Brüssel, Kiew und der eingefrorene Assoziierungsprozess - Ein Plan „B“ für die Ukrainepolitik der EU


Zusammenfassung: Eine Reihe von Unregelmäßigkeiten bei den ukrainischen Parlamentswahlen am 28. Oktober 2012, Mängel im ukrainischen Justizwesen und Verwaltungssystem sowie eine neue Anklage gegen die bereits inhaftierte Oppositionsführerin Julia Tymoschenko stellen die weitere Annäherung der Ukraine an die EU in Frage. Die Beziehungen zwischen Brüssel und Kiew sind in eine Sackgasse geraten. Die Ukraine wird womöglich bis zum Ostpartnerschaftsgipfel im November 2013 in Vilnius wichtige Bedingung für die zu diesem Zeitpunkte anvisierte Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU nicht erfüllt haben. In diesem Zusammenhang schlagen wir einen Sieben-Punkt-Plan dafür vor, wie die EU auch bei weiterem Stocken der ukrainischen Europäisierung vorgehen könnte, ohne ihr Gesicht zu verlieren: (1) Die ukrainische Übersetzung des Assoziierungsabkommens sollte an die ukrainische Presse lanciert werden, um eine breite gesellschaftliche Diskussion des Abkommens zu anzuregen. (2) Die Assoziierungsabkommen mit Moldau sowie u.U. mit Georgien sollten bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen so zügig als möglich unterzeichnet werden, ohne auf die Ukraine zu warten. (3) Moldau und ggf. Georgien sollte eine an klare Bedingungen geknüpfte Perspektive auf künftige EU-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt werden, was implizit auch für andere Ostpartnerschafts-Länder, die sich ähnlich erfolgreich reformieren, gelten würde. (4) Die Liberalisierung des Visaregimes mit der Ukraine sollte beschleunigt werden. (5) Bemühungen der Ukraine, bereits heute EU-Standards in einzelnen Bereichen umzusetzen sowie ihr Gastransport- und Energiesystem zu sanieren, sollten nachdrücklicher als bisher unterstützt werden. (6) Brüssel sollte mit ausgewählten ukrainischen „Oligarchen“ in einen Dialog treten. (7) Die EU sollte ein ukrainisches Forschungs- und Informationszentrum gründen. Angesichts der hohen Bedeutung und Risiken des ukrainischen Staatsbildungsprozesses für die transatlantische Sicherheitsarchitektur darf Brüssel die Ukraine auch in Krisenzeiten nicht aus den Augen verlieren.

Im Sommer 2012 wurde das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU paraphiert. Das Abkommen beinhaltet sowohl eine weitgehende politische Assoziation zwischen der Ukraine und der EU als auch die Bildung einer besonders vertieften und umfassenden Freihandelszone. Es wäre nicht nur der größte internationale Vertrag, den die Ukraine je abgeschlossen hat, sondern auch das umfangreichste Abkommen, das die EG/EU jemals mit einem Nichtmitgliedsland eingegangen ist. Im Falle einer Unterzeichnung, Ratifizierung und Implementierung des Assoziierungsabkommens würde die Ukraine Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses werden. Die schrittweise Verwirklichung des Abkommens würde den Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU eine neue Qualität verleihen sowie eine allmähliche „Europäisierung“ der Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft der Ukraine bewirken. Eines Tages könnte das Abkommen als erster Schritt der Ukraine in Richtung einer EU-Mitgliedschaft betrachtet werden.

Angesichts dessen, wie die letzten Wahlen zur Werchowna Rada verlaufen sind und der neuerlichen Verschärfung des Konflikts mit der EU um die Tymoschenko-Frage, erscheint die Unterzeichnung des Abkommens allerdings in Frage gestellt. Seit dem letzten EU-Ukraine-Gipfel im Dezember 2011 haben Vertreter der EU mehrfach betont, dass die Qualität der Parlamentswahlen im Oktober 2012, d.h. die Antwort auf die Frage, wie fair, frei und transparent sie ablaufen, und Entwicklung des Rechtsstaates entscheidende Rollen für die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine spielen wird. Der Missbrauch der Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Verfolgung politischer Oppositioneller muss eingestellt werden, und es ist eine Reform des Justizwesens, wie in der bilateralen Assoziierungsagenda festgelegt, durchzuführen.

