Die skandalöse Abstimmung für das nicht weniger skandalöse Wahlgesetz ist nicht so sehr ein politischer Sieg der Regierung, als vielmehr ein Verfahrenssieg der Opposition.
Gerade diesen Gedanken verbreiten schon die zweite Woche nacheinander aggressiv und kategorisch einