Die Eheschließung mit Militärangehörigen ist jetzt auch ohne deren Anwesenheit erlaubt
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Das Ministerkabinett hat den Abschluss von Ehen mit Militärangehörigen bei deren physischer Abwesenheit zum Zeitpunkt der Registrierung vereinfacht. Der entsprechende Erlass Nr. 213 vom 7. März wurde auf der Website der Regierung veröffentlicht.
Das Dokument besagt, dass die staatliche Registrierung einer Ehe, wenn einer der Bräutigame ein Militär ist, von den staatlichen Standesämtern ohne die persönliche Anwesenheit des Bräutigams (der Braut) vorgenommen werden kann. In diesem Fall wird der Antrag eines Soldaten auf staatliche Registrierung der Ehe, der auch eine Bestätigung der Tatsache seiner Zustimmung zur Ehe ist, direkt beim Kommandanten (Chef) eingereicht, „der die Echtheit der Unterschrift auf dem entsprechenden Antrag beglaubigt und dessen Weiterleitung an die staatliche Zivilregistrierungsabteilung sicherstellt, bei der der Antrag auf staatliche Registrierung der Ehe vom Bräutigam (der Braut) persönlich eingereicht wurde“.
Der Antrag auf Eintragung der Eheschließung eines Soldaten muss Angaben zu seiner Person und zu der Person, mit der er seine Ehe eintragen lassen möchte, enthalten: Name, Vorname und Vatersname (falls vorhanden), Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Wenn der Nachname des Bräutigams gewählt wurde oder der Nachname des Bräutigams zu seinem Nachnamen hinzugefügt wurde, müssen auch Angaben zum gewählten Nachnamen gemacht werden.
Die Tatsache der Eintragung der Eheschließung kann durch eine Heiratsurkunde bescheinigt werden, die vom Kommandanten (Vorgesetzten) des Soldaten ausgestellt und mit dem Siegel der zuständigen Stelle (Militärformation) versehen wird.
Es ist auch vorgesehen, dass die Eheschließung ohne die persönliche Anwesenheit eines oder beider Ehegatten stattfinden kann, indem die verfügbaren Mittel der Videokommunikation mit dem abwesenden Ehegatten oder beiden genutzt werden.
Die Urkunden in Papierform werden bei dem Standesamt ausgehändigt, an das das Original gesandt wurde.
Eheschließungen werden nach einem vereinfachten System vorgenommen. Mangels Zugang zum Standesamt werden die Daten der Brautleute nicht überprüft.
Das Dekret gilt für Urkunden, die ab dem 24. Februar ausgestellt werden.
Die Verordnung ist mit ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten…