Die ukrainische Führung in der Sackgasse


Wie sich Anfang des Sommers bereits abzeichnete, hat sich die ukrainische Regierung unter Präsident Janukowitsch mit dem Prozess gegen die ehemalige Ministerpräsidentin in eine außenpolitische Sackgasse manövriert. Die Inhaftierung Julia Tymoschenkos am 5. August rief international eine heftige Reaktion hervor, die jedoch die verantwortlichen Leute in der Präsidialadministration nicht sonderlich überrascht haben wird. Erst nach mehrfachen direkten Warnungen an Janukowytsch von westlicher Seite wurde der Prozess am 12. September für zwei Wochen bis zum 27. September unterbrochen, vorgeblich um der Angeklagten Vorbereitungszeit für die Abschlussdebatten vor Verkündung des Urteils zu geben.

Von Kyryl Savin und Andreas Stein

Prozess im Schnellverfahren

Die Farce des Prozesses gegen Julia Tymoschenko setzte sich den ganzen Sommer fort. Beide Seiten wichen auch nicht von ihren Strategien ab. Julia Tymoschenko setzte weiter auf die Delegitimierung des Prozesses und des Gerichtes, musste sich dabei aber mehrfach neue Verteidiger suchen, da Serhij Wlassenko am 18. Juli und Mykola Titarenko am 18. August – beide aufgrund von Missachtung des Gerichts, d.h. des Richters Rodion Kirejew – vom Prozess entfernt wurden. Am 5. August schließlich wurde sie während der Verhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Lukjaniwka überführt. Als Grund für diese Sicherheitsverwahrung gab Richter Kirejew ständige Verstöße gegen die Gerichtsordnung und damit eine Behinderung der Wahrheitsfindung an. Bemerkenswert ist der Zeitpunkt der Verhaftung nach der Befragung von Ministerpräsident Mykola Asarow, bei der Tymoschenko unter anderen auch auf dessen Verwicklung in die Geschäfte seines Sohnes hinwies. Darauf folgend wurden jegliche Gesuche der Verteidigung zur Umwandlung der Untersuchungshaft in eine Meldeauflage vom Richter abgelehnt und das Verfahren in schnellster Form durchgezogen. Anträge auf Vorbereitungszeit und Zulassung von entlastenden Materialien wurden von Richter Kirejew dabei gleichfalls regelmäßig zurückgewiesen. Ebenfalls eingereichte Anträge auf Freilassung von Tymoschenko gegen Abgabe von Bürgschaften durch Parlamentsabgeordnete und ehemalige Dissidenten wurden genauso vom vorsitzenden Richter abgelehnt.

Julia Tymoschenko verlor dabei auch während der Zeit der Zeugenbefragungen ab dem 26. Juli ihr Podium, da in dieser Zeit gemäß der Prozessordnung keine Audio- oder Videomitschnitte gestattet waren. Die Zeugenbefragungen verliefen für die Staatsanwaltschaft wenig erfreulich, da bis auf Ministerpräsident Nikolaj Asarow, Energieminister Jurij Bojko und Ex-Präsident Wiktor Juschtschenko fast alle der über 30 Zeugen entlastende oder zumindest für Tymoschenko nicht belastende Aussagen machten. Juschtschenkos belastende Aussagen – angeblich habe Tymoschenko die bereits vorbereitete Vertragsunterzeichnungen am 31.12.2008 torpediert und nicht Juschtschenko, wie es von anderen Zeugen behauptet wurde, außerdem habe Tymoschenko den Gaspreis vor ihm geheim gehalten – führten zur weiteren Isolation seiner Partei „Nascha Ukrajina/Unsere Ukraine“ innerhalb der ukrainischen Opposition. Dabei wurde sogar sein Ausschluss aus der Partei gefordert, andernfalls wird „Nascha Ukrajina“ aus dem „Widerstandskomitee gegen die Diktatur“ (Versuch einer Vereinigung der zersplitterten Opposition) ausgeschlossen.

