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Präsident Juschtschenko unterschrieb Erlass über die Auflösung des Parlamentes

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Gestern spät abends unterschrieb Präsident Juschtschenko den Erlass über die vorgezogene Einschränkung der Vollmachten der Werchowna Rada der 5. Wahlperiode. Neuwahlen sind für den 27. Mai angesetzt. Trotzdem ist es noch zu früh davon zu sprechen, dass die Wahlen auch tatsächlich stattfinden werden. Die Werchowna Rada beabsichtigt die Rechtmäßigkeit des Erlasses vom Verfassungsgericht untersuchen zu lassen, welche genügend Gründe finden könnte, um den Ukas des Präsidenten als nicht verfassungsgerecht zu kennzeichnen. In diesem Falle könnte am Ende der Präsident der Usurpierung der Macht bezichtigt werden, wodurch das Parlament ermächtigt wäre ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

Wie der “Kommersant-Ukraine“ heute berichtet wurde gestern, wie angedroht, vom Präsidenten die Werchowna Rada aufgelöst. Zu diesem Anlass wurde bereits in der vorigen Woche eine Einladung an die Parlamentsvertreter (die Fraktionsvorsitzenden, der Parlamentsvorsitzende und seine Stellvertreter) in das Sekretariat des Präsidenten verschickt. Gemäß der Verfassung erfordert eine Beratung bezüglich der Auflösung des Parlamentes nur die Anwesenheit der Parlamentsvertreter und nicht die der Regierung.

Das Treffen fand im geschlossenen Rahmen statt, lediglich zu den einleitenden Worten des Präsidenten wurden Vertreter der Presse zugelassen. Doch dem “Kommersant-Ukraine“ nach wurden in der 10-minütigen Einleitung nur die bisher vorgebrachten Argumente von Präsidentenseite wiederholt. Juschtschenko hält die parlamentarische Mehrheit für nicht legitim und dies stellt für ihn einen Grund dar die Rada aufzulösen. Anschließend interessierte er sich für die Meinung der Anwesenden.

Als Erster äußerte sich der Parlamentssprecher Alexander Moros der keinen Grund für die Auflösung des Parlamentes sieht. Dabei bezog er sich auf den Artikel 83 der ukrainischen Verfassung, auf den sich im Übrigen auch der Präsident bezog. Später wurde durch einige Nachrichtenagenturen bekannt, dass Moros eine Ausführung des Erlasses im Falle seiner Unterzeichnung durch das Parlament zurückwies. Dem “Kommersant-Ukraine“ nach wählte er etwas neutralere Worte, indem er sagte, dass wenn der Erlass die Verfassung verletzt, niemand diesem Ukas nachkommen sollte.

Die Konsultation Juschtschenkos mit den Parlamentsvertretern dauerte 2 1/2 Stunden nach denen der Präsident in sein Kabinett verschwand. Die Mehrheit der Anwesenden verließ das Sekretariat des Präsident durch den Diensteingang. Die Führer der Kommunisten und der Sozialisten – Petr Simonenko und Jurij Boiko – stellten sich den Fragen der Journalisten auf der Bankenstraße. Simonenko erklärte dabei, dass der Präsident offenbar nicht bereit ist die Vertreter der Koalition anzuhören. Gleichzeitig drückte er aus, dass ihm deswegen unklar ist welches Ergebnis das Treffen haben wird. Nachher wurde bekannt, dass die Vertreter von Block Julia Timoschenko (BJuT) und “Unsere Ukraine” – Julia Timoschenko und Wjatscheslaw Kirilenko – sich noch mit dem Präsidenten berieten, während alles auf eine Pressekonferenz des Präsidenten wartete.

Zur gleichen Zeit wurde vom Pressedienst des Präsidenten der Saal der staatlichen Empfänge vorbereitet und alle Fernsehkanäle des Landes davon in Kenntnis gesetzt, dass der Präsident heute noch eine Ansprache halten wird. Diese sollte möglichst eine Direktübertragung ermöglichen. was genau der Präsident verkünden will, wurde in der Mitteilung nicht verbreitet. Wie es im “Kommersant-Ukraine“ weiter heißt ließen jedoch die Vorbereitungen im Saal kaum Zweifel daran, dass Juschtschenko ein Dokument unterzeichnen will. So wurden alle Stühle aus dem Saal geräumt und dem Präsidenten ein Tisch mit Stuhl, Mikrofon und Kugelschreiber zur Verfügung gestellt.