Die Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen, etwa bei der Stimmauszählung in fünf Direktwahlkreisen, waren allerdings derart offensichtlich, dass selbst offizielle Repräsentanten der Ukraine die Mangelhaftigkeit der Wahlen anerkannten. Die stellvertretende Leiterin der Zentralen Wahlkommission Shanna Ussenko-Koschara erklärte, dass die Parlamentswahlen 2012 “die schmutzigsten in der Geschichte der unabhängigen Ukraine” waren. Auch in anderen Bereichen hat es seit dem Dezembergipfel 2011 wenig positive Veränderungen gegeben. Obwohl einige Rechtsreformen in den vergangenen Monaten eingeleitet worden sind, bleiben die meisten der bislang von der EU monierten Mängel im Justizwesen und Verwaltungssystem der Ukraine bestehen. Diese Entwicklung ließ der Europäischen Union wenig Spielraum. Der Termin für eine mögliche Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens wurde neuerlich aufgeschoben und nun auf den Vilniuser Novembergipfel der EU-Ostpartnerschaftsländer dieses Jahr gelegt. In den letzten Wochen ist allerdings gegen die bereits verurteilte und in Gefängnishaft befindliche Oppositionsführerin Julia Tymoschenko eine neue Anklage wegen angeblicher Beteiligung an einem Auftragsmord eines Donezker Geschäftsmannes in den neunziger Jahren erhoben worden.

Diese und eine Reihe ähnlicher Signale lassen für die nächsten Monate wenig Gutes erwarten, obwohl die Europäische Union wiederholt klar gemacht hat, dass sie an einer Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens 2013 interessiert ist. In den Schlussfolgerungen des EU-Rats für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Dezember 2012 heißt es: „Der Rat bekräftigt seine Zusage zur Unterzeichnung des bereits paraphierten Assoziierungsabkommens, einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone, sobald die ukrainische Führung entschlossenes Handeln und sichtbaren Fortschritt in den drei oben genannten Bereichen [Wahl-, Verfassungs- und Justizreform] demonstriert, möglicherweise bis zum Moment des Ostpartnerschaftsgipfels in Vilnius im November 2013.“ Auch hat die EU inzwischen ein bislang unveröffentlichtes Verzeichnis von 19 Indikatoren, die sog. „Füle-Liste“ benannt nach dem zuständigen EU-Kommissar Štefan Füle, entwickelt, in welchem detailliert dargelegt ist, was konkret die Ukraine zu tun hat, um eine Unterschriftsleistung der EU unter das Abkommen legitim zu machen. Da die Crux der Forderungen Brüssels jedoch bereits seit Monaten bekannt ist und es bislang kaum diesbezügliche Fortschritte gegeben hat, bleiben Zweifel daran, dass die jüngsten und weitere Appelle und Initiativen Brüssels bis November 2013 Erfolg haben werden.

Wie soll sich die EU in den kommenden Monaten und Jahren bezüglich der Ukraine verhalten? Was kann Brüssel insbesondere in dem Fall tun, dass die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens, wenn vielleicht auch nicht gänzlich abgesagt wird, so doch auf unbestimmte Zeit verschoben bleibt? Wir schlagen sieben konkrete Maßnahmen vor, die die EU in näherer Zukunft unabhängig von der ukrainischen innenpolitischen Lage für eine Revitalisierung der EU-Ukraine-Beziehungen ergreifen sollte. Wir wiederholen hier keine allgemeinen Forderungen nach Unterstützung der Zivilgesellschaft, Stärkung zwischenmenschlicher Kontakte oder der Förderung des wissenschaftlichen Austausches. Diese Aktivitäten sind ohne Zweifel relevant; ihre Notwendigkeit wurde schon häufig dargelegt und ist offensichtlich. Derartige Maßnahmen sind in langfristiger Perspektive sinnvoll. Hier geht es eher um Schritte, die die den derzeitigen politischen Prozess in der Ukraine unmittelbar beeinflussen und die Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU bereits in näherer Zukunft verbessern würden. Wir schlagen der EU vor, folgende mögliche Schritte in den nächsten Monaten zu bedenken:

