur Agitation der europäischen Öffentlichkeit. All diesen Kampagnen wird es kaum gelingen, die in Westeuropa verbreitete Skepsis der Ukraine gegenüber signifikant zu mindern.
Der Fall Tymoschenko ist eines der wenigen aktuellen Themen bezüglich der Ukraine, das der breiten westeuropäischen Öffentlichkeit bekannt ist. Für die meisten Europäer ist die Ukraine ein weißer Fleck auf der Karte Europas und wird meistens mit solchen Worten in Verbindung gebracht, wie „Dynamo Kiew“, „Tschernobyl“ oder „Klitschko“. Die Tatsache, dass „die schöne Frau mit dem Zopf hinter Gittern sitzt“, ist vielleicht das einzige jüngere Ereignis, das die meisten Europäer mit der heutigen ukrainischen Politik in Verbindung bringen können.
Ungelegen kommt der heutigen ukrainischen Regierung auch, dass Tymoschenkos Partei „Batkiwschtschyna“ (Vaterland) einen offizieller Beobachterstatus bei der Europäischen Volkspartei (EVP) hat, d.h. bei jenem europäischen Parteienbündnis, das die europäischen rechtszentristischen Parteien vereinigt, welche heute die Regierungen vieler EU-Länder anführen.
Für jene westeuropäischen Eliten wiederum, die einigermaßen mit der Ukraine vertraut sind, haben Argumente für eine Inhaftierung von Tymoschenko nach der letzten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte endgültig ihre Plausibilität verloren. Es war schon immer suspekt, dass unter Janukowytsch nur führende Persönlichkeiten der ukrainischen Opposition wie Julija Tymoschenko und Jurij Luzenko wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurden, jedoch gegen hochrangige Mitglieder der regierenden Partei keine derartigen Anklagen erhoben wurden. Die heutigen Herrscher in Kiew pochen darauf, dass der Westen das Urteil eines ukrainischen Gerichts respektieren solle, da Tymoschenko nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei. Die meisten westlichen Beobachter sind allerdings der Meinung, dass es im Fall Tymoschenko bis heute kein vollwertiges juristisches Verfahren gab und dass das Urteil gegen die Oppositionsführerin von einem Gericht gefällt wurde, welches kaum diesen Namen verdient.
Zweitens, in Kiew und in einigen osteuropäischen Hauptstädten der EU ist die Meinung verbreitet, dass die Europäische Union mehr Flexibilität Kiew gegenüber zeigen solle. Die Situation in der Ukraine sei nicht ideal, aber in Anbetracht dessen, dass dies ein postsowjetisches Land sei, solle man die Kriterien für dessen europäische Integration weniger streng handhaben. Diese Meinung allerdings ignoriert die weitgehenden Zugeständnisse, die die EU gegenüber Janukowytsch im Lichte seiner zahlreichen Verstöße gegen grundlegende demokratische Prinzipien bereits gemacht hat.
Brüssel hat z.B. entschieden, betreffs der eklatanten Missachtung des Wählerwillens bei der Bildung der ersten Asarow-Regierung von 2010, die nur dank Mandatswechslern zustande kam, ein Auge zuzudrücken. Im selben Jahr 2010 hat das Verfassungsgericht das ukrainische Grundgesetz geändert, wodurch dem Staatsoberhaupt weit mehr Machtbefugnisse zuteil wurden, als Janukowytsch einige Monate früher zum Zeitpunkt seiner Wahl auf den Posten des Präsidenten erlangt hatte. Brüssel stellte weder die fragwürdige Verfassungsänderung auf seiner Tagesordnung, noch verlangte es die Durchführung neuer Präsidentschaftswahlen nach solch einer unerwarteten Änderung der Spielregeln der ukrainischen Politik.
Die Tatsache, dass die EU heute bereit ist, Verhandlungen mit einem ukrainischen Präsidenten zu führen, dessen Befugnisse nur teils durch den Bürgerwillen bestätigt sind, ist ein enormes Kompliment an die Ukraine. Die EU hat schon heute den Interpretationsrahmen ihrer Grundprinzipien enorm erweitert, indem sie sich entschied, diese und andere skandalöse Handlungen Janukowytschs zu ignorieren. Heute noch mehr Zugeständnisse von der EU im Hinblick auf die Ukraine zu verlangen, z.B. dass die EU-Länder die Inhaftierung von Tymoschenko akzeptieren sollen, ist unrealistisch.
