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Justizreform in der Ukraine

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Am 2. Juni 2016 hat das ukrainische Parlament die Änderungen der Verfassung und ein Gesetz „über das Gerichtswesen sowie den Status von Richtern” verabschiedet. Damit wurde die lange versprochene und vor allem lange erwartete Justizreform in der Ukraine auf den Weg gebracht. Die Akten sollen das gesamte Justizsystem in der Ukraine verändern und die Korruption in den Justizbehörden verhindern.

Die Verfassungsänderungen und das neue Gesetz sind Ende September 2016 in Kraft getreten.

Über die Reform und die möglichen Änderungen im Justizsystem wurde in der Ukraine in der Vergangenheit viel gesprochen. Viele Organisationen befürworteten einen absoluten Neuanfang, d.h. die Entlassung sämtlicher Richter und die Neubesetzung der Posten. Die Forderung wurde durch die Reform zwar nicht erfüllt, die Richter sollen jedoch überprüft und ggf. auch entlassen werden (siehe Punkt 4).

Die wesentlichen Inhalte der Justizreform kann man in folgende Punkte zusammenfassen:

1. Das bis jetzt existierende 4-Gerichtsinstanzen-System (Amtsgericht, Berufungsgericht, Fachgericht, Oberstes Gericht) wurde durch das 3-Instanzen-System ersetzt: Amtsgericht, Berufungsgericht, Oberstes Gericht. Das soll das Verfahren beschleunigen und den Parteien eine schnellere endgültige Entscheidung gewährleisten.

2. Die umstrittenen, als korrupt geltenden Kassationsgerichte wurden abgeschafft. Neue Kassationsinstanz wird das Oberste Gericht, das wie folgt verändert wird: Es wird aus insgesamt 5 „Kammern” bestehen: Verwaltungs-, Wirtschafts-, Zivil- und Strafkammer sowie die Große Kammer des Obersten Gerichts. Die Besetzung des Obersten Gerichts soll innerhalb eines Monats seit Inkrafttreten der Änderungen abgeschlossen sein, d.h. bis spätestens 2 Oktober 2016.
Die Richter sollen im Konkursverfahren ausgewählt werden. Im Obersten Gericht können nicht nur Richter, sondern auch Juristen, die noch keine Erfahrung in der Gerichtsbarkeit haben, als solche berufen werden, wenn sie exzellente Erfahrung in der Rechtswissenschaft nachweisen können (z.B. Rechtsanwälte, Jura-Professoren, etc.)

3. Es sollen zwei neue Gerichte geschaffen werden: Das Höhere Antikorruptionsgericht und das Höhere Gericht für Fragen des intellektuellen Eigentums. Das Höhere Antikorruptionsgericht soll für die Fälle zuständig sein, die vom Nationalen Antikorruptionsbüro zur Entscheidung weitergeleitet werden. 

4. Sehr viele Änderungen betreffen die Ernennung der Richter. In Zukunft werden weder der Präsident noch das Parlament am Besetzungs- und Entlassungsprozess der Richter beteiligt sein.
Bisher wurden die Richter zunächst durch den Präsidenten für fünf Jahre berufen. Danach wurden sie durch die Werchowna Rada (das Parlament) für unbegrenzte Zeit ernannt. Jetzt wird die „Probezeit” aufgehoben und die Richter werden durch den Präsidenten auf Antrag des Höheren Justizrats ernannt. Der Präsident kann der Ernennung jedoch nicht widersprechen. Die Funktion des Präsidenten wird daher rein formal sein und sich nur auf die Unterzeichnung der Ernennungsurkunde begrenzen.

5. Alle Richter werden in den Konkursverfahren ausgewählt. Für die Auswahl der Richter wird die „Höhere Kommission für die Richterqualifikation” zuständig sein. Als Hilfsorgan wird eine neue Organisation gebildet – der „Bürgerliche Integritätsrat”. Diese Organisation soll aus Anwälten, Journalisten und Gelehrten zusammengesetzt werden und für die Beurteilung der professionellen Ethik der Richterkandidaten zuständig sein. Ferner soll der Rat sämtliche Informationen zur Integrität der Richter sammeln, auswerten und die Ergebnisse der Höheren Kommission für die Richterqualifikation” vorlegen.

6. Es ist geplant, die gesammelten Informationen über die Richter offen zugänglich zu machen. Auf der Website der „Höheren Kommission für die Richterqualifikation” sollen alle gesammelten Informationen, auch die Ergebnisse des Bürgerlichen Integritätsrates, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

7. Richter dürfen nicht jünger als 30 Jahre sein und nicht älter als 65 (früher nicht jünger als 25 Jahre alt). Sie müssen mindestens fünf Jahre Berufsausbildung nachweisen (zuvor waren es drei Jahre.

