Ukrainische Kommunisten treten für eine Wiedereinführung der Todesstrafe ein


Igor Kaletnik, Igor Alexejew und Pjotr Simonenko, Abgeordnete der Kommunistischen Partei der Ukraine in der Werchowna Rada, schlagen dem Parlament die Einführung der Todesstrafe für schwere und besonders schwere Verbrechen vor.

Dies ist dem am 30. April in der Rada registrierten Gesetzesentwurf Nr. 4432 zu entnehmen.

Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen das Strafgesetzbuch mit dem Artikel 641 “Todestrafe” zu ergänzen und damit die Todesstrafe in die Liste der Strafen aufzunehmen, die von Gerichten über Personen verhängt werden kann.

Das Dokument sieht die Möglichkeit der Todesstrafe für folgende Verbrechen vor: vorsätzliche Tötung/Mord (§115 Teil 2) , Raub (§187, Teil 4), Banditentum (§257), Terrorakte (§258, Teil 3), Bestechlichkeit (§368, Teil 3), Menschenhandel (§258, Teil 3), Schmuggel von Drogen, Psychopharmaka deren Analoga und Ausgangsstoffen (§305 Teil 3)

Außerdem ist im Gesetzesentwurf die Möglichkeit eines lebenslangen Freiheitsentzuges für die folgenden Verbrechen vorgesehen: Vergewaltigung (§152, Teil 4), Verführung Minderjähriger (§156, Teil 2), Diebstahl (§186, Teil 5), Betrug (§190, Teil 4), Bildung einer verbrecherischen Gruppierung (§255, Teil 1), Zuhälterei (§303, Teil 4), ungesetzliche Fertigung und Verkauf von Drogen (§307, Teil 3).

Im Februar 2000 hatte die Rada das Protokoll Nr. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet, welches die Aufhebung der Todesstrafe in Friedenszeiten betrifft.

Am 28. November 2002 hatte die Rada die Aufhebung der Todesstrafe bestätigt indem sie das Protokoll Nr. 13 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifizierte, welches die Aufhebung der Todesstrafe unter allen Umständen vorsieht.

Im März 2008 weigerte sich die Rada die Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen wieder einzuführen.

Quelle: Ukrajinski Nowyny

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 258

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