Erstens sollte der ukrainische Text des Assoziierungsabkommens an die Presse lanciert und der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Zwar wurde die englische Version des Textes im Januar 2012 auf den Webseiten der Wochenzeitungen „Kyiv Post“ und „Kyiv Weekly“ inoffiziell veröffentlicht. Viele komplizierte juristische und technische Formulierungen des Abkommens bleiben jedoch in englischer Sprache selbst für sprachgewandte Ukrainer teilweise oder gänzlich unverständlich. Derzeit ähnelt das Assoziierungsabkommen der sprichwörtlichen Katze im Sack: Alle sprechen darüber, aber nur wenige kennen und verstehen die entscheidenden Bestimmungen des Abkommens in seiner Gesamtheit. Freilich dürfte auch der ukrainische Text des langen Vertrages für viele Interessenten zu komplex sein. Er besteht zu einem großen Teil aus Fachtermini, welche auch in Ukrainisch etlichen Lesern in der Ukraine wenig sagen dürften. Ohnehin ist kaum zu erwarten, dass sich Millionen ukrainischer Bürger in das Dokument vertiefen, sobald es öffentlich zugänglich gemacht wird. Allerdings würde eine ganze Reihe von Journalisten, Politikern, Geschäftsleuten, Juristen und Sozialwissenschaftlern beginnen, jene Paragrafen zu analysieren, die für sie relevant bzw. interessant werden könnten, sollte das Abkommen je in Kraft treten. Obwohl der Gesamttext des Abkommens letztlich nur für einen engen Kreis von „Eingeweihten“ von tiefergehendem Interesse ist, würde er sich – einmal in ukrainischer Sprache öffentlich gemacht – zu einer Zitatequelle und einem Referenzpunkt im öffentlichen Diskurs um die Zukunft der Ukraine entwickeln.

Zweitens sollte die EU ihre derzeit in Verhandlung befindlichen Assoziierungsabkommen mit Moldau und sowie ggf. auch mit Georgien zügig unterzeichnen und ratifizieren, ohne auf die Ukraine zu warten. Zwar muss die neue Regierung von Georgien zunächst beweisen, dass sie europäischen Werten hinreichend verpflichtet und bereit ist, den Reformkurs des Landes fortzuführen. Man sollte aber Moldau und Georgien nicht harren lassen, bis die Ukraine die Voraussetzungen zur Unterzeichnung ihres Assoziierungsabkommens erfüllt hat. Der Abschluss der Abkommen mit anderen Ländern der Ostpartnerschaft sollte nicht deswegen verschoben werden, weil die Verhandlungen über eine Assoziation 2007 zuerst mit der Ukraine aufgenommen und von ihr auch Mitte 2012, also schon vor Moldau und Georgien, zuerst abgeschlossen wurden.

Auf dieser Weise würde die EU zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen würde Brüssel demonstrieren, dass das Prinzip „Mehr für mehr“ – d.h. je klarer das Bekenntnis eines Partnerlandes zu den gemeinsamen Werten und je stärker der politische Wille zur Durchführung von Reformen, desto mehr Unterstützung von der EU – keine hohlen Worte sind. Zweitens dürften unterzeichnete Assoziierungsabkommen mit Moldau und Georgien zu einem Reiz- bzw. Schamfaktor für die ukrainische Regierung sowie Instrument für proeuropäisch gesinnte ukrainische Politiker und Aktivisten werden, mit dem sie Druck auf die Machthaber ausüben können. Es wäre peinlich, wenn nun Kiew zurückbleibt, obwohl die Verhandlung des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine wesentlich die Projektierung der Abkommen mit Moldau und Georgien geprägt hat. Charakteristisch ist etwa, dass die 2008 eingeführte Bezeichnung der Verträge als “Assoziierungs-” und nicht z.B. als “Nachbarschafts-“ oder „Partnerschaftsabkommen” der Intervention Kiews zu verdanken ist. Wenn Moldau und Georgien ihre Assoziierungsabkommen früher als die Ukraine unterschrieben und ratifiziert bekämen, würde dies die Legitimität der ohnehin unpopulären Innen- und Außenpolitik der heutigen ukrainischen Regierung zusätzlich in Frage stellen und einen Impuls für Veränderungen geben.

