Schaffung von offenen Registern für die Rückzahlung von Umsatzsteuer in der Ukraine
Das Ministerkabinett der Ukraine hat am 22. Februar 2016 die Verordnung Nr. 68 angenommen, die das Regime der Führung und die Formen der Register für die Anträge auf die Rückzahlung einer Summe einer Budgetentschädigung von Umsatzsteuer bestätigt hat. Wir erinnern daran, dass die Werchowna Rada die Schaffung von zwei öffentlichen offenen Registern mit einem einheitlichen System einer chronologischen Entschädigung der Umsatzsteuer schon bei der Einfügung von Änderungen in den Steuerkodex der Ukraine Ende Dezember 2015 vorgesehen hatte.
In diese Register werden die Anträge auf die Rückzahlung von Umsatzsteuer von Gesellschaften eingebracht, die sich nicht in gerichtlichen Prozeduren des Bankrotts gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners oder über die Feststellung dessen Bankrotts“ befinden. In die vorgenannten Register werden auch die Anträge von juristischen Personen und Privatunternehmern eingebracht, die in das Handelsregister der juristischen Personen und Privatunternehmer eingetragen sind und bezüglich derer in das Register keine Eintragungen eingeführt wurden, insbesondere wegen:
- Fehlen der Bestätigung der Angaben;
- Fehlen am Sitz (am Wohnsitz);
- Erlass einer Entscheidung über die Aufteilung, die Beendigung der juristischen Person, der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit eines Privatunternehmers;
- Feststellung der völligen oder teilweisen Nichtigkeit der Gründungsdokumente oder der Änderungen in Gründungsdokumenten einer juristischen Person;
- Beendigung der staatlichen Registrierung einer juristischen Person oder der unternehmerischen Tätigkeit eines Privatunternehmers, und bei diesen Personen fehlt eine Entscheidung oder eine Bestätigung, auf deren Grundlage eine staatliche Registrierung der Beendigung einer juristischen Person oder der unternehmerischen Tätigkeit eines Privatunternehmers, durchgeführt wird.
Durch die Ordnung über die Führung und die Form von Registern der Anträge über die Rückzahlung einer Summe einer Budgetentschädigung von Umsatzsteuer wird insbesondere vorgesehen:
- Liste der Angaben, aus denen solche Register formiert werden;
- automatische Eintragung von Anträgen in ein entsprechendes Register, das während eines operativen Tages in der Ordnung des Eingangs solcher Anträge durchgeführt wird;
- Publizierung der Daten der Register auf der offiziellen Webseite im Internet des Staatlichen Fiskaldienstes der Ukraine;
- Rückzahlung der vereinbarten Summe der Budgetentschädigung in chronologischer Reihenfolge gemäß der Reihenfolge der Einführung jedes entsprechenden Registers der Anträge.
Die Verabschiedung der genannten Verordnung Nr. 68 garantiert ein Funktionieren der offenen Register für die chronologische Entschädigung der Umsatzsteuer, die online veröffentlicht werden.