Die Beschlüsse der Volksversammlung vom 19.01.2014


Der Plan sieht die Gründung alternativer Machtorgane, eines alternativen Parlaments und einer alternativen Regierung, Bildung einer Kommunalpolizei und Wahlen in Kiew vor.

Am 16. Januar haben die Fraktionen der Partei der Regionen, der Kommunistischen Partei der Ukraine und einige fraktionslose Abgeordnete eine fingierte Verabschiedung von verfassungswidrigen Gesetzgebungsakten inszeniert. Dies geschah unter Verstoß gegen die Verfassung der Ukraine, unter Verletzung der Geschäftsordnung und sämtlicher Verfahrensordnungen des Parlaments („Werchowna Rada“ – Oberster Rat) auf offenkundig illegale und kriminelle Weise, ohne die obligatorische Debatte und ohne ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen.

In der Ukraine hat ein Staatsstreich stattgefunden, der auf die Abschaffung der Verfassungsordnung und Untergrabung der Macht des Volkes und des Parlamentarismus abzielt. Die sogenannten „Gesetze“ schränken die Versammlungs- und Redefreiheit der Bürger der Ukraine ganz wesentlich ein, und faktisch liquidieren sie die Demokratie in der Ukraine.

In Artikel 22 der Verfassung der Ukraine steht klipp und klar, dass „die Verfassungsrechte und Verfassungsfreiheiten garantiert sind und nicht abgeschafft können werden. Einschränkungen an Sinngehalt und Umfang der bestehenden Rechte und Freiheiten bei der Verabschiedung neuer Gesetze oder der Änderung bestehender Gesetze sind unzulässig.“ Außerdem verletzen die sogenannten „Diktaturgesetze“ Artikel 34 (Garantie von Meinungs- und Redefreiheit und freier Meinungsäußerung) und Artikel 39 (Garantie der Versammlungsfreiheit) der Verfassung der Ukraine.

Im Zusammenhang haben wir, die Teilnehmer der Volksversammlung („Witsche“)1, beschlossen:

  1. Nichtanerkennung der am 16. Januar 2014 verabschiedeten Gesetze, da sie juristisch nichtig und gegen die Verfassung der Ukraine verstoßen.
  2. Bildung eines Volksrats (Alternatives Parlament, „Narodna Rada“) aus den Parlamentsabgeordneten der Oppositionsparteien „WO Batkiwschtschyna“, „WO Swoboda“ und „UDAR Vitali Klitschko“ und alle fraktionslosen Abgeordneten, die unverändert für die Verteidigung von Demokratie, Verfassungsordnung und Parlamentarismus eintreten.
  3. Durchführung eines landesweiten Referendums zu folgenden Fragen:
    Ausspruch des Misstrauens gegen Präsidenten der Ukraine Viktor Janukowytsch und Forderung seines Rücktritts in Übereinstimmung mit der Verfassung, Ausspruch des Misstrauens an alle Parlamentsabgeordneten, die am 16. Januar für die „Diktaturgesetze“ gestimmt haben.
    Bestätigung der Kompetenzen und der Legitimität des Volksrats durch das Volk der Ukraine auf verfassungskonforme und legale Weise.
    Wiederherstellung der Verfassungsordnung im Staat, Verunmöglichen des Aufbaus von Totalitarismus und Diktatur und Rückkehr zu der Verfassung der Ukraine inklusive aller Änderungen und Ergänzungen aus dem Jahre 2004, die illegal und unter Verstoß gegen die Verfassung außer Kraft gesetzt wurden.
  4. Gründung einer verfassungsgebenden Versammlung, die mit der Vorbereitung eines Entwurfs einer neuen Verfassung der Ukraine beauftragt wird. Die neue Verfassung soll einen neuen und qualitativ aufgeklärten Gesellschaftsvertrag zwischen dem Staat und seinen Bürgern widerspiegeln und das Ziel haben, Demokratie, gesellschaftliches Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine ausgeglichene Gewaltenteilung wiederherzustellen und die Gemeindevertretungen zu stärken.
  5. Durchführung demokratischer Wahlen eines Kiewer Bürgermeisters und eines Kiewer Stadtrates unter Gewährleistung ihrer Vorbereitung und Organisation.
  6. Kontaktaufnahme zu den Gemeindevertretungen bezüglich Gründung von Unterabteilungen der kommunalen Polizei und Einheiten der Volksselbstverteilung (Bürgerverbände, die sich am Schutz der öffentlichen Ordnung beteiligen) mit dem Ziel, die Ausübung des Volkswillens zu gewährleisten.
    Beauftragung dieser Unterabteilungen und Einheiten mit der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, dem Kampf gegen Korruption, organisiertes Verbrechen und Drogenhandel und der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung während Wahlen.
  7. Freilassung und vollständige juristische Rehabilitation aller politischer Gefangenen einschließlich Julia Tymoschenko.

19. Januar 2014

Quelle: Batkiwschtschyna

1 Anmerkung des Übersetzers: Das „Witsche“ ist eine Vollversammlung der Bürger von Städten in der Kiewer Rus, die zur Entscheidung von Fragen von öffentlichem Interesse einberufen wurde. Durch seinen rechtsverbindlichen Charakter ist das Witsche ein Organ der direkten Volksherrschaft analog zu den Volksversammlungen in den antiken griechischen Städten und den mittelalterlichen Städten in Westeuropa. Die Versammlungen auf dem Unabhängigkeitsplatz vom 8. Dezember 2013, 22. Dezember 2013 und 19. Januar 2014 mit Teilnehmerzahlen in den Hunderttausenden sehe sich in der Tradition des historischen „Witsche“. (Quelle: Wikipeda)

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