300 statt 450: Wozu muss die Anzahl der Parlamentsabgeordneten reduziert werden?


Am 4. Februar billigte das ukrainische Parlament vorläufig die Änderung an der Verfassung in Bezug auf die Verminderung der Anzahl der Parlamentsabgeordneten. Dementsprechend kann schon in der nächsten Legislaturperiode das Parlament aus 300 statt den heutigen 450 [Faktisch sind es aufgrund der von Russland annektierten Krim und den Separatistengebieten im Donbass nur 423, A.d.R.] bestehen.

Braucht das Land solche Änderungen und wer profitiert davon?

Die Diskussionen über die Notwendigkeit der Reduzierung des ukrainischen Parlaments gab es seit Langem. Noch im weit entfernten Jahr 2000 versuchte der damalige Präsident Leonid Kutschma diese Idee mit Hilfe eines gesamtukrainischen Referendums durchzubringen, eine der Fragen betraf eben die Verminderung der Anzahl der Mandatsträger auf 300. Damals wurde die Initiative von ungefähr 91 Prozent der Ukrainer unterstützt, dennoch gaben ihrem Wunsch das Parlament und das Verfassungsgericht nicht statt. Analoge Initiativen ertönten auch später: 2015 erschien auf der Website des Präsidenten eine Petition mit dem Aufruf zur Verminderung der Anzahl der Abgeordneten der Werchowna Rada bis auf rekordhafte 100 Abgeordnete, und 2018 schlug der ehemalige Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk vor, den „Einfluss, die Legitimität und Professionalität“ der Abgeordneten durch die Verringerung ihrer Zahl innerhalb der Wände des Parlaments zu steigern. Dennoch ist es erst jetzt mit der Initiative des amtierenden Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gelungen, näher an die Realisierung dieses Vorhabens zu kommen.

Dieses Streben der neuen Regierung scheint absolut logisch und verständlich zu sein: In der Gesellschaft reifte schon seit langem die Nachfrage nach Änderungen, die von den Machthabern selbst begonnen werden sollte. Die Reduzierung der Anzahl der Volksabgeordneten wird zu keiner qualitativen Änderung für den Staat, aber sie wird zum wunderbar wirksamen Instrument der Befriedigung dieser Nachfrage, zumindest aus der Sicht der Wählerschaft. Das größte Problem dieses Gesetzentwurfes liegt darin, dass seine Annahme in sich eine ganze Reihe offensichtlicher und geheimer Gefahren birgt, vor allem für die Bürger, die übereifrig für diese Änderungen eintreten.

Erstens muss man begreifen, dass in der Entscheidung über die Reduzierung der Anzahl der Volksabgeordneten ein Anteil des Populismus steckt, der auf Wahrung und Anstieg der Umfragewerte der Regierungspartei ausgerichtet ist. Denn als erste und somit wichtigste Bedingung für die Bestimmung oder Änderung der Anzahl der Volksabgeordneten in einem Staat gilt die Bevölkerungszahl. In den letzten Jahren hat sich die tatsächliche Anzahl der Bürger unseres Staates ohne jeden Zweifel verringert, was sich auf die Vertretung der Volksabgeordneten in der Werchowna Rada auswirken sollte. Wer sagte aber, dass die Anzahl der Volksabgeordneten gleich 300 sein soll und nicht zum Beispiel 323 oder 278? Das Herangehen der Regierung an diese Frage, was als „Schuss ins Blaue“ bezeichnet werden kann, wird nach allen Kenngrößen als „Populismus“ bestimmt.

Zweitens erweisen die amtierenden Parlamentarier mit der Reduzierung der Volksabgeordneten dem Staat einen Bärendienst, indem sie das Auftauchen von neuen, unabhängigen und nicht korrupten Politikern ohne riesengroße Wahlkampfressourcen in der nächsten Zusammensetzung der Werchowna Rada maximal erschweren. Denn auf einen sicheren Listenplatz der Parteien können nur entweder schon populäre und bekannte Persönlichkeiten oder Leute, die über genug Mittel für die Bezahlung der „Eintrittskarte“ in die Liste selbstständig oder aus der Tasche der Mäzene verfügen, gelangen. Die Verminderung der Abgeordnetenzahl ist natürlich auch eine wesentliche Einsparung für den Staatshaushalt. Aber viel ersparen sich auch die Puppenspieler, vor allem wegen der erzwungenen Loyalität der Leibeigenen mit einem imperativen Mandat [Unklar, was der Autor damit meint. Im in erster Lesung verabschiedeten Gesetz ist von einem imperativen Mandat keine Rede. In der aktuellen Fassung des Abgeordnetengesetzes ist lediglich die Gefahr der Aufhebung des Mandats wegen einer Verurteilung und damit der Verlust des Mandats gestiegen, da die Abgeordneten keine Immunität mehr haben. A.d.R.].

In Bezug auf die regionalen Listen kann man sagen, dass dort ein noch härteres Rennen nach den knappen Mandaten ablaufen wird und der Preis dieser Wahlkampagnen wächst um ein Vielfaches. Denn, außer der Verringerung der Plätze unter der Kuppel um ein Drittel, werden die Kandidaten nicht nur mit den Konkurrenten aus den anderen Parteien wetteifern, sondern auch mit den Parteifreunden, die mit allen Kräften um einen Platz unter der Parlamentssonne kämpfen werden. Folglich wird es in einem Wahlkreis 15 bis 25 Konkurrenten statt 3 bis 5 geben, was den durchschnittlichen Scheck für den Wahlkampf um das Zweifache oder Dreifache erhöht.

Und zum Schluss. Die Reduzierung der Zahl der Zusammensetzung der Werchowna Rada ist eine Reduzierung der Vertretung der Bürger im Hauptgesetzgebungsorgan des Landes, wobei sich der Zugang der Wähler zum „Leib“ des Abgeordneten erschwert, und der Einfluss der Regierung auf die Abgeordneten wächst. Denn je weniger Parlamentarier bleiben, desto leichter wird es, sich mit ihnen in irgendeiner Frage zu einigen. Und das ist das Gefährlichste. Besonders unter den Bedingungen, wenn die wirklichen Absichten der amtierenden Regierung und von Präsident Selenskyj persönlich außerordentlich schwer zu begreifen sind. Gegenwärtig sind 300 Stimmen notwendig, um die Verfassungsänderungen zu der Anzahl der Parlamentsabgeordneten zu beschließen. Im Fall der Verabschiedung dieser Entscheidung kann das Hauptgesetz des Landes mit der Kraft von 200 Abgeordneten geändert werden. Kann sich das ein in Korruption versinkendes im Krieg befindliches Land mit einem Präsidenten ohne klare Position zu Schlüsselfragen des Staates erlauben? Es scheint eine rhetorische Frage zu sein.

4. Februar 2020 // Maxym Dschyhun

Quelle: Dserkalo Tyschnja

Übersetzerin:   Maria Watschko  — Wörter: 852

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