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Bereits gestern reichte Juschtschenko eine Beschwerde beim Verfassungsgericht zu den vorgezogenen Präsidentschaftswahlen ein

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Der Präsident der Ukraine, Wiktor Juschtschenko, reichte beim Verfassungsgericht
eine Beschwerde zum Beschluss der Werchowna Rada zur Ansetzung der Präsidentschaftswahlen für den 25. Oktober diesen Jahres ein. “Ich bekräftige, dass der Beschluss der Werchowna Rada zur Durchführung vorgezogener Präsidentschaftswahlen unrechtmäßig ist und direkt den Imperativ des Punktes 5 des Artikels 103 der Verfassung, der diese Frage regelt, verletzt”, sagte das Staatsoberhaupt Journalisten in einem Interview nach dem Besuch der OAO (Offenen Aktiengesellschaft) “Quasar”. Der Überzeugung von Wiktor Juschtschenko nach, wird der Entschluss des Parlaments, der “keinerlei Bezug zum Gesetz hat”, zweifellos zurückgenommen.

Der Präsident unterstrich, dass zum heutigen Tag die Gesellschaft versteht, dass die politischen Krisenerscheinungen sich nicht in der Institution des Präsidenten, sondern vor allem im Parlament und entsprechend in der Regierung zeigen. Das Staatsoberhaupt erinnerte daran, dass derzeit in der Werchowna Rada keine Mehrheit existiert, praktisch ist die Zusammensetzung des Kabinetts und dessen Leiters (besser Leiterin) nicht bestätigt. “Es arbeitet ein komplettes System von ‘Günstlingen’ … der Löwenanteil der Regierung ist nicht ernannt und hält sich in einer überhöhten Position”, sagte Wiktor Juschtschenko.

Der Präsident drückte seine Überzeugung aus, dass die beste Art der Beilegung der politischen Krise vernünftige Handlungen sind – “ohne Hast und unterschiedliche Varianten von Katastrophenszenarien”. In diesem Kontext unterstrich Juschtschenko, dass daraus nicht die gleichzeitige Durchführung von Präsidentschafts- und Parlamentswahlen folgt. “Ich, als Patriot, bin bereit einen (ersten) Schritt zu tun und zu sagen – für mich sind Wahlen zwei oder drei Monate früher oder später nicht so wichtig, wenn wir uns mit ihnen über eine neue Grundlage einer qualifizierten Bildung der Staatsmacht einigen, vor allem der parlamentarischen und damit der Regierung”, sagte Wiktor Juschtschenko, anmerkend, dass die Rede fraglos von der Änderung des Wahlgesetzes zur Einführung offener Liste und der Rücknahme der unbegrenzten Abgeordnetenimmunität geht. Letzteres führt, der Meinung des Präsidenten nach, zu einer “kolossalen Säuberung/Reinigung” der Regierung. “Wir werden keine Mehrheit zufälliger Leite (in der Rada) haben”, sagte Wiktor Juschtschenko.

“Lassen sie uns eine würde Art finden, wie wir das Gesicht wahren und aus dieser Situation zu Wahlen kommen, und sollen die Juristen entscheiden, wie vorgezogene Wahlen des Parlaments und des Präsidenten durchgeführt werden sollen, sodass diese nicht den Normen des geltenden Rechts widersprechen”.

Der Präsident der Ukraine unterstrich ebenfalls: falls diese Entscheidung zur Durchführung gleichzeitiger Parlaments- und Präsidentschaftswahlen ein ausreichender Anreiz dafür wird, dass “dies die politischen Gewählten umsetzen, werde ich nur froh darüber sein, dass wir am Ende in die Ukraine eine ukrainische öffentlich patriotische Staatsmacht bringen”.

Quellen:
Seite des Präsidenten – ukrainisch
Seite des Präsidenten – russisch

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 442

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