Damit im Zusammenhang kursiert ein drittes Argument, das kürzlich nochmals von Günther Verheugen, ehemaliger deutscher EU-Kommissar, wiederholt wurde. Siehe: „Verheugen: Beware an institutional crisis after the EU elections“, in: EurActiv, 25. Juli 2013, http://www.euractiv.com/elections/verheugen-beware-institutional-c-interview-529555. Verheugen betonte, dass es im Fall der Ukraine nicht um eine EU-Vollmitgliedschaft gehe, sondern lediglich um eine Assoziation. Brüssel messe, Verheugens Meinung nach, im Fall Kiew mit zweierlei Maß.
Dieses Argument allerdings berücksichtigt nicht die zahlreichen Probleme, die die Ukraine im Bereich Demokratie immer noch haben wird, selbst wenn sie alle heutigen Bedingungen Brüssels bis zum Gipfel der Östlichen Partnerschaft im November 2013 in Vilnius akribisch erfüllen sollte (was unwahrscheinlich ist). Auch ignoriert Verheugen die qualitativ neue Dimension des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine. Obwohl der mit der Ukraine paraphierte Vertrag den selben oder einen ähnlichen Namen trägt, wie zahlreiche vorherige Vereinbarungen Brüssels mit anderen Ländern dieser Welt, ist das ukrainische Abkommen weit umfangreicher als die vorherigen Assoziierungsabkommen der EG bzw. EU mit Drittländern. Sollte dieses Abkommen neuen Typs eines Tages vollständig umgesetzt werden, wird die ukrainische Politik und Wirtschaft weit tiefer in europäische Strukturen integriert sein, als das bei den Ländern der früheren Assoziierungsabkommen der Fall war bzw. ist.
Außerdem erfolgte die Unterzeichnung bereits der weniger ambitionierten älteren Assoziierungsabkommen durch Brüssel nicht umsonst. Es ist richtig, dass das erste Assoziierungsabkommen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1961 mit Griechenland abgeschlossen wurde, welches damals nicht vollständig demokratisch war. Dieses Abkommen wurde jedoch 1967 für einige Jahre auf Eis gelegt, nachdem es zu einem Militärputsch in Griechenland gekommen war. Als Spanien 1962 einen Antrag auf Assoziierung stellte, wurde dieser von der EG kategorisch abgelehnt, da das damalige spanische politische System General Francos klar autoritär war. Als 1990 die Demokratisierung Rumäniens ins Stocken geriet, hat Brüssel selbst die Unterzeichnung des noch weniger bedeutsamen Kooperationsabkommens mit Bukarest für einige Zeit verschoben.
Schon heute hat die EU gegen einige ihrer demokratischen Grundprinzipien verstoßen, indem sie den Abschluss des in ihrer Geschichte umfangreichsten Abkommens mit solch einer fragwürdigen Demokratie, wie es die heutige Ukraine ist, anbietet. Die einzige Chance für die Ukraine, das Assoziierungsabkommen zu unterschreiben, ist die Freilassung von Julija Tymoschenko. Außerdem muss Janukowytsch „greifbare Fortschritte“ und „entschlossene Handlungen“ in anderen Bereichen vorweisen. Auch muss er sicherstellen, dass keine neuen heiklen Problempunkte entstehen, z.B. im Bereich Pressefreiheit. Jeder, der denkt, dass es möglich sei, das Assoziierungsabkommen zu unterzeichnen, ohne die von der EU gestellten Bedingungen zu erfüllen, und weiter alle möglichen Manipulationen zu betreiben, lebt im Wolkenkuckucksheim.
Aus dem Russischen übersetzt von Ljudmyla Melnyk und leicht erweitert von Andreas Umland.
Ursprünglich am 8. August hier veröffentlich: http://www.pravda.com.ua/rus/columns/2013/08/8/6995715/