Überraschende Wendung

Nach den Zeugenbefragungen wurden für die Woche vom 12.—16. September die abschließenden Debatten einschließlich der Urteilsverkündung erwartet. Doch am 12. September verkündete Richter Kirejew für alle unerwartet eine Pause bis zum 27. September. Für diese Entscheidung kursierten sofort die unterschiedlichsten Vermutungen. Von Seiten der Tymoschenko-Partei „Batkiwschtschyna/Vaterland“ wurde behauptet, dass der Prozess nach den Zeugenbefragungen vor dem Scheitern stehe und zudem die Präsidialadministration die Urteilsverkündung auf die Zeit nach dem Gipfel der EU mit den Staaten der „Östlichen Partnerschaft“ am 29./30. September hinausschieben möchte, um unangenehme Fragen zu vermeiden. Ebenfalls wurde als Grund der „private“ Brief von US-Außenministerin Hilary Clinton und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherin Ashton, vom 9.September angeführt, in dem die „Besorgnis“ der westlichen Staaten zur Strafverfolgung der ukrainischen Oppositionsführerin und des Zustands der Demokratie in der Ukraine unmissverständlich ausgedrückt wurde (der Inhalt des Briefs ist nicht veröffentlicht worden). Als weiterer Anlass wurde eine mögliche Resolution des Europaparlaments zu den Empfehlungen für das weitere Vorgehen bei den Verhandlungen über die EU-Assoziierung der Ukraine angesehen, die durch ein mögliches Urteil über Tymoschenko hätte negativ beeinflusst werden können. Jedoch wird diese nicht vor dem 16. November in die Tagesordnung des Europaparlaments aufgenommen werden.

Für die regierende Partei der Regionen und Präsident Janukowytsch ergeben sich jedoch aus dieser Pause wenigstens zwei Vorteile. Zum einen wurde der Tymoschenkoseite das Dauerargument genommen, dass sie zu wenig Zeit für die Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung haben. Zum anderen sind in diesen zwei Wochen einige außenpolitische Treffen Janukowytschs regulär angesetzt gewesen und zusätzlich anberaumt worden, in denen sich die Positionen der außenpolitischen Partner der Ukraine zum Tymoschenko-Verfahren sondieren ließen.

Außenpolitische Sondierungen

Das betraf den Besuch von Wilfried Martens (Präsident der mit „Batkiwschtschyna“ verbündeten Europäischen Volkspartei) in Kiew, sowie in Jalta das YES-Forum (Yalta European Strategy), zu dem der EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle, der schwedische Außenminister Carl Bildt und Elmar Brok (außenpolitischer Koordinator der Europäischen Volkspartei), der ehemalige polnische Präsident Aleksander Kwaśniewski und der polnische EU-Parlamentsabgeordnete Marek Siwiec neben anderen in die Ukraine reisten. Zudem die Reise von Wiktor Janukowytsch zur UNO-Vollversammlung in New York, auf der sich informelle Gesprächsmöglichkeiten mit Vertretern des Westens hätten ergeben können, und das für den 24. September eilig einberaumte Treffen von Janukowytsch mit Dmitrij Medwedjew und Wladimir Putin in Moskau (s.u.).

Auf allen diesen Treffen ergab sich für die Janukowytschadministration die Möglichkeit die außenpolitische Lage zu sondieren und in Abhängigkeit von der politischen Konjunktur im Osten wie im Westen ihr weiteres Vorgehen in den Verfahren gegen die Vertreter der ukrainischen Opposition im Allgemeinen und Julia Tymoschenko im Besonderen abzustimmen. Erste Anzeichen für weitere Entwicklungsmöglichkeiten liefert ein anderer vor kurzem abgeschlossener Prozess.

Erstes Urteil in den „Gasprozessen“

Am 5. September wurde der ehemalige Erste Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden vom Staatsunternehmen „Naftohas Ukrajiny“, Ihor Didenko, zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dem ging eine Neubewertung des Strafbestandes von der „Unterschlagung fremden Eigentums in besonders hohem Ausmaße“ zu „Amtsmissbrauch“ voraus. Ihm wurde die widerrechtliche Aneignung von 11 Mrd. Kubikmeter Gas der Firma RosUkrEnergo (Schweizer Firma, 50% Gasprom, 50% Centragas AG (Wien)) durch „Naftohas Ukrajiny“ zur Last gelegt, die auf Vereinbarungen zwischen Wladimir Putin und Julia Tymoschenko beruhte. Ihor Didenkos letzte Aussage vor Gericht betraf dann auch Tymoschenko direkt. So bedauerte Didenko seine Entscheidung zur Verzollung des fremden Gases, da er davon ausging eine Direktive des Ministerkabinetts und keine persönliche von Julia Tymoschenko erhalten zu haben.

Hauptvorwurf im Verfahren wegen „Amtsmissbrauch mit besonders schweren Folgen“ gegen Tymoschenko ist der Vorwurf der per Direktive der Ministerpräsidentin angeordnete Unterzeichnung der Verträge mit Russland, wozu eigentlich, so zumindest die Staatsanwaltschaft, eine Direktive des Kabinetts notwendig war. Analog dazu könnten auch die Vorwürfe gegen Tymoschenko abgeschwächt werden, wodurch sich für die Janukowytsch-Administration die Möglichkeit der Verhängung für eine Bewährungsstrafe ähnlich wie bei Didenko auftun würde. Tymoschenko wäre damit zumindest für die Parlamentswahlen 2012 ausgeschlossen und dennoch in Freiheit. Vorarbeit wurde dafür ebenfalls auf der letzten Gerichtssitzung geleistet, bei der – ebenfalls unerwartet – Beweismaterial der Verteidigung zugelassen wurde, das belegt, dass die Unterzeichnung des Vertrages für „Naftohas Ukraijiny“ keine Verluste mit sich brachte. Damit wäre die Möglichkeit gegeben die „besonders schweren Folgen“ von den Vorwürfen zurückzunehmen und den Strafbestand zu „Amtsmissbrauch“ umzuwandeln.

Positionen der EU und Russlands entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens

Von Seiten der Europäischen Union wurde auch nach dem 12. September weiter Druck gemacht. Zumindest in den öffentlichen Verlautbarungen unter anderem auf dem YES-Forum wird die für Dezember geplante Paraphierung des Assoziierungsabkommens mit der EU von dem Schicksal Tymoschenkos abhängig gemacht. So wurde Erweiterungskommissar Štefan Füle in der ukrainischen Presse mit den Worten zitiert, dass die Ukraine, wenn Tymoschenko zu sieben Jahren Haft verurteilt wird, eben diese sieben Jahre auf die Assoziierung zu warten habe. Ähnlich äußerten sich anscheinend Elmar Brok, Carl Bildt und Aleksander Kwaśniewski. Dabei wurde wenigstens verbal der ukrainischen Führung die nachfolgende Option genommen.

Die Paraphierung des Assoziierungsabkommens erfordert zumindest für den politischen Teil Ratifizierungen in den europäischen Parlamenten und von einigen europäischen Vertretern – so unter anderem Frankreichs Außenminister – wurde eine Blockade der Ratifizierung im Falle einer Gefängnisstrafe für Tymoschenko angekündigt. Damit könnte jedoch die ukrainische Führung leben, da für sie vor allem das Freihandelsabkommen, welches ohne Ratifizierung in Kraft treten würde, ohne die lästigen politischen Belastungen wichtig ist. Füle gab jedoch laut Presseberichten unmissverständlich zu verstehen, dass mit einer Gefängnisstrafe für Tymoschenko auch das Freihandelsabkommen auf Eis gelegt werden würde. Mehr noch wurde auch die Zulassung Tymoschenkos zu den Parlamentswahlen 2012 gefordert, wodurch wiederum – wenn diese Forderung wirklich so prinzipiell ist, wie sie verlautbart wurde – eine Verurteilung Tymoschenkos überhaupt ausgeschlossen wäre. Denn die bisherigen Ausstiegsszenarien der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe oder der Verurteilung mit einer anschließenden Amnestierung würden Tymoschenko die Möglichkeit der Beteiligung an den Wahlen nehmen. Was auch eines der nicht so geheimen Ziele des Verfahrens ist.

Die ukrainische Führung kann jedoch auf einen Freispruch Tymoschenkos unmöglich eingehen. Zwar könnte dieser von den Janukowytsch-Leuten außenpolitisch als Zeichen für eine unabhängige Justiz vermittelt werden, doch wäre dies innenpolitisch für die Partei der Regionen und ihre Führung eine fatale Wendung, da Tymoschenko dies als Schwäche des Janukowytsch-Regimes interpretieren und für sich auszunutzen wüsste.

Aussichtslose ukrainische Versuche der Revision der Gasverträge

Darüber hinaus sähe sich die ukrainische Führung bei einem Freispruch ihres derzeitigen Hauptargumentes (die Ungültigkeit des Abschlusses der Gasverträge durch die Eigenmächtigkeit Tymoschenkos) bei den bislang erfolglosen Verhandlungen über eine Revision der Preise für den Gasimport aus Russland beraubt und kann schon allein deswegen nicht darauf eingehen. Bekanntlich sieht sich die Ukraine gemäß den geltenden Gasverträgen mit weiter steigenden Gaspreisen konfrontiert. Lagen die Preise 2009 und 2010 noch bei 232 bzw. 257 Dollar pro tausend Kubikmeter (alle Zahlen, wenn nicht anders angegeben, eigene Zusammenstellung), so wurde in den ersten acht Monaten dieses Jahres Gas für im Schnitt 278 Dollar für tausend Kubikmeter importiert (28,8 Mrd. Kubikmeter). Bis Ende des Jahres müssen Russland zwar nur noch etwas mehr als 4 Mrd. Kubikmeter abgenommen werden, doch wird ab Oktober der Preis wohl in Richtung 400 Dollar pro tausend Kubikmeter steigen und das nächste Jahr dürfte noch teurer werden. Dies, da der Erdölpreis in den letzten drei Quartalen, dem relevanten Zeitraum für die Berechnung des Gaspreises, über dem Niveau der vorhergehenden Quartale liegt und der sich gerade abzeichnende Rückgang der Erdölpreise erst mit einer gewissen Verzögerung auf den Gasimportpreis der Ukraine auswirken wird.

Die Ukraine strebt daher seit dem Amtsantritt Wiktor Janukowytschs eine Revision der bestehenden Gasverträge an. So steht der Basispreis von 450 Dollar für tausend Kubikmeter in der Berechnungsformel von ukrainischer Seite zur Debatte. Ebenso ist die Ukraine daran interessiert aus der Preisformel die Bezugnahme auf die Schwerölpreise durch eine Beziehung zu den Steinkohlepreisen in der Ukraine zu ersetzen, da Steinkohle ein reales Substitut für Erdgas in der Ukraine darstellt. Darüber hinaus stört die ukrainische Führung das „Take or pay“ Prinzip in den Verträgen, die sie zur Abnahme von Gasmengen zwingt, die spätestens ein halbes Jahr vor dem Beginn des entsprechenden Kalenderjahres zu beantragen sind. Vor dem Hintergrund des gleichzeitig in den Verträgen vorgesehenen Re-Exportverbots muss die Ukraine bei Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen Gas abnehmen, dass sie weder gebrauchen noch weiterverkaufen kann.

Daher hatte für Tymoschenkos weiteres Schicksal auch der 24. September eine Rolle gespielt, an dem Janukowytsch zu kurzfristig anberaumten Verhandlungen nach Moskau reiste. Nach der eher formalen russischen Kandidatenkür konnte Janukowytsch sowohl mit Medewedjew als auch mit Putin reden. Soweit bekannt soll es wenigstens zu einer grundsätzlichen Einigung gekommen sein. Russland besteht demnach nicht mehr auf einem Beitritt der Ukraine zur Zollunion (Russland, Kasachstan, Belarus) im Gegenzug für Änderungen in den Gaslieferbedingungen. Scheinbar hat Putin begriffen, dass er in dieser Frage mit einem „entweder – oder“ nicht weiterkommt und ihm wurde von ukrainischer Seite ausreichend oft zu verstehen gegeben, dass die Orientierung der Ukraine auf die Europäische Union nicht nur ein deklariertes Ziel ist. Zusätzlich rückt damit die Funktion Tymoschenkos als Geisel in den Gasverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland in den Hintergrund und die ukrainische Führung kann auf die Forderungen der EU in Bezug auf Tymoschenko eingehen, um ihr Ziel der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens in diesem Jahr zu erreichen. Russland hatte sich auch im Vorfeld entschlossen gezeigt, im Falle einer Klage der Ukraine vor dem Stockholmer Schiedsgericht (dieses ist in den Verträgen als Gerichtsort bei Streitigkeiten festgelegt worden) auf der Basis einer Verurteilung Tymoschenkos nicht nachzugeben. Angesichts der internationalen Zweifel an der Legitimität des Prozesses und des möglichen Urteils, wären die Erfolgsaussichten für die ukrainische Seite in Stockholm sicherlich auch sehr gering.

Die bisherigen Drohungen der ukrainischen Regierung „Naftohas Ukrajiny“ aufzulösen, was nach der Ratifizierung der Europäischen Energiecharta in Form einer Aufteilung des Unternehmens in Transport, Förderung und Absatz in etwas anderer Form auf der Tagesordnung steht, oder den Transitpreis für russisches Erdgas über ukrainisches Territorium massiv zu erhöhen, sind dabei auch untauglich die russische Führung umzustimmen. Gemäß den bestehenden Gasverträgen muss die Ukraine für einen Rechtsnachfolger für „Naftohas Ukrajiny“ sorgen und eine Erhöhung der Transitgebühren von den derzeitigen 1,7 Dollar pro tausend Kubikmeter auf 100 km auf bis zu 3 Dollar, würden neben der Verteuerung des Transports eine Stärkung der Argumente für den Bau von South Stream verursachen. Denn beim Transport von zu South Stream (ca. 63 Mrd. Kubikmeter) vergleichbaren Mengen würden sich beim unterstellten Transport über das Territorium der Ukraine für Gasprom allein Zusatzkosten in Höhe von etwa 1 Mrd. Dollar jährlich ergeben. Dies sind innerhalb von zehn Jahren um einiges mehr als die bei Nord Stream aufgewendeten Gelder. Bei einem kompletten Ersatz dieser Transitmengen durch South Stream ergäben sich Transiteinsparungen von etwa 2,3 Mrd. Dollar jährlich, denen zwar die bisher kaum absehbaren Kosten für die Betreibung der Pipeline gegenüberstehen, jedoch wäre eine Erhöhung der Transitgebühren ein für die Ukraine bereits mittelfristig kontraproduktives Argument. Dennoch wurden von Alexej Miller, dem Vorstandsvorsitzenden Gasproms, und dem ukrainischen Energieminister Jurij Bojko nach den Gesprächen am 24. September Fortschritte in dieser Frage verkündet. Details wurden jedoch noch nicht bekanntgegeben.

Ukraine Hauptabnehmer russischen Erdgases

Für Russland sind die Verträge auch angesichts der Mengen, welche die Ukraine abzunehmen verpflichtet ist, wichtig, wenn man im Vergleich dazu die Importmengen von Deutschland, dem größten Abnehmer Gasproms in der EU sieht. So importierte Deutschland 2010 35,3 Mrd. Kubikmeter, wohingegen die Ukraine 36,5 Mrd. Kubikmeter (Zahlen Gasprom) abnahm. Seit 2005 nach der Ablösung des turkmenischen Gases durch das russische ist die Ukraine, mit Ausnahme des Jahres 2009, der größte Abnehmer für russisches Erdgas. Mit dem 2009er Vertrag stehen die Absatzpreise in der Ukraine auch kaum noch hinter denen in Europa (2009/2010 etwa 300 Dollar einschl. Zölle und Akzisen, Zahlen Gasprom) zurück, wenn man berücksichtigt, dass die Importpreise der Ukraine bei Erdgas sowohl von russischen als auch von ukrainischen Zoll- und Steuerabgaben befreit sind. Die Ukraine sorgte bei Gasprom 2010 damit für einen Umsatz von fast 9,2 Mrd. Dollar, eine Summe die sich angesichts des hohen Bedarfs des russischen Haushalts kaum ignorieren lässt.

Daher müsste die Ukraine Russland erhebliche Zugeständnisse machen, um eine Einigung zu erreichen und das einzige verbliebene Asset ist in diesem Zusammenhang das ukrainische Gastransportsystem. Die ukrainische Gesetzgebung verbietet zwar eine Veräußerung, doch ist angesichts der ukrainischen Verhältnisse eine Änderung dieser Gesetze schwerlich auszuschließen. Eine Veräußerung könnte auch unter dem Vorzeichen der Umsetzung der Europäischen Energiecharta realisiert werden und dies über einen vorgeblich öffentlichen Verkauf des Transportsystems unter Beteiligung von westlichen Scheinfirmen mit russischen und ukrainischen Endprofiteuren. In dieser Richtung, also über die Erlangung persönlicher Vorteile für die Regierenden in der Ukraine und in Russland, könnte sich ein Kompromiss abzeichnen. Allerdings wäre insbesondere für Putin angesichts des russischen Präsidentschaftswahlkampfs ein außenpolitischer Erfolg a la Beitritt der Ukraine zur Zollunion wesentlich wünschenswerter. Somit erscheint auch ein Kompromiss in der für beide Parteien verständlichen „Businesssprache“ zumindest vor den Präsidentschaftswahlen in Russland im März 2012 als unwahrscheinlich, zumal Russland in Form von Gasprom bei allen Beteiligungen an Transportsystemen Wert auf einen Anteil von mindestens 50 Prozent legt.

Putin verdeutlichte seine Prioritäten auch am 16. September bei der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages für South Stream in Sotschi. Dabei schlossen Gasprom (50%), die italienische ENI (20%), die französische EDF (15%) und die BASF-Tochter Wintershall (15%) für den Bau der Pipeline durch das Schwarze Meer einen Vertrag ab. Vorher wurde am 6. September der erste Nord Stream Strang (27,5 Mrd. Kubikmeter im Jahr) mit technischem Gas befüllt und im November soll das erste Gas nach Deutschland gepumpt werden. Bereits jetzt sind mehr als 57% des zweiten Strangs (weitere 27,5 Mrd. Kubikmeter im Jahr) von Nord Stream verlegt und dieser soll im letzten Quartal 2012 in Betrieb gehen. Zusammen mit der demnächst komplett von Gasprom zu übernehmenden weißrussischen Beltransgas (32 Mrd. Kubikmeter im Jahr) kann Gasprom ab November bereits 59,5 Mrd. Kubikmeter Erdgas an der Ukraine vorbei in die Europäische Union exportieren. Sollte nach der Inbetriebnahme des zweiten Nord Stream Stranges auch noch ab 2015/2016 wirklich Gas in der geplanten Menge über South Stream nach Südosteuropa fließen, wäre die Ukraine bei nicht wesentlich steigendem Gasimportbedarf der EU als Transitland so gut wie überflüssig.

Aus den nach dem Moskaubesuch Janukowytschs bekannt gewordenen Gesprächsdetails zeichnet sich eine Lösung in Form einer russischen Beteiligung am ukrainischen Gastransportsystem ab. Russland strebt danach eine Variante zwischen der Ukraine und Russland und die Ukraine ein Dreierkonsortium unter einer Beteiligung der Europäischen Union an, die sich bislang eher zurückhaltend dazu geäußert hat. Beim Besuch von EU-Energiekommissar Günther Öttinger am 30. September in Kiew könnte es neue Entwicklungen in dieser Frage geben.

Janukowytschs „antirussischer“ Kurs

Angesichts dieser Gemengelage ist die in letzter Zeit verschärfte Rhetorik Janukowytschs in Richtung Russland auch nicht weiter verwunderlich. In seinen Verlautbarungen erinnert er derzeit mehr an einen nationalistischen Politiker der so genannten „Nationaldemokraten“ als an die von der westlichen Presse so gern benutzte Zuschreibung des „prorussischen Politikers“. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, so würde sich das Putin zugeschriebene Bonmot bewahrheiten, dass er keine prorussischen ukrainischen Politiker kenne, sondern nur proukrainische. Ausdruck der Spannungen zwischen der ukrainischen und der russischen Führung sind auch das Fehlen russischer Vertreter auf dem YES-Forum in Jalta und der beginnende Propagandakrieg über die russische Staatssender gegen Janukowytsch und dessen Politik. Diese Propaganda wirkt, wenn auch in schwächerer Form als früher, vor allem in den Gebieten mit den Stammwählern Janukowytschs im Osten und Süden der Ukraine. Zudem werden seine Stammwähler von Janukowytschs Wortwahl abgeschreckt und er kann dabei gleichzeitig keine Zugewinne im Westen und im Zentrum des Landes verzeichnen. Darüber hinaus gibt es Tendenzen der Unzufriedenheit innerhalb der Partei der Regionen mit diesem gegenüber Russland konfrontativen Kurs, wodurch bereits von einer Wahl zwischen Putin und Janukowytsch in den östlichen Landesteilen geredet wird.

Für die Präsidentschaftswahl 2015 könnte es auch zu einer Wiederholung des Szenarios von Leonid Kutschma kommen, der sich für seine Wiederwahl 1999 ein ukraino-nationalistisches Profil zulegte, um dann gegenüber dem Gegenkandidaten der Kommunistischen Partei, Petro Symonenko, im zweiten Wahlgang als das kleinere Übel zu erscheinen. Ähnliches könnte auch für Janukowytsch angestrebt werden, doch müssten dafür vorher die aussichtsreichsten Kandidaten aus dem „nationaldemokratischen“ Lager ausgeschalten werden. Als „prorussischer“ Gegenkandidat könnte dabei Noch-Bildungsminister Dmytro Tabatschnyk fungieren.

Auswege?

Ausgehend von dieser Situation hat die ukrainische Führung keine großen Möglichkeiten für Manöver. Sie steht zwar vor der Forderung der EU Tymoschenko freizulassen, kann dem jedoch aus innenpolitischen Gründen nur schwerlich nachkommen. Daher könnte es durchaus zu einer Verurteilung Tymoschenkos eventuell mit einer vorhergehenden schnellen „Anpassung“ der Gesetze unter Einbeziehung der Opposition (bislang sind drei Entwürfe registriert worden) kommen, die ihr die Teilnahme an den Parlamentswahlen verweigert und die Anfechtung der Gasverträge in Stockholm zulässt, doch gleichzeitig die Möglichkeit für eine Beteiligung Tymoschenkos an den Präsidentschaftswahlen 2015 offen lässt. Bei Bedarf lässt sich ein weiteres Verfahren einleiten, das Tymoschenko auch rechtzeitig vor den Präsidentschaftswahlen 2015 aus dem Rennen nimmt.

Die Paraphierung des Assoziierungsabkommens könnte in diesem Szenario daher im Dezember stattfinden und die Freihandelszone würde in Kraft treten, da die EU unbegründeter Weise befürchtet, dass die Ukraine wieder in den Orbit Russlands gerät. Danach würde jedoch die Ratifizierung des politischen Teils von einigen Mitgliedsstaaten (Frankreich, Großbritannien) so lange hinausgezögert werden, bis Tymoschenko zumindest in Freiheit ist. Eventuell verschiebt sich die Ratifizierung bis zur Ablösung Janukowytschs und wird immer wieder als Druckmittel gegenüber der Ukraine verwendet werden. Auf diese Weise würden sowohl die ukrainische Führung als auch die EU ihr Gesicht wahren.

Viel diskutiert wird derzeit auch die Möglichkeit einer Verurteilung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe Anfang Oktober an einem Donnerstag oder Freitag und am darauf folgenden Montag wird im Parlament eine Änderung des angewandten Paragraphen beschlossen. Tymoschenko kann daraufhin freigelassen werden und ihre Teilnahme an den Parlamentswahlen 2012 ist möglich. Innenpolitisch wäre zumindest ein Urteil verhängt worden und man könnte die nachfolgende Anpassung als Modernisierung der „ungerechten“ Paragraphen an europäische Standards auslegen. Kurz: dank der fortschrittlichen Regierungspartei wurde die Oppositionsführerin vor einer ungerechten Verurteilung bewahrt.

