Opposition begann den Kampf für den Protest


Die Opposition kämpft gegen einen Gesetzesentwurf zu friedlichen Versammlungen, den Julia Timoschenko einbrachte.

Gleich nach der Meinungsfreiheit begann man sich in der Ukraine um die Versammlungsfreiheit zu sorgen. Genauer um den Gesetzesentwurf “Über die Freiheit zu friedlichen Versammlungen”. Heute soll der Schlichtungsrat der Werchowna Rada entscheiden, ob das Parlament diesen bereits in dieser Woche prüft.

Die Opposition meint, dass das neue Gesetz “den Bürgern das Recht zu friedlichem Protest nimmt”. Dabei hatte dieses vor zwei Jahren die derzeitige Oppositionsführerin und damalige Premierministerin Julia Timoschenko in die Rada eingebracht (der Entwurf ist hier aufzufinden). Und vor einem Jahr stimmten dafür in der ersten Lesung alle Mitglieder von BJuT (Block Julia Timoschenko), 60 von “Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung” und der Block Litwin (Partei der Regionen und die Kommunistische Partei stimmten nicht ab). Darunter war auch die Gruppe “Sa Ukrajinu/Für die Ukraine!” von Wjatscheslaw Kirilenko, die gerade aktiv dagegen auftritt. “Wenn wir dafür gestimmt haben, dann war das ein Missverständnis, welches damit in Verbindung steht, dass der Entwurf schnell untersucht wurde”, rechtfertigt sich Andrej Parubij, Abgeordneter aus der Gruppe. “Unsere Hauptanforderungen sind: erstens, muss jetzt eine Aktion mit lokalen Beamten abgestimmt werden, welche diese verbieten können und zweitens trägt der Anmelder die administrative oder strafrechtliche Verantwortung für alles, was während der Aktion stattfindet, sogar wenn dies eine Provokation ist. Auf diese Weise hängt der Anmelder der Aktion einfach am Haken”.

“Das ist eines der liberalsten Gesetze in Osteuropa, abgestimmt mit der Venedigkommission”, entgegnet Oleg Sarubinskij, Leiter des Ausschusses für Menschenrechtsfragen (der Ausschuss hat dem Gesetzesentwurf in der letzten zugestimmt). “In diesem muss nichts abgestimmt werden, es trägt benachrichtigenden Charakter und nur ein Gericht kann die Aktion verbieten (übrigens, gilt eine solche Vorgehensweise auch jetzt, nur die Beantragungsfrist ist nicht eindeutig bestimmt). Den Gegnern des Gesetzes gefällt einfach nicht, dass wir eine viertägige Benachrichtigungsfrist vor der Aktion festgelegt haben. Zum Vergleich: in Polen sind es drei Tage, in Russland zehn, in Moldawien 15. Doch sie möchten das innerhalb von zehn Minuten mitteilen, wo es keine Zeit dafür gibt, um vor Gericht zu gehen”.

Bei BJuT, deren Führerin diesen Entwurf einbrachte, weiß man gerade nicht, wie man vorgehen wird. “Wenn im Vergleich zur ersten Lesung nichts geändert wurde, dann werden wir dafür stimmen”, sagt Sass, ein Abgeordneter von BJuT. Und bei der Partei der Regionen ist man sich nicht sicher, ob man den Entwurf unterstützt; die Regionalen möchten nicht für ein Gesetz stimmen, welches die Regierung Timoschenko vorbereitet hat.

Dmitrij Korotkow

Quelle: Segodnja

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 429

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