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Zum Problem Julia Timoschenko: Am Schnittpunkt von Parallelen

Bis zum Treffen in Vilnius verbleiben noch 38 Tage. Einzig das „Problem Timoschenko“ ist bis jetzt noch nicht gelöst. Und obwohl die Forderung, die Ex-Ministerpräsidentin aus der Gefängnishaft zu befreien in keinem offiziellen Dokument enthalten ist, bleibt von den aufgelisteten Bedingungen der EU für die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Assoziation der Ukraine die ungelöste Frage der Oppositionsführerin das größte Hindernis auf dem Weg nach Vilnius.

Drei Ereignisse, die in dieser Woche stattfanden, geben neuen Überlegungen und Vorschlägen Nahrung, in welche Richtung die Suche nach einer unabhängigen Entscheidungen geführt werden wird, unter ihnen die der Beobachterkommission Cox-Kwasniewski, die nach Informationen von ZN.UA die Absicht hat, am kommenden Montag und Dienstag erneut Kiew und Charkow zu besuchen.

Also, Ereignis eins. Am 15. Oktober wurde in der außerordentlichen nichtöffentlichen Sitzung der Konferenz der Präsidenten im Europaparlament der Bericht der Beobachterkommission Cox-Kwasniewski vorgestellt (mit dessen Inhalt man sich auf der Seite ZN.UA vertraut machen kann), nach dem das Mandat der Mission bis Mitte November verlängert wurde. Nach den Worten des Präsidenten des Europaparlaments Martin Schulz war die Kommission überaus erfolgreich und wenn es keine Chance auf die Lösung der verbliebenen Probleme gäbe, so wäre ihre Arbeit nicht um einen weiteren Monat verlängert worden.

Am gleichen Tag, nach der Veröffentlichung des Berichts der Kommission Cox-Kwasniewski, wurde der Inhalt des Briefes der zwei Ex-Präsidenten bekannt, der am 4. Oktober an Wiktor Janukowitsch übergeben wurde. In einem Appell an das Oberhaupt der Ukraine bitten Patrick Cox und Aleksander Kwasniewski darum, „Timoschenko zum Zwecke der medizinischen Behandlung aus medizinischen und humanitären Gründen durch eine Begnadigung freizulassen.“

Außerdem berichtete der Ex Präsident Aleksander Kwasniewski vor Journalisten in Beantwortung einer Frage von ZN.UA über den Vorschlag der Kommission, auf Julia Timoschenko eine sogenannte Teilamnestie anzuwenden, in deren Resultat ihre Haft von sieben Jahren auf zwei schon „abgesessene“ Jahre verkürzt werden könnte.

Ereignis zwei. Am 16. Oktober schrieb die Abgeordnete des Europaparlaments Marek Siwiec in seinem Blog über angebliche Beratungen auf der Konferenz der Präsidenten im EP über den Vorschlag, Timoschenko auf dem Weg der teilweisen Begnadigung zu folgenden Bedingungen zu befreien: Beschneidung ihrer Rechte für drei Jahre, darunter keine Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen, sowie die Bezahlung ihrer „Strafe“ von 200 Mio Dollar.

Ereignis drei. Am 17. Oktober erklärte Janukowitsch, dass er bereit sei, ein Gesetz zu unterzeichnen, welches Timoschenko die Ausreise zur Behandlung ermögliche, wenn dies von der Werchowna Rada beschlossen würde. Unklar sprechend über die Mechanismen, auf denen das zukünftige Gesetz fußen soll, vermutete der Präsident, dass „es wahrscheinlich ein Gericht sein wird, das einen Beschluss über den Ablauf der Ausreise fassen wird, der irgendwelche Garantien enthält.“

In dieser Hinsicht, wenn man die in der vorletzten Woche öffentlich gemachte Erklärung Julia Timoschenkos über ihr Einverständnis, sich im Ausland behandeln zu lassen, berücksichtigt, lässt sich ein Erfolg der Beobachterkommission auch in der Hauptproblemfrage konstatieren: beide Seiten haben in der Erkenntnis, dass es unmöglich ist, alle Wünsche hundertprozentig zu erfüllen, den toten Punkt überwunden und begonnen sich aufeinander zuzubewegen. In Wirklichkeit entsteht von außen betrachtet aber der Eindruck, dass sie sich auf parallelen, sich nicht überschneidenden Linien bewegen. Und ein Schnittpunkt ist bisher nicht in Sicht.

Die Forderungen Timoschenkos hingegen sehen nicht nur ihre Befreiung aus der Haft vor, sondern auch die vollständige politische und juristische Rehabilitation, die ihr die Möglichkeit der vollen politischen Tätigkeit gibt, einschließlich der Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen. Es versteht sich, dass ihre Variante auch die Einstellung von zig erfundenen Ermittlungen gegen sie beinhalten würde.

Janukowitsch sah Timoschenko schließlich nur im Gefängnis – mit einigen Vorstrafen, und, wünschenswerter Weise lebenslänglich; ihrer Rechte beraubt und mit der Bürde der unbedingten Zahlung einer beeindruckenden Summe des „zusammengetragenen Schadens“, wie durch das Urteil im „Gas-Fall“ und auch den nicht abgeschlossenen Streit um Timoschenkos Gasfirma EESU.

Dank der Arbeit der Kommission der Europäischen Union begab sich jede Seite auf den Weg des Kompromisses. Aber der Fortschritt auf ihrem Weg ist noch nicht sehr groß. Janukowitsch gestattete, Timoschenko aus dem Katschanowka-Gefängnis ins Krankenhaus der Ukrainischen Eisenbahnen zu bringen, bremste die Fortführung der Ermittlungen zu mehr als zwanzig von der Generalstaatsanwaltschaft initiierten Fällen und bekundete die Bereitschaft, sie zur Behandlung ins Ausland zu entlassen.

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Timoschenko wiederum erklärte sich mit der Ausreise nach Deutschland einverstanden, wobei sie, in Anerkennung der Wichtigkeit der Unterzeichnung der Assoziationsvereinbarung für die Ukraine, in ihren Rechten beschnitten bleibt und den Kampf um ihre vollständige Rehabilitation auf eine unbestimmte Zukunft verschiebt. Wenn man zudem Timoschenkos Verteidiger Sergej. Wlassenko Glauben schenkt, ist sie sogar bereit, eine Begnadigung als den Weg zur Lösung der Frage ihrer Freilassung anzuerkennen.

Das ist auch schon alles. Aber sogar bei der Übereinkunft über die Ausreise nach Deutschland, sehen für sich betrachtet Janukowitsch und Timoschenko zwei Schlüsselpunkte absolut unterschiedlich – den Status der Ex-Ministerpräsidentin während ihrer Behandlung im Ausland und ihre Zukunft nach der Rückkehr in die Heimat.

Timoschenko sieht sich in Deutschland als freien Menschen, der die Möglichkeit hat, sich in Europa zu bewegen und nicht nur mit den Ärzten, sondern auch mit Verwandten, Mitstreitern und, versteht sich, mit der Presse zu sprechen. Und in die Ukraine hat sie auch vor als freier Mensch zurückzukehren, um den Kampf für ihre Rehabilitation und ihre politische Zukunft fortzusetzen. Wobei sie erst dann zurückkehrt, wenn sie es für nötig hält.

Janukowitsch, versteht sich, stellt sich die „Berliner Etappe“ in Timoschenkos Leben völlig anders vor. Jedoch gehen die Informationen über seine Pläne etwas auseinander. Fakt eins: Bisher will Janukowitsch nicht den Weg der Begnadigung Timoschenkos gehen. Viel besser passt ihm die Variante eines von der Werchowna Rada beschlossenen Gesetzes, das man symbolisch „Beurlaubung eines Häftlings“ nennen könnte.

Nach Informationen einer Quelle aus den regionalen Parteiführungen geht die Obrigkeit der Ukraine davon aus, dass Julia Wladimirowna Timoschenko auch in Deutschland im Status einer Gefangenen verbleibt und während ihrer Behandlungsperiode (ruhig ausreichend lang, im Verlauf mehrerer Monate) bewacht wird. Und nach der Heilung Timoschenkos, versteht es sich, soll sie unverzüglich in das Katschanowka-Gefängnis zurückkehren und ihre Zeit „absitzen“.

