Litwin geht nicht unbedingt von vorgezogenen Wahlen aus


Der Vorsitzende der Fraktion des Blockes gleichen Namens in der Werchowna Rada, Wladimir Litwin, schließt eine Aufhebung des Ukas zur Auflösung der Werchowna Rada der VI. Legislaturperiode nicht aus.

Dies erzählte er heute auf einer Pressekonferenz in Simferopol.

Auf die Frage nach der Möglichkeit der Außerkraftsetzung des Präsidentenerlasses zur Auflösung der Werchowna Rada, antwortete Litwin zustimmend.

Ich halte es für möglich, da jeder Mensch an der Macht nach dem Prinzip handelt: Ich bin an der Macht, ich habe mein Wort gegeben, ich kann es zurücknehmen oder zeitweilig zurücknehmen und danach demonstrieren, dass es gilt.”, erklärte Litwin.

Er fügte hinzu, dass der beschlossene Ukas vor Gericht angefochten werden kann.

“Falls man aus der Sicht des Gesetzes herangeht, dann gibt es bestimmte Regelverletzungen, welche die Grundlage für die Anrufung eines Gerichts ist.”, denkt Litwin.

Seiner Meinung nach, wurde Juschtschenko, als er die Werchowna Rada auflöste, von politischen Emotionen geleitet.

Wie die Agentur mitteilte, erklärte der Block Julia Timoschenko die Zurückweisung des Richters des Berufungs-Verwaltungsgerichts von Kiew, Michail Meshewitsch, der in der Angelegenheit der Untersuchung der Beschwerde des Präsidialamtes zur Aufhebung des Ukas über die Auflösung der Werchowna Rada den Vorsitz inne hat.

Am 12. Oktober hatte das Berufungs-Verwaltungsgericht von Kiew die Untersuchung der Beschwerde des Präsidialamtes zur Aufhebung des Ukas über die Auflösung der Rada in Verbindung mit der Klage durch den Block Julia Timoschenko auf den 13. Oktober verlegt.

Am 10. Oktober hob das Kreisverwaltungsgericht Kiew die Geltung des Ukas Nr. 911 zum vorgezogenen Entzug der Vollmachten der Rada auf.

Am 8. Oktober verkündete Juschtschenko die vorgezogene Einstellung der Vollmachten der Rada.

Außerordentliche Wahlen zur Rada sind für den 7. Dezember angesetzt.

Quelle: Ukrainski Nowyny

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 280

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