Geplant war, das der Präsident nach 18 Uhr zu den Vertretern der Massenmedien spricht, doch zogen sich die Unterredungen des Präsidenten mit den Parlamentsvertretern hin. Gegen 19 Uhr kam der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von “Unsere Ukraine” Alexander Turtschinow am Sekretariat des Präsidenten an und bemerkte bevor er in das Gebäude eilte den anwesenden Journalisten gegenüber nur an, dass “alles nach Plan” laufen würde.

Um 21:10 Uhr dann trat Präsident Juschtschenko dann endlich auf die Bemühungen seiner Mitarbeiter konterkarierend, da er das entsprechende Dokument bereits unterzeichnet hatte. Er erklärte dann, das er heute den Erlass über die vorzeitige Beschränkung der Vollmachten des Parlamentes unterzeichnet habe, da er den Staat, seine Souveränität und territoriale Integrität und die Befolgung seiner Grundgesetze wahren muss. Seine Handlung begründete er damit, dass die Koalition die Macht usurpieren möchte und um eine Warnung an die “heißen Köpfe” ergehen lassen möchte welche ungesetzlich handeln.

Spät abends wurde der Erlass auf der Seite des Präsidenten veröffentlicht. In dem Dokument war zu lesen, dass die vorgezogenen Neuwahlen für den 27. Mai 2007 angesetzt werden. Als formalen Grund nennt der Präsident in diesem Dokument die Verletzung der Regeln zur Bildung von Koalitionen. Seiner Meinung nach können nur ganze Fraktionen in Koalitionen eintreten, womit sich ein individueller Eintritt verbietet. Dadurch das die Regierungskoalition sich auf Rechnung der Fraktionen BJuT und “Unsere Ukraine” vergrößert hat, ergibt sich damit automatisch die Unrechtmäßigkeit der Parlamentsmehrheit.
Außerdem geht Wiktor Juschtschenko, aufgrund seines im Artikel 102 der Verfassung gewährten Status als Garanten der Verfassung, davon aus, dass ihm das Recht obliegt das Parlament aufzulösen, wenn diese die Verfassung verletzt.

Wie der “Kommersant-Ukraine“ anmerkt, ist die Gesetzmäßigkeit des Erlasses anzuzweifeln. So definiert Artikel 83 der Verfassung, dass die Regierungskoalition aus den Fraktionen des Parlamentes gebildet wird, doch in den Bestand der Koaltion treten die Abgeordneten der Rada ein.
Außerdem enthält die Verfassung einen Passus, dass die Grundlage der Koalitionsbildung die Regularien der Werchowna Rada bilden und in diesen ist die Mitgliedschaft einzelner Abgeordneter explizit erlaubt.

Die Vertreter der Koalition erklärten bereits, dass sie den Erlass vor dem Verfassungsgericht anfechten werden. Aufgrund der Wichtigkeit des Anlasses hoffen die Abgeordneten, dass das Verfassungsgericht die Angelegenheit vorrangig behandeln wird, so dass vor Beendigung der Vorwahlkampagne die Vollmachten des Parlamentes der 5. Wahlperiode wieder hergestellt werden können. Mehr noch, gibt die Anerkennung der Unrechtmäßigkeit des Erlasses den Abgeordneten die Möglichkeit den Präsidenten Wiktor Juschtschenko des Versuches der Usurpation der Macht zu beschuldigen. Dies stellt eine hinreichende Bedingung für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten dar. Auf der anderen Seite hat die Regierungskoalition bisher nicht genügend Stimmen im Parlament, um solch ein Verfahren einzuleiten, denn dazu ist eine Zweidrittelmehrheit von 300 der 450 Stimmen nötig.

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Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 982

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