Der Präsident der Ukraine, Wiktor Juschtschenko, setzte die Geltung des Ukas über die Auflösung des Parlamentes aus, um der Werchowna Rada die Möglichkeit zu geben, Antikrisengesetze zu erlassen.
Darüber informierte das Staatsoberhaupt in einer Presseerklärung.
Juschtschenko unterstrich, dass hinsichtlich dessen, dass die Tätigkeit des Blockes Julia Timoschenko und der Regierung die Durchführung der Wahlen am 7. Dezember unmöglich gemacht hat, der Rat für Nationale Sicherheit und Verteidigung den Beschluss fasste diese Politik für unzulässig zu erklären.
Den Worten Juschtschenkos nach, unterschrieb er auf Basis dieser Entscheidung einen Erlass über die Wiederaufnahme der Arbeit der Werchowna Rada für einige Tage.
In dieser Zeit soll die Werchowna Rada eine Reihe von Antikrisengesetzen beschließen.
Juschtschenko fasste ebenfalls den Entschluss das Datum für die Durchführung der vorgezogenen Parlamentswahlen vom 7. auf den 14. Dezember zu verlegen.
Der Präsident betonte, dass er möchte, dass im Laufe zweier Arbeitstag die Werchowna Rada eine Reihe notwendiger Entscheidungen für die vorgezogenen Wahlen trifft. Insbesondere geht die Rede von einer Normalisiserung der Arbeit der Zentralen Wahlkommission und ebenfalls der Finanzierung der vorgezogenen Wahlen.
Außerdem wiederholte er, dass das Parlament mehr als zehn Antikrisengesetze beschließen soll.
Mit dem Erlass vom 9. Oktober wurden Wahlen für den 7. Dezember angesetzt.
Die Werchowna Rada der Ukraine setzt morgen, am 21. Oktober, ihre Arbeit im Plenarform fort.
Juschtschenko initiierte eine Kürzung der Budgetausgaben für die Aufrechterhaltung des staatlichen Machtapparates auf zentralem und lokalem Niveau.
Quelle: Korrespondent.net


Forumsdiskussionen
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„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
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Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“