Drittens sollte Moldau und womöglich auch Georgien eine konditionale und langfristige, jedoch eindeutige Perspektive auf eine eventuelle künftige Mitgliedschaft in der EU eröffnet werden, so die beiden Länder die nötigen Voraussetzungen für einen Beitritt erfüllen. Solch ein Angebot muss derart formuliert werden, dass deutlich wird, dass diese Aussicht für Moldau nicht unter Druck von Rumänien oder für Georgien nicht auf Geheiß der USA zustande kam. Man kann nochmals darauf verweisen, dass diese Entscheidung auf Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union beruht, der vorsieht, dass “[j]eder europäische Staat, der die Werte [der EU] achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, beantragen kann, Mitglied der Union zu werden”. Die EU könnte überdies in ihrem Angebot an Moldau und Georgien en passant erwähnen, dass ein solches Angebot potenziell auch für andere Länder der Ostpartnerschaft gilt, die ihr Verbundenheit mit den europäischen Werten überzeugend demonstrieren, bedeutsame Transformationserfolge erringen und hinreichenden politischen Willen beweisen, auch anspruchsvolle Reformen beherzt anzugehen.

Auf dieser Weise würde für die Ukraine klar werden, dass die Chance, eines Tages Mitglied der EU zu werden, real ist und dass es Sinn macht, die dafür notwendigen Anstrengungen heute zu unternehmen. Viele Ukrainer – selbst bestimmte Kiewer Politikexperten – glauben nicht daran, dass die EU der Ukraine je eine Mitgliedschaftsperspektive einräumen wird. Eine auflagengebundene, aber doch klare künftige Beitrittsoption für Chişinău und Tiflis würde auch eine langfristige europäische Perspektive für Kiew implizieren, ohne Brüssel näher definierte Verpflichtungen bezüglich der Ukraine aufzuerlegen.

Viertens sollte die Liberalisierung des Visaregimes mit der Ukraine so weit als möglich beschleunigt werden. In einem ersten Schritt muss das Europäische Parlament umgehend die bereits abgestimmten Änderungen zum Abkommen zwischen der EG und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa ratifizieren. Weiterhin sollten die Konsulate der EU-Länder in der Ukraine ihre Einstellung gegenüber Visaantragstellern ändern und sich freundlicher verhalten. Die heutigen Visapraktiken der EU-Länder sind oft nicht nur gegenüber einfachen Bürgern voreingenommen, sondern auch restriktiv bezüglich Schriftstellern, Künstlern, Vertretern der Zivilgesellschaft, Forschern, Studierenden u.a. – d.h. Personenkreisen, deren Tätigkeit häufig zur Stärkung der EU-Ukraine-Beziehungen beitragen. Die Bestimmungen des Visaabkommens werden häufig unvollständig bzw. inkonsequent angewendet. Dies führt dazu, dass der EU erheblicher Imageschaden zugefügt wird und dass sie in den Augen vieler Ukrainer unglaubwürdig erscheint. Die komplizierte und – durch die häufige Einschaltung von Vermittlungsfirmen – weiterhin teure Visavergabe stellt die EU in schlechtem Licht dar. Sowohl vor dem Hintergrund der vollständigen Visafreiheit für Kurzbesucher der Ukraine aus der EU, als auch im Lichte der liberalen russischen Visapolitik für Besitzer ukrainischer Reisepässe müssen die Konsulate der EU-Länder ihr Verhalten verbessern, um nicht weiterhin der normativen Basis des europäischen Integrationsprozess Hohn zu sprechen.

Letztlich sollte die EU nochmals betonen, dass die vollständige Befreiung vom Visazwang für Kurzbesucher aus der Ukraine Realität wird, sobald die Ukraine jene Bedingungen erfüllt, die im Aktionsplan zur Abschaffung der Visumspflicht festgelegt sind. Die Ukraine hat bisher lediglich die Maßnahmen der ersten gesetzgebenden Etappe im Rahmen dieses Planes umgesetzt. Dagegen ist Moldau, welches den Visa-Aktionsplan mit der EU später als die Ukraine unterzeichnet hat, bereits zur Implementierung der zweiten Etappe seiner Umsetzung übergegangen.

