Sieben "Maidan-Fälle" wurden nach Ablauf der Verjährungsfrist eingestellt
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Die Gerichte haben sieben „Maidan-Fälle“ eingestellt, bei denen die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Insgesamt 69 Verfahren befinden sich aus diesem Grund in der „Risikozone“. Dies berichtete der Leiter der Abteilung für „Maidan-Fälle“ der Generalstaatsanwaltschaft Olexij Donskoy bei einem Briefing am 19. Februar, berichtet Ukrinform.
„Wenn wir über 69 Fälle sprechen, befinden sie sich aufgrund des Ablaufs der Verjährungsfrist in der Risikozone. Aber im Moment ist es unmöglich, Vorhersagen zu treffen, weil die Schließung solcher Fälle aus nicht-rehabilitativen Gründen erfolgt. Ein Fall kann nur abgeschlossen werden, wenn der Angeklagte dies wünscht“, sagte der Beamte.
Nach Angaben von Donskoy wurden sieben Fälle wegen Verjährung eingestellt und vier Fälle werden von den Gerichten aus dem gleichen Grund zur Einstellung geprüft. In anderen Fällen wurden keine solchen Anträge gestellt. Unter den Angeklagten in den Fällen, in denen die Verjährungsfrist abgelaufen ist, befinden sich viele Strafverfolgungsbeamte. Die Einstellung der Fälle aus nicht rehabilitierenden Gründen wird es ihnen nicht erlauben, weiterhin in den Strafverfolgungsbehörden zu arbeiten.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Bezirksgericht von Kiew am 18. Oktober letzten Jahres im Fall der Schießerei auf der Instytutska-Straße im Februar 2014, bei der fast 50 Menschen getötet wurden, Urteile für fünf ehemalige „Berkut“-Beamte verkündet hat.