Verfassungsgericht stellt Verfahren wegens des ersten Präsidentenerlasses ein
Heute beendete das Verfassungsgericht die Behandlung der Klage von 53 Abgeordneten der Werchowna Rada gegen den Erlass von Präsident Juschtschenko vom 2. April über die vorzeitige Auflösung des Parlamentes.
In der Mitteilung für die Presse wurde nichts über die genaue Abstimmung bekannt. Lediglich das Ergebnis wurde mitgeteilt.
Momentan wird der darauf folgende Ukas des Präsidenten vom 26. April über die Verlegung des Termines für die Neuwahlen vom 27. Mai auf den 24. Juni 2007 auf seine Rechtmäßigkeit untersucht. Gegen diesen hatten 160 Abgeordnete Beschwerde eingelegt und es wurde am 14. Mai ein Verfahren eröffnet.
Quelle: UNIAN