Gegenüber der EU hätte man die Bereitschaft signalisiert innenpolitisch für das Ziel der (wirtschaftlichen) europäischen Integration Verzicht zu üben. Belohnung für diese „Anpassungsleistung“ wäre die Paraphierung des Assoziierungsabkommens mit der EU im Dezember, die ohne Hindernisse von statten gehen könnte. Selbst für die Ratifizierung in den Länderparlamenten würden sich keine Hindernisse ergeben und für die Partei der Regionen ergäbe sich eine gute Ausgangsposition für die Parlamentswahlen 2012. Das Argument des gestarteten Assoziierungsprozesses einschließlich der Aussicht auf visafreie Reisen wären von der Opposition nur schwer zu kontern. Die Opposition hat sich scheinbar bereits auf dieses Szenario eingestellt. Tymoschenko wäre damit aber nicht ausgeschalten.

Wenn die EU wirklich an einer Beendigung der Verfahren gegen Tymoschenko, Ex-Innenminister Luzenko und andere Angehörige der Vorgängerregierung interessiert wäre, dann würde sie mit den gleichen Methoden wie die ukrainischen Machthaber agieren. Sie hat genügend Möglichkeiten Druck auf die europäischen Zentralen der ukrainischen Oligarchen in Österreich, Deutschland, den Niederlanden und Zypern einzuwirken. Allein eine intensivere Steuerprüfung der Centragas AG, Ostchem AG (beide Sitz in Wien) und der Ostchem GmbH (Hamburg), um nur einige Unternehmen von Dmytro Firtasch zu nennen, würde sicherlich eine sehr schnelle Reaktion der ukrainischen Machthaber hervorrufen, denn das ist ein Hebel der wirkt. Die ukrainische Regierung und die sie unterstützenden Kreise mögen vielleicht nicht verstehen, was die ominösen europäischen Werte sind, doch begreifen sie ausgezeichnet, was eine längere Steuerprüfung für ihre Geschäfte in Europa bedeutet.

Russland hat dabei bereits realisiert, dass Janukowytsch nicht gewillt ist sein Geschäft – die Ukraine – an Russland abzutreten und man agiert bereits entsprechend. Daher sind Befürchtungen, dass die Ukraine unter dem „prorussischen“ Präsidenten Janukowytsch wieder in den Einflussbereich Russlands kommt völlig unberechtigt. Zudem verfügt Russland nicht über die Ressourcen, um die Ukraine zu subventionieren, kann aber über die bestehenden Gasverträge die Ukraine weiter an sich binden.

Janukowytsch hat auch ohne die Konflikte in der Außenpolitik bereits genügend innenpolitische Probleme, da sich in den letzten Wochen mit dem Ende der Sommerpause die Proteststimmung und vor allem die Bereitschaft zu Protesten in der ukrainischen Gesellschaft merklich erhöht hat. Es gibt fast täglich Demonstrationen von einzelnen Interessengruppen gegen die Regierung. So protestierten Studenten in Gruppen und in Einzelaktionen gegen die derzeitige Bildungspolitik und Vereine von Afghanistan-Veteranen und Tschernobyl-Geschädigten, die gegen die auf illegalem Wege versuchte Abschaffung von sozialen Vergünstigungen demonstrierten, waren nur kurz davor das Parlament der Ukraine, die Werchowna Rada, zu stürmen, was die Abgeordneten im Inneren sichtlich beeindruckte. Die EU sollte dabei auch bemerken, dass sich vergleichbare Proteste nicht in Unterstützung der Angehörigen der Vorgängerregierung entfaltet haben, sondern vor allem aus sozialen Gründen.

Kiew, den 27. September 2011

Der Text erschien in gekürzter Form bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

Autor:   Kyryl Savin und Andreas Stein  — Wörter: 3829

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