Die Variante der Annahme eines Gesetzes kommt Janukowitsch aus mehreren Gründen zugute. Als Erstes erlaubt es ihm, in den Augen seiner Wählerschaft ein „starker Präsident“ zu bleiben und kein „Schwächling“, der gegen seine Konkurrentin verliert und sich dem Druck des Westens mit seinen Bedingungen und Deadlines fügt. Wahrscheinlich ist es einer der sehnlichsten Wünsche Janukowitschs, seinen Wählern doch eine Reportage aus der Katschanowka zu zeigen, darüber wie Timoschenko Schulter an Schulter mit anderen Gefangenen Säcke und Handschuhe näht.

Zweitens garantiert der Verbleib Timoschenkos im Status einer Gefangenen Janukowitsch vollständig ihre Nicht-Teilnahme an zukünftigen Wahlen. Und wenn Julia Wladimirowna Timoschenko beschließt, nach dem Ende ihrer Behandlung in Deutschland zu bleiben oder in ein anderes europäisches Land zu gehen, könnte man sie über Interpol mit einem internationalen Haftbefehl suchen.

Drittens könnte Janukowitsch, indem er den Weg der Annahme eines speziellen Gesetzes geht, nicht nur die Verantwortung für die Lösung der „Frage Timoschenko“ von seinen Schultern auf das Haupt der Werchowna Rada übertragen, sondern auch erneut die Frist der Ausreise Timoschenkos ins Ausland hinauszögern – das parlamentarisch-gerichtliche Epos ist wohl kaum ein einfaches. Und hier wird die List deutlich. Wie das Verhältnis zu Timoschenko, so ist auch das Verhältnis zu ihrer Partei. Den Vertretern der Mehrheit gelang es schon nicht nur ein Mal, dass die Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzesprojektes zur Aufgabe der Opposition wurde. Und wie soll man hier kein Mitgefühl für Arsenij Jazenjuk haben? Wenn seine Fraktion einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der die Hoffnungen Timoschenkos erfüllt, wird dieses Dokument nicht „durchgangsfähig“, die Mehrheit stimmt nicht dafür. Wenn aber der Gesetzentwurf dem Wunsch des Präsidenten entspricht und Timoschenko kann nur als Gefangene ausreisen unter der Bedingung der Rückkehr in die Katschanowka, erscheint Jazenjuk in den Augen von Julia Wladimirowna Timoschenko und in den Augen der Wähler als Verräter .

Nach Informationen aus einer anderen Quelle ist Janukowitsch auch zu einer liberaleren Variante bereit. Könnte darin ein geheimnisvoller Gesetzentwurf eingeschlossen sein, über den Wiktor Fjodorowitsch am letzten Donnerstag so zurückhaltend und unklar sprach? Einige Details des bereits ausgearbeiteten Dokuments teilte eine vertrauenswürdige Quelle von der Bankowaja Straße (Sitz des Präsidenten) ZN.UA mit. Es ist anzunehmen, dass die Rede von der Eintragung einer Änderung in den nationalen Strafrechtskatalog geht, welche ein Verfahren zur Bewilligung einer „Beurlaubung“ von Gefangenen legitimiert, die einer stationären Behandlung bedürfen. Gemäß des Entwurfs bekommen Personen, die eine Strafe verbüßen, und ebenso ihre Verwandten, Rechtsanwälte und Vertreter des Strafvollzugs das Recht, sich mit der Bitte an ein Gericht zu wenden, dem Gefangenen so etwas wie eine „Beurlaubung aufgrund des Gesundheitszustandes“ zu gewähren. Das Gesuch ist gebunden an ein ärztliches Gutachten, welches von einer medizinischen Einrichtung entweder in der Ukraine oder im Ausland ausgestellt wurde. In diesem Dokument sollte der Zeitraum angegeben sein, der für die Heilung voraussichtlich notwendig ist, und kann ebenfalls eine Empfehlung zur Behandlung im Ausland beinhalten, wenn die erforderliche ärztliche Hilfe in der Ukraine nicht zu bekommen ist.

