Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Die Oschadbank hat beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts eingelegt, dass das Gericht für den $1,3-Milliarden-Verlust der Bank auf der annektierten Krim nicht zuständig sei, teilte die Pressestelle des Finanzinstituts am Dienstag, den 26. Oktober, mit.
„Die Abwicklung des Verfahrens zur Erlangung einer angemessenen Entschädigung für die von Russland auf der besetzten Krim enteigneten Vermögenswerte der Oschtschadbank war ein ständiges Anliegen der Bankleitung. Trotz des komplexen Verlaufs und des beispiellosen Charakters dieses Falles wird die Oschadbank alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um ihre berechtigten Forderungen in vollem Umfang zu erfüllen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bank, Sergej Naumow.
Oschtschadbank reichte 2015 eine Klage gegen Russland ein. Im November 2018 entschied ein internationales Schiedsgericht, der Oschtschadbank 1,3 Milliarden US-Dollar zu erstatten und für jeden weiteren Tag 97.000 US-Dollar an Zinsen zu berechnen.
Im August 2019 erteilte das Berufungsgericht in Kiew die Genehmigung zur Vollstreckung des Pariser Schiedsspruchs.
Russland hat seinerseits die Entscheidung des internationalen Schiedsgerichts nicht anerkannt und bestreitet dessen Zuständigkeit für derartige Klagen.
Am 30. März hat das Pariser Berufungsgericht der Klage des russischen Justizministeriums im Streit mit der Oschtschadbank stattgegeben…
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