Fünftens sollten die derzeitigen Bemühungen der Ukraine bei der Umsetzung von EU-Standards in jenen Bereichen, die wichtig für eine künftige Implementierung des Assoziierungsabkommens sind, aktiv unterstützt werden. Wenn auch ohne die Unterzeichnung des Abkommens schon heute Fortschritte erzielt werden können, sollte diese Chance genutzt werden. Entsprechende technische Normen müssen früher oder später ohnehin eingeführt werden. Soweit es möglich ist, in solchen Bereichen voranzukommen, für die der offizielle Rahmen des Assoziierungsabkommens nicht zwingend notwendig ist, sollte diese Möglichkeit beim Schopfe ergriffen werden. Etwaige heutige Vorbereitungen werden nach der Unterzeichnung des Abkommens dessen Umsetzung beschleunigen und sein Inkrafttreten erleichtern.

Darüber hinaus sollte die besondere Aufmerksamkeit der EU-Organe und nationalen Regierungen in den kommenden Jahren den ukrainischen Anstrengungen zur Sanierung ihres Energie- und Gastransportystems gelten. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des ukrainischen Pipelinenetzes ist nicht nur eine Frage nationaler Sicherheit für die Ukraine, sondern auch im ureigenen Sicherheitsinteresse der Union und ihrer Mitgliedsländer. Eine Schwächung der ukrainischen wirtschaftlicher Abhängigkeit von Russland würde zur Stärkung der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur beitragen. Die Umsetzung des ökonomisch fragwürdigen South Stream-Projektes von Gazprom im Schwarzen Meer muss unterbunden werden. Das Kremlvorhaben ist teuer, würde Überkapazitäten für den Gastransport schaffen und zielt darauf ab, die Ukraine ihres wichtigsten strategischen Aktivpostens – des Gastransportnetzes – zu berauben.

Sechstens sollte mit einigen ukrainischen „Oligarchen“ Kontakt aufgenommen werden. Politik in der Ukraine, wie auch in anderen postsowjetischen Ländern, ist ein Zweiebenenprozess – das, was sich öffentlich abspielt, ist nur die Spitze des Eisberges. Reale Entscheidungen werden oft hinter den Kulissen und nicht von denjenigen Personen oder Institutionen, die dazu formal berechtigt sind, getroffen. Eine Kontaktaufnahme mit ausgewählten „Oligarchen“ darf freilich nicht signalisieren, dass die EU die dubiosen Quellen ihrer Vermögen oder ihr eigenwilliges Geschäftsgebaren akzeptiert. Die EU sollte jedoch nach zusätzlichen Einflussmöglichkeiten auf die Ukraine über ihren traditionellen Gesprächspartner – die offiziellen ukrainischen Regierungsvertreter – hinaus suchen. Ein Ziel limitierter Zusammenarbeit mit den „Oligarchen“, die einen wesentlichen Teil der ukrainischen Wirtschaft kontrollieren, könnte darin bestehen, deren Vertrauen in eine „europäische Zukunft“ der Ukraine zu stärken. EU-Vertreter könnten den Wirtschaftsmagnaten die Vorteile nahebringen, die das Assoziierungsabkommen der ukrainischen Wirtschaft insgesamt sowie ihnen selbst bringen könnte und welche Schritte die EU von der Ukraine erwartet.

Die Implementierung des Abkommens wird zunächst in bestimmten Wirtschaftszweigen zeitweilige Einbußen oder zusätzliche Kosten mit sich bringen, um europäische Standards einzuführen und die Betriebe für den EU-Markt konkurrenzfähig zu machen. Die EU könnte dementsprechende Hilfe oder Übergangsregelungen unter der Bedingung, dass notwendigen Reformen zügig umgesetzt werden, zur Verfügung stellen. Ein solcher vertrauensbildender, unmittelbarer Dialog mit den grauen Eminenzen der ukrainischen Politik könnte zu positiven Veränderungen in den Verhandlungen auf der offiziellen Ebene führen.