Die Zeit des „Behandlungsurlaubs“ (wenn dieser vom Gericht gewährt wird) ist auf ein Jahr begrenzt, wobei die Möglichkeit einer Verlängerung vorgesehen ist. Die Verlängerung der Behandlungszeit außerhalb der Haft bedarf eines neuen Gesuchs und eines neuen medizinischen Gutachtens. Gemäß der Konzeption des erarbeiteten Dokuments können sich mit der Bitte um Verlängerung ebenfalls der Gefangene selbst, sowie seine Verwandten, Ärzte oder Anwälte an das Gericht wenden.

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Die Monate, die außerhalb des Freiheitsentzugs verbracht werden, werden der Haftzeit nicht angerechnet. Nach Abschluss des Heilungsprozesses soll der Gefangene an den Ort des Strafvollzugs zurückkehren und sein vorgeschriebenes Urteil „absitzen“. Obwohl er auch nicht zurückkehren könnte: Für den Häftlings-Patienten ist die Möglichkeit der bedingten vorzeitigen Entlassung aus gesundheitlichen Gründen vorgesehen. Mit Abschluss der Behandlung kann er sich vor einem Spezial-Gericht auf der Grundlage eines medizinischen Gutachtens über den schlechten Gesundheitszustand des Gefangenen für die Freilassung einsetzen.

Der Informant schenkt vor allem drei wichtigen Umständen Beachtung. Erstens: Die vorgeschlagene Änderung wird nicht nur „für Timoschenko“ ausgearbeitet, sie wird alle Gefangenen betreffen. Und erlaubt vielen schwerkranken Häftlingen notwendige medizinische Hilfe zu bekommen, wozu sie am Ort ihrer Inhaftierung nicht in der Lage sind. Zweitens: In dem Moment des Gerichtsbeschlusses über die Gewährung von „Urlaub“ ist der Gefangene aus der Haft entlassen. Drittens: Die Vollstreckung des Urteils wird in diesem Fall unterbrochen, aber er bleibt ein Häftling. Die Zeit, die ihm vom Gericht gewährt wurde, soll er ausschließlich für seine Behandlung verwenden. Wenn die Rede von der Gewährung medizinischer Hilfe im Ausland ist, so sieht das das Vorhandensein von Garantien der aufnehmenden Seite vor. In Bezug auf Timoschenko heißt das, dass die deutsche Seite garantieren muss, dass Julia Wladimirowna sich mit der Verbesserung ihrer Gesundheit in der „Charité“ beschäftigt und nicht stattdessen Pressekonferenzen im Bundestag gibt.

Das sind, in groben Zügen, die Pläne der beiden Seiten – Timoschenko und Janukowitsch.

Aber was ist mit der dritten Seite, der EU, deren Vermittler unermüdlich zwischen Kiew, Charkow und Brüssel kursieren? Was stört die Europäer an den Positionen „Ja“ und „Ju“, wovor fürchten sie sich und was schlagen sie als dreiseitigen Kompromiss vor, durch welchen, wie immer er auch aussehen mag, nach dem Bekenntnis eines der hochrangigen europäischen Gesprächspartner von ZN.UA „niemand glücklich wird, es wird eine für alle drei Seiten schwere Entscheidung, die aber der Ukraine eine Chance gibt?“

Es ist offensichtlich, dass sich die Sichtweisen der Europäischen Union und Janukowitschs über den Status von Timoschenko während ihrer Behandlung in Deutschland unterscheiden. Die Reaktion der EU auf die frische Gesetzesiniitiative Wiktor Fjodorowitschs ist nicht bekannt, zumal sein letzter Schritt (nach unserem Wissen) für sie eine Überraschung und das Wesen des zukünftigen Gesetzes ihnen nicht klar war.

Den Europäern wird wohl kaum eine Variante gefallen, die den Erhalt des Gefangenenstatus für Julia Wladimirowna Timoschenko als selbstverständlich erachtet, und die Deutschen werden erst recht nicht begeistert sein von dem Gedanken, dass sie einen Konvoi der ehemaliger „Katschanowkaer Gefangenen“ versorgen und die Charité in ein „Häftlingskrankenhaus“ verwandeln müssen. Auf Nachfrage von ZN.UA, mit welchem Status sich Timoschenko in Deutschland aufhalten wird, antwortete Aleksander Kwasniewski in Brüssel: „Sie wird sich dort aufhalten wie jeder andere ukrainische Bürger, der die Einreisegenehmigung in dieses Land erhält.“ Das ist zumindest die Sicht der Beobachterkommission des Europaparlaments.

