Juschtschenko sieht ebenfalls den 17. Januar 2010 als Termin für die nächsten Präsidentschaftswahlen
Präsident Wiktor Juschtschenko schlägt der Werchowna Rada vor, die Präsidentschaftswahlen am 17. Januar 2010 durchzuführen.
Dies ist dem Gesetzesprojekt Nr. 4290 “Zur Eintragung von Änderungen in die Verfassung” zu entnehmen, welches am 31. März in der Rada registriert wurde.
Ein entsprechender Punkt ist in dem Abschnitt mit Übergangspositionen enthalten.
Dort schlägt der Präsident ebenfalls vor, dass Parlamentswahlen nicht später als in einer sechsmonatigen Frist nach der nach Inkrafttreten der von ihm vorgeschlagenen Verfassungsänderungen durchgeführt werden.
Wie die “Ukrajinski Nowyny“ mitteilten, schlug Juschtschenko der Rada vor, reguläre Präsidentschaftswahlen nicht später als 90 Tage vor Auslaufen der Vollmachten des Präsidenten durchzuführen.
Der Radaausschuss für Fragen der lokalen Selbstverwaltung sieht das Datum des 17. Januar 2010 als verfassungsgemäßes für die Ansetzung der nächsten Präsidentschaftswahlen an.
Quelle: Ukrajinski Nowyny