Die Steuersätze im „neuen“ Steuergesetzbuch
Die Abgeordneten des Parlaments, der Werchowna Rada, haben im dritten Versuch Änderungen im Steuergesetzbuch beschlossen, die zur Grundlage für den Staatshaushalt der Ukraine im Jahr 2016 werden sollen.
Nach der Annahme der Änderungen im Steuergesetzbuch stürzten sich die Abgeordneten darauf den Haushaltsentwurf selbst zu ändern, um noch in der Nacht über ihn abzustimmen. Im Unterschied zu Steuergesetzbuch und Haushalt hatten die Abgeordneten bei den Neujahrsferien die Möglichkeit diese eher zu planen.
Änderungen in den Hauptkostenplan des Landes mussten die Gesetzgeber wegen der Änderungen im Steuergesetzbuch innerhalb eines Tages einbringen.
Lange vor diesem Tage war vorgesehen eine vollwertige Steuerreform durchzuführen. Doch da weder Regierung, noch Abgeordnete sich darauf einigen konnten, welches Projekt als Grundlage der Reform des Landes dienen sollte, konnten sich die Gesetzgeber lediglich auf Änderungen in den Steuersätzen und eine Erhöhung der Verbrauchssteuern einigen.
INSIDER veröffentlicht die Hauptpunkte der Änderungen im Steuergesetzbuch. Das von den Abgeordneten verabschiedete Dokument einschließlich aller Änderungen, lag bis dato nicht vor.
Gewinnsteuer
Der Steuersatz auf Unternehmensgewinne wurde nicht geändert und blieb auf dem Niveau von 18 Prozent. Dabei wurden von den Abgeordneten die Vorauszahlungen auf erwartete Gewinne in den Haushalt abgeschafft. Jedoch wird den Ergebnissen der Deklarationen für drei Quartale eine Vorzahlung von 2/9 der Steuer berechnet. Diese soll bis zum 31. Dezember 2016 gezahlt werden.
Außerdem wird eine quartalsweise Rechnungslegung für die Gewinnsteuer eingeführt. Die Einreichung einer Jahreserklärung – vom 1. Juli des laufenden Jahres bis zum 30. Juni des nächsten Jahres – wird für neugegründete Unternehmen, landwirtschaftliche Produzenten und für Unternehmen, deren Jahresumsatz 20 Millionen Hrywnja (ca. 750.000 Euro) nicht überschreitet, beibehalten.
Umsatzsteuer
Wie auch in der geltenden Steuergesetzgebung bleibt der Basissteuersatz für die Umsatzsteuer auf dem Niveau von 20 Prozent. Für Medikamente bei sieben Prozent.
Die Abgeordneten haben die Norm des Steuergesetzbuches abgeschafft, nach der die Abwesenheit des Umsatzsteuerzahlers an seiner juristischen Registrierungsadresse der Steuer das Recht gab, die Bescheinigung des Umsatzsteuerzahlers zurückzunehmen.
Überzahlungen bei der Vorsteuer/Umsatzsteuer werden dem Steuerzahler nur auf das Konto im System der elektronischen Verwaltung rückerstattet.
Verdoppelt wurde die Strafe für Verstöße gegen die Fristen für die Registrierung von Lieferscheinen und Korrekturabrechnungen aufgrund der Schuld des Steuerzahlers.
Der Umsatzsteuerzahler soll sich Steuerverpflichtungen nachberechnen, wenn im Moment einer Steuerprüfung im Akt der stichprobenartigen Inventarisierung ein Fehlbetrag bei den durch den Steuerzahler erworbenen Waren aufgedeckt wird.
Außerdem wurde von den Abgeordneten vorgeschlagen zwei Register für die Umsatzsteuererstattung/Vorsteuererstattung zu schaffen. Ins erste werden die Unternehmen aufgenommen, denen die Umsatzsteuer/Vorsteuer automatisch rückerstattet wird. Im zweiten alle übrigen Zahler und Exporteure. Die Register sollen ab dem 1. Februar 2016 ihre Arbeit aufnehmen.
Wie ändern sich die Steuersätze 2016
geltendes Steuergesetzbuch | Änderungen ab 2016 | |
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Gewinnsteuer | 18% | 18% |
Umsatzsteuer | 20% | 20% |
Jahreseinkünfte für die Gruppe III des vereinfachten Steuersystems | 20 Millionen Hrywnja | 5 Millionen Hrywnja |
Steuersatz für die Gruppe III des vereinfachten Steuersystems | 2% (für Umsatzsteuerzahler) | 3% (für Umsatzsteuerzahler) |
>.4% (für Nichtzahler von Umsatzsteuer) | 5% (für Nichtzahler von Umsatzsteuer) | |
Spezialregime für Agrarunternehmen | befreit von der Zahlung von Umsatzsteuer | Nullsatz für Umsatzsteuer |
Steuer für Einkommen physischer Personen | 15-20% | 18% |
Einheitlicher Sozialbeitrag | 41% | 22% |
Immobiliensteuer (in Prozent des Mindestlohnes pro Quadratmeter) | 2% | 3% |
Automobilsteuer | 25.000 Hrywnja (nicht älter als fünf Jahre mit einem Hubraum ab drei Liter) | 25.000 Hrywnja (bis fünf Jahre und einem Wert von über 750 Mindestlöhnen |
Gasförderrente | 55-28% | 29-14% |
UkrHasWydobuwannja/UkrGasDobytscha | 70% | 70% (von April bis 2017 – 50%) |
Verbrauchssteuern für Benzin und Diesel | erhöht sich um 13 Prozent | |
Verbrauchssteuern für alternative Treibstoffe | erhöht sich um 42 Prozent | |
Verbrauchsteuer für Bier und Wein (außer natürliche Weine) | verdoppelt sich | |
Für reinen Alkohol und alkoholische Getränke | erhöht sich um fünfzig Prozent | |
schwachalkoholische Getränke | erhöht sich um 300 Prozent | |
Tabaksteuer | erhöht sich um 40 Prozent | |
Importzölle | zehn Prozent auf Lebensmittel, fünf Prozent der übrige Import | abgeschafft |
Vereinfachtes Besteuerungssystem (Kleinunternehmer)
Eine Wandlung erfahren hat auch das vereinfachte Besteuerungssystem. Im Einzelnen wird das Jahreseinkommen der Steuerzahler der dritten Gruppe von 20 Millionen Hrywnja auf fünf Millionen Hrywnja (ca. 190.000 Euro) reduziert.
Außerdem wurde ihr Steuersatz von zwei auf drei Prozent erhöht (für Zahler von Umsatzsteuer) und von vier auf fünf Prozent für Nichtzahler von Umsatzsteuer.
Für Steuerzahler der vierten Gruppe (fixierte Steuer für landwirtschaftliche Unternehmen) wurde die Zahlung für einen Hektar Nutzfläche erhöht: für Acker- und Weideland von 0,45 auf 0,81 Prozent, bei Wasserschutzgebieten von 1,35 auf 2,43 Prozent, für Ackerland, das sich im Eigentum eines landwirtschaftlichen Unternehmens befindet, das Produkte aus Pflanzenanbau herstellt und verarbeitet, von drei auf 5,4 Prozent erhöht. Die Gruppen I und II der Zahler der Einheitssteuer haben keine Änderungen erfahren.
Spezialregime für Agrarunternehmen
Für Getreideexportunternehmen wurde die Umsatzsteuer auf Null festgesetzt. Sie erhielten das Recht auf Erstattung der Umsatzsteuer beim Export von Getreideproduktion. Heute sind derartige Exporteure nach dem geltenden Gesetz von der Zahlung dieser Steuer befreit, wodurch sie die Umsatzmittel akkumulieren konnten.
Im abgestimmten Entwurf für die Steuergesetzbuchänderungen wurde festgelegt, dass Landwirte 2016 25 Prozent der zu bezahlenden Umsatzsteuer behalten können und der Rest an den Staat geht.
Während der Abstimmung wurden Änderungen eingebracht, die vorsehen, dass in der Verfügungsgewalt der Unternehmen, die Großhornvieh züchten und Milch herstellen, 80 Prozent der zu bezahlenden Umsatzsteuer verbleiben (20 Prozent gehen in den Staatshaushalt). Für Getreideproduzenten bleibt diese Norm bei 15 Prozent und für alle übrigen Landwirtschaftsproduzenten bei 50 Prozent. Das Spezialregime für Landwirte wird ein Jahr lang gelten.