Siebtens sollt ein ukrainisches Forschungs- und Informationsinstitut der EU gegründet werden, welches zum Ziel hätte, den europäischen Wissensstand über die Ukraine, ihre Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und andere Bereiche, zu erhöhen. Solch eine „Denkfabrik“ könnte z.B. ein wöchentliches analytisches Informationsblatt sowie eine Fachzeitschrift zur Ukraine herausgeben. Das Zentrum könnte ukrainistische Jahrestagungen, Podiumsdiskussionen, Workshops, Pressekonferenzen und andere Veranstaltungen organisieren, in deren Rahmen sich Wissenschaftler, Fachleute, Journalisten, zivilgesellschaftliche Vertreter und Politiker, die sich in dieser oder jener Form mit der Ukraine befassen, regelmäßig treffen würden.

Ein Grund für die nur stockende Entwicklung der ukrainisch-europäischen Beziehungen der letzten zwanzig Jahre war der erschreckende Mangel selbst an elementarem Wissen über die Ukraine und an wenigstens minimaler Aufmerksamkeit für das territorial größte europäische Land in den meisten Mitgliedsstaaten der Union. Selbst hohe Beamte von EU-Außenministerien, Abteilungsleiter internationaler Organisationen, einflussreiche Journalisten führender Medien und Außenpolitikexperten an renommierten Think Tanks operieren häufig mit Allgemeinplätzen, Stereotypen und Zerrbildern, wenn es um die Ukraine geht. Kein einziger EU-Staat hat ein Ukrainezentrum, das dem Harvard Ukrainian Research Institute in Massachusetts oder dem Canadian Institute for Ukrainian Studies in Alberta vergleichbar wäre. Es sollte wenigstens ein Institut in Europa geben, das fokussierte Fachpublikationen und aktuelle Analysen in englischer Sprache zur Ukraine herausgibt. Solch ein Forschungszentrum könnte teilweise oder vollständig von ukrainischer Seite finanziert werden. Jedoch darf hierdurch nicht der analytische Wert seiner Forschung, die Kompetenz seiner Mitarbeiter, die Unabhängigkeit seiner Expertise von Interessengruppen und die Überparteilichkeit seiner institutionellen Position in Frage gestellt sein.

Die aufgelisteten sieben Maßnahmen könnten bei zügiger und gleichzeitiger Umsetzung bereits in relativ kurzer Zeit, d.h. in ca. drei bis fünf Jahren, zu Verbesserungen in den Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU führen. Sie erfordern jeweils keinen großen Aufwand seitens der EU, würden jedoch die Machtbalance in der Ukraine zugunsten derjenigen gesellschaftlichen Gruppen verändern, die an einer Annäherung an die EU interessiert sind. Auch würden sie die Qualität der gegenseitigen Wahrnehmung zwischen der EU und der Ukraine erhöhen. Die Ukraine ist ein wichtiges Land für die Sicherheitsarchitektur der Nordhalbkugel. Eine gelungene Europäisierung der Ukraine würde positiven Einfluss auf Transformationsprozesse im gesamten postsowjetischen Raum sowie in der Schwarzmeerregion ausüben. Sollte dagegen der ukrainische Staatsbildungsprozess scheitern, würde das negative Rückwirkungen weit über die Grenzen der Ukraine hinaus haben.

Eine frühere Version des Textes erschien im November 2012 in der Kiewer Zeitung «Dserkalo tyshnja» (Wochenspiegel). Aus dem Ukrainischen von Ljudmyla Melnyk, Germersheim.

Iryna Solonenko ist DAAD/OSF-Stipendiatin am Lehrstuhl für Europastudien der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder und Projektleiterin des “European Integration Index for Eastern Partnership Countries”

Andreas Umland ist DAAD-Fachlektor für Deutschland- und Europastudien an der Kiewer Mohyla-Akademie und Herausgeber der Buchreihe “Soviet and Post-Soviet Politics and Society”

Der Beitrag erschien zuerst bei der Heinrich-Böll-Stiftung

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