Aber auch mit Timoschenko hat es Europa schwer und ist beunruhigt. Wenn es doch gelungen ist, ihr das Einverständnis zur Ausreise nach Deutschland ohne vollständige Rehabilitation abzuringen, so ist eine öffentlich festgehaltene Verpflichtung sich nach der Überschreitung der Staatsgrenze der Ukraine im festgelegten Rahmen zu halten eine Aufgabe, die womöglich sogar die Kräfte von Cox und Kwasniewski übersteigt. Die EU fürchtet nicht unbegründet, dass Julia Wladimirowna, angekommen in Deutschland, übermäßige Aktivitäten entwickelt, die nicht zum Status der Schwerkranken passen. Was das Verhältnis zwischen Janukowitsch und Europa erschwert. Wo doch der EU noch die schwierige Arbeit bevorsteht, die auf eine schnelle und erfolgreiche Ratifizierung ausgerichtete Vereinbarung abzielt. Das macht Reformen in der Ukraine unabdingbar und verunmöglicht eine Wende in Richtung Russland. Einige in Brüssel denken, dass „übermäßige Aktivitäten Timoschenkos“ im Ausland die Effektivität einer derartigen Arbeit mit Janukowitsch in Zweifel stellen.

Für die Europäische Union sähe die optimale Variante so aus, wie es im Bericht der Beobachterkommission Cox-Kwasniewski anklang – eine teilweise Begnadigung Timoschenkos. Laut Aussage einer informierten europäischen Quelle von ZN.UA erwartet diesen Vorschlag wie alle Gruppen und Fraktionen des Europaparlaments auch die Führung der EU.

Und obwohl einige unserer europäischen Gesprächspartner auch den Inhalt des Blogs von Herrn Siwiec „unvernünftig“ nannten, existiert bekanntlich kein Rauch ohne Feuer. Einer der Teilnehmer der nichtöffentlichen Sitzung des Komitees des Europaparlaments für auswärtige Angelegenheiten bestätigte der Agentur „Interfax-Ukraine“, dass die von Siwiec veröffentlichte Variante doch unter anderen erörtert wurde, wie auch die Variante der Annahme eines speziellen Gesetzes.

Ein in die Details des Verhandlungsprozesses eingeweihter Informant von ZN.UA sieht als optimale Variante die Teilamnestie und erläutert genauer, was darunter verstanden wird. Unser Gesprächspartner erinnerte daran, dass das Urteil gegen Timoschenko im „Gas-Fall“ aus drei Teilen besteht: 1) sieben Jahre Haft; 2) ein dreijähriges Verbot, ein Regierungsamt zu bekleiden; 3) die Kompensation des entstandenen Schadens in Höhe von 1.516.370.000 UAH (das sind ca. 200 Mio. Dollar). Die Kommission Cox-Kwasniewski wandte sich an Präsident Janukowitsch mit der Bitte, das Urteil im Teil der Haftdauer zu ändern. Wie wir Aleksander Kwasniewski schon zitierten, ist die Rede von einer Verkürzung der Haftzeit von sieben auf zwei Jahre, die Timoschenko schon abgesessen hat.

Im Grunde genommen wurde nach diesem Schema auch Jurij Luzenko begnadigt: ihm wurde die Haftzeit verkürzt, die Einschränkung der Bürgerrechte und die Schadensersatzforderung (die Summe wurde von seinen Mitstreitern beglichen) blieben bestehen. Über die Einzelheiten des Begnadigungsverfahrens Luzenkos und die vorgeschlagene Variante für Timoschenko sprach sich auf einer Pressekonferenz in Brüssel nach dem Bericht der Beobachterkommission auch der Präsident des Europaparlaments Martin Schulz aus: „Das war ein analoger Brief (an Janukowitsch – Anm. d. Red.) mit analoger gesetzlicher und politischer Grundlage, welchen wir benutzten, um den sogenannten „Fall Luzenko“ zu entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, zu den Errungenschaften zurückzukehren, die wir vor einem halben Jahr gemacht haben, und ein analoges Instrument zu nutzen, um ein Resultat im „Fall Timoschenko“ zu erreichen.“

Sodass sich im Ganzen zeigt, dass die Information Marek Siwiec‘ gar nicht so „unvernünftig“ war, denn es ergibt sich, dass im Falle einer Teilamnestie Julia Timoschenkos die Beschneidung der Rechte (z.B. kann sie nicht an den Präsidentschaftswahlen teilnehmen) für drei Jahre und die Forderung den „Schaden für den Staat“ in Höhe von ca. 200 Mio. Dollar zu begleichen bestehen bleiben. Übrigens, wie einige Experten meinen, könnten 11 Mio. Bürger der Ukraine, die seinerzeit Julia Timoschenko bei den Präsidentschaftswahlen wählten, wie auch ihre Mitstreiter – Geschäftsmänner vermutlich diese Summe bewältigen, um Julia Wladimirowna Timoschenko von dieser für die Regierung sehr bequemen Krücke zu befreien, an der sie sich kräftig halten können und sich in sehnsuchtsvollen Momenten an die Dauer der Existenz dieser „Schulden gegenüber dem Staat“ erinnern wird. Obwohl Wiktor Fjodorowitsch überzeugt ist, dass Timoschenko für die Sammlung der genannten Summe keine Hilfe braucht.

Im Übrigen ist es nicht ausgeschlossen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte noch vor 2015 einen Beschluss fasst, dass das Urteil, das gegen Julia Wladimirowna Timoschenko im „Gas-Fall“ gesprochen wurde, rechtswidrig war. Und das ist einer der Gründe, weswegen Wiktor Janukowitsch nicht gewillt ist, andere, niedriger angesiedelte Ermittlungsverfahren fallen zu lassen.

Deshalb bleibt immer noch die Frage: Wo sind die Grenzen des Kompromisses auf jeder Seite? Und was, wenn diese Grenze schon erreicht ist? Was wird, wenn Janukowitsch eine Begnadigung Timoschenkos rundweg ablehnt und auf der Annahme eines Gesetzes besteht, das die Rückkehr der Ex-Ministerpräsidentin aus der Charité in das Katschanowka-Gefängnis vorsieht, und Timoschenko, begreifend dass, wenn sie jetzt nicht freikommt, sie die „Freiheit in alle Ewigkeit nicht sieht“, alle zum Teufel schickt, inklusive Janukowitsch, Cox, Kwasniewski, Europa zusammen mit allen Gefangenen?

Heute führt jeder der drei Teilnehmer dieses heißen Dramas sein Spiel fort und es ist unverständlich, wo geblufft wird und was reelle Überlegungen sind. Genau deshalb halten es alle Informanten von ZN.UA für besser, die Anonymität zu wahren: der eine fürchtet, der Sache zu schaden, ein anderer will keine Verantwortung übernehmen. Auf der Bankowaja Straße herrscht die Überzeugung, dass die Vereinbarung auch ohne Timoschenko unterschrieben wird. Die Opposition ist bald bereit, den Sieg zu feiern und Julia mit Blumen in der Freiheit zu begrüßen, bald versinkt sie in Verzweiflung. Und die Vertreter der Europäischen Union fahren fort zu beteuern, dass zuerst die Lösung im „Fall Timoschenko“ kommt, und erst dann die Unterzeichnung der Vereinbarung.

In diesem Spiel vergessen diese drei Teilnehmer häufig den vierten – die Ukraine, um deren Schicksal sie spielen. Das Schicksal eines 45-Mio.-Landes, in dem sich über 50% der Bevölkerung nicht nur die Unterzeichnung der Assoziationsvereinbarung wünschen, sondern die Ukraine als Mitglied der Europäischen Union sehen wollen. Und wenn diese drei verspielen, so erhält den Hauptpreis der fünfte Spieler. Der verzehrt sich schon vor Ungeduld….

18. Oktober // Tatjana Silina

Quelle: Serkalo Nedeli

Übersetzerin:   Anja Blume — Wörter: 2947

Anja Blume ist Sozialpädagogin und übersetzt - zwischen eigener poetischer Tätigkeit - auch immer wieder Märchen und Lieder aus dem Russischen ins Deutsche. Ehrenamtlich ist sie im Bereich der internationalen Jugendarbeit tätig.

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