Steuer auf Einkommen physischer Personen
Den Steuersatz für Einkommen physischer Personen legten die Abgeordneten auf 18 Prozent fest. Im geltenden Gesetz liegt der Basissatz auf einem Niveau von 15 Prozent. Einnahmen, die das Zehnfache des Mindestlohnes übersteigen, wurden mit 20 Prozent besteuert.
Einnahmen aus Gewinnspielen und Preisen werden ebenfalls mit 18 Prozent besteuert. Analog werden passive Einnahmen besteuert. Für Dividenden bleibt der Satz bei fünf Prozent. Die Steuerbefreiung wird von 100 Prozent des Existenzminimums auf 50 Prozent gesenkt.
Der einheitliche Sozialbeitragssatz
Heute befindet sich der Sozialbeitragssatz bei 41 Prozent. Im geänderten Steuergesetzbuch wird der Satz auf 22 Prozent gesenkt. Bekanntlich wird der Sozialbeitragssatz für jeden Arbeitnehmer von den Arbeitgebern gezahlt. Der Beitrag in Höhe von 1,6 bis 2 Prozent, der vom Arbeitnehmer einbehalten wurde, wurde abgeschafft. Außerdem erhöhte der Gesetzgeber die Basis für die anzurechnende Summe des Sozialbeitragssatzes von 17 auf 25 Mindestlöhne.
Steuer auf Immobilien und Autos
2015 lag die Immobiliensteuer bei zwei Prozent des Mindestlohnes für jeden Wohnquadratmeter. Vom neuen Jahr an wird der Steuersatz auf drei Prozent erhöht. Für Wohnungen mit mehr als 300 Quadratmeter und Häuser mit über 500 Quadratmeter werden zusätzlich 25.000 Hrywnja (etwa 950 Euro) gezahlt.
Der Steuersatz für Autos hat sich nicht geändert. Wie auch heute bereits, wird er bei 25 000 Hrywnja liegen. Jedoch hat sich das Besteuerungsprinzip geändert. Heute werden Autos die nicht älter als fünf Jahre sind und die mehr als drei Liter Hubraum haben besteuert.
Den neuen Regeln nach werden Autos bis zu einem Alter von fünf Jahren und einem mittleren Marktpreis von 750 Mindestlöhnen berücksichtigt.
Renten, Verbrauchssteuern und Gebühren
Die Gasförderrente mit dem Ziel des Verkaufs an Industriekunden wurde von 28-55 Prozent auf 14-29 Prozent (14 Prozent wenn die Fördertiefe über fünf Kilometer liegt) gesenkt. Bei der Gasförderung für den Bedarf der Bevölkerung hat die Rada den Rentensatz zeitweilig bis April 2016 bei 70 Prozent gelassen. Von April bis zum Jahresende wird die Rente auf 50 Prozent gesenkt.
Unter diese Norm fällt auch Ukrgasdobytscha – das Staatsunternehmen, das führend bei der Gasförderung in der Ukraine ist.
Die Verbrauchssteuer für alternativen Treibstoff (mit Ethanolanteil) wurde um 42 Prozent erhöht auf 141 Euro für die Tonne. Die Verbrauchssteuer für Motorenbrennstoff steigt um 13 Prozent im ersten Halbjahr 2016. Im Ergebnis beträgt die Verbrauchssteuer für Benzin 228 Euro für die Tonne, Diesel etwa 113 Euro für die Tonne und für Flüssiggas bei 57 Euro für die Tonne.
Es wurde ebenso vorgeschlagen die Verbrauchssteuer für Bier und Wein (außer für natürliche Weine) um 100 Prozent. Die Verbrauchssteuern für Alkohol und alkoholische Getränke werden um 50 Prozent erhöht und für leichtalkoholische Getränke um 300 Prozent.
Die Verbrauchssteuern für Tabakprodukte erhöhen sich um 40 Prozent, jedoch wurde von der Erhöhung der Wertsteuer (ad-valorem-Zoll) um drei Prozent wurde Abstand genommen.
Außerdem schaffte die Rada die zusätzliche Importsteuer ab. Bekanntlich wurde diese auf Importprodukte bei Lebensmitteln und aus Pflanzenanbau in Höhe von 10 Prozent erhoben und beim übrigen Import, außer kritisch notwendigem, in Höhe von fünf Prozent. Die Spezialzölle waren für die Stabilisierung der Handelsbilanz eingeführt worden.
25. Dezember 2015 // Jurij Winnitschuk
Quelle: The Insider