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8. Um die Korruption zu bekämpfen, soll das Amt des Richters attraktiver werden. Es wird beabsichtigt, die besten Juristen auch außerhalb des Gerichtsorgans zu gewinnen. Das Gesetz sieht eine spürbare Erhöhung der Richtergehälter vor. Danach soll das Gehalt des Richters in der ersten Instanz 30 Mindesteinkommen  betragen, 50 Mindesteinkommen am Berufungsgericht betragen und 75 Mindesteinkommen sollen Richter am Obersten Gericht verdienen (ein Mindesteinkommen beträgt z.Z. 1.450 UHA, 1 Euro = 29 UAH). Hinzu kommen außerdem noch verschiedene Zulagen. Die Gehälter der alten Richter werden nur nach erfolgreicher Ablage der Eignungsprüfung angehoben

9. Die bisherigen Richter werden überprüft, d.h. sie werden einer Eignungsprüfung unterzogen. In der Prüfung sollen die Kompetenz und die ethischen Grundsätze der Richter überprüft werden. Die „alten” Richter sollen auch die Herkunft ihres Vermögens nachweisen. Richter, die bei der Eignungsprüfung durchfallen oder die Herkunft des Vermögens nicht nachweisen können, werden sofort entlassen. 
Die Pflicht für einen Nachweis der Herkunft des Vermögens wurde durch das Gesetz neu eingeführt. Bis jetzt war das kein Grund für eine Amtsenthebung der Richter.    

10. Neu ist auch die Pflicht der Richter, ihre familiären Bindungen offenzulegen. Alle Richter werden künftig verpflichtet, Auskunft über persönliche oder familiäre Bindungen zu den Personen offenzulegen, die in anderen Staatsorganen tätig sind (z.B. Staatsanwaltschaft, höherer Staatsdienst, Justiz). Die Falschaussagen werden mit Einleitung eines Disziplinarverfahrens bestraft. Mit der Regelung sollen Clan-ähnliche Strukturen in den Justizorganen verhindert und Interessenkonflikte vermieden werden.  

11. Die Immunität der Richter wurde deutlich eingeschränkt. Das Gesetz sieht vor, dass Richter in zwei Fällen verhaftet werden können: Richter, die bei der Begehung einer Straftat oder unmittelbar danach gefasst werden, werden wie alle anderen Bürger nach allgemeinen Regeln des Strafvollzugs festgenommen. In allen anderen Fällen können Richter, die Verwaltungs- oder Strafverbrechen begangen haben, erst nach der Erlaubnis des Höheren Justizrats (später ab 2019 Höherer Rat der Gerechtigkeit) verhaftet werden.

12. Sehr viele Befugnisse, die früher dem Präsidenten, dem Parlament oder dem Höheren Justizrat vorbehalten waren, sind an den „Höheren Rat der Gerechtigkeit“ übergegangen. Er wird die Entscheidungen über die Ernennung der Richter nach vorheriger Empfehlung der „Höheren Richter Qualifikationskommission” treffen und beantragt die Ernennung bei den Präsidenten (siehe Punkt 4). Außerdem ist der Rat für die Disziplinarverfahren zuständig sowie für die Erhebung der Immunität der Richter (sehe Punkt 10). Zu beachten ist, dass der Rat der Gerechtigkeit erst 2019 gegründet wird. Bis dahin arbeitet noch der Höhere Justizrat, der aber ab sofort mit den Befugnissen des Rates der Gerechtigkeit ausgestattet ist.

13. Einige Änderungen gibt es bei der Vollstreckung von Urteilen. Neben den staatlichen Vollzugsbehörden soll es künftig auch private Vollzugsbeamte geben. Das soll die Korruption eindämmen und die Effizienz bei der Vollstreckung von Urteilen erhöhen.

14. Die Änderungen in der Verfassung der Ukraine garantieren dem ukrainischen Bürger das Recht, sich an das Verfassungsgericht mit einer Verfassungsklage zu wenden. Das kann nur dann passieren, wenn der Gerichtsweg ausgeschöpft ist und der Bürger behauptet, dass das für die Endentscheidung angewandte Gesetz mit der Verfassung der Ukraine nicht übereinstimmt.

16. Einige Änderungen betreffen die Anwaltsvertretung vor Gericht. Bis jetzt konnte jeder Jurist ohne Zulassung als Rechtsanwalt die Mandanten vor Gericht vertreten (mit Ausnahme von Strafsachen). In Zukunft sollen nur qualifizierte Rechtsanwälte (d.h. nur mit Zulassung) die Vertretung der Mandanten (juristische und natürliche Personen) übernehmen. Es gibt Ausnahmen, wie z.B. Sozial- oder Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Es sollen folgende Übergangszeiten gelten: ab 2017 Rechtsanwaltsvertretung vor dem Obersten Gericht, ab 2018 Rechtsanwaltsvertretung vor dem Berufungsgericht und ab 2019 vor den Gerichten der ersten Instanz.

Fazit:
Die Justizreform ist ein vielversprechender Anfang. Viele Details müssen noch durch weitere Gesetzgebungsakte präzisiert werden und die Durchführung der Reform ist auf mehrere Jahre ausgelegt. Nichts passiert sofort. Die ukrainische Regierung ist sich aber bewusst, dass ein Zuwachs an internationalen Investitionen nur möglich ist, wenn die Rechtssicherheit durch gute, unabhängige Gerichte gewährleistet ist. Die Gerichtsreform ist daher ein guter erster und notwendiger Schritt in die richtige Richtung.

Dr. Beata Pankowska-Lier, LL.M., Rechtsanwältin

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„Ich dachte z.B. Krakovetz hat diese Spur nicht, jedenfalls bin ich in 2025 mit allen anderen bei den Ukrainern durchgeschleust worden, anschließend bei den Polen EU Spur..“

„ Hallo julib77,

Bzgl. Ausreisen mit PKW nach Polen möchte ich Dir deutlich widersprechen, ich weiß nicht woher Du Deine Informationen beziehst.

Schau einfach hier einmal Thread nach "An welchem Grenzübergang geht's am schnellsten? Da musst Du nicht suchen, der steht derzeit auch immer weit oben. Auch wenn wir da, nur über die Abläufe und die Wartezeiten berichten, findest Du nicht einen Kommentar darüber, dass Ukrainer schlecht behandelt werden. (2025 bis heute, ca. 25 Ein- und Ausreisen)

Ich kann nur sagen, ich beobachte keinerlei Repressalien, ganz im Gegenteil, die Ukrainer werden respektvoll behandelt, ist stelle keinen Unterschied zu mir als Deutschen fest. Das einzig berichtenswerte ist, dass die meisten Ukrainer-Innen fotografiert werden, bei der Ein - und Ausreise. Dieser Vorgang läuft professionell ab, ich kann dabei keine "Erniedrigung " beobachten, es wird gelacht und gescherzt dabei und die Frauen richten ihre Haare etc. Damit es ein 'schönes" Bild gibt.

Bzgl. Ungarn kann ich nur von einer Einreise berichten in 2025 (noch unter Orban), an dem mir sehr gut bekannten Grenzübergang "Lushanka" (Berehove HU), die Ausreiseseite kann man beobachten, ich kann nichts berichten, d.h. für mich normale Abläufe bei der Ausreise, wie auch bei der Einreise. Normale PKW Schlange, ganz im Rahmen. Kurz um, mir ist damals nichts aufgefallen. Alles war SICHER, wie die letzten 70 Mal, als ich den Grenzübergang von 2004 an bis 2025 überquert habe. Ein- und Ausreise.


„Ich werde am Sonntag ca. 12 Uhr auch wieder in Uhryniw Ausreisen. Dazu mal eine Frage, in Uhrnyiw gibt es ja die besagte EU-Spur, die ja durchweg bei den Ukrainern und den Polen die Ausreisezeit doch erheblich...“

„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“

„Ups, ja. Irgendwie war zwar die Rede von einem durchgängig buchbaren Fahrschein, aber das bedeutet in der Tat wohl nicht auch zugleich eine unterbrechungsfreie und bequeme Fahrt mit der Bahn. Schade“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„ Obwohl der Leo-Express angeblich seit Juni den Betrieb auf dieser Strecke aufgenommen hat wird die "Bahnfahrt" über Przemysl nach UA wohl noch lange Zukunftsmusik bleiben.
Wie zu lesen ist gibt es noch nichtmal für das polnische Streckennetz eine Zulassung so daß derzeit dort wohl noch mit Bussen gefahren wird.


„изображение.png изображение.png Da muß man wohl mit den Daten etwas herumspielen ... Da wird wohl noch nicht täglich gefahren. Trotzdem Danke.“

Der Link zum Anbieter ist ja da.
Ist korrekt, aber ich finde man hätte trotzdem im Text gleich darauf hinweisen können.
War aber nicht "böse" gemeint ...
Bis jetzt sind die Tickets auch noch nicht auf der Webseite buchbar - warum auch immer ...
Hab´s versucht - bekomme aber immer angezeigt "auf dieser Strecke fahren wir nicht" :-([smilie=dntknw.gif]

„Man sollte aber explizit dazu schreiben, daß es ein Zug von LeoExpress ist - und nur auf deren Webseite kann man die Fahrkarten kaufen. Zumindest ist es die erste Umsteigefreie Verbindung von Deutschland...“

„Vielen Dank, mit einem Briefchen meiner Frau im Gepäck gab es keine Probleme“

„Am besten wäre natürlich, wenn die Frau mit dabei ist. Alleinreisende Männer stehen schließlich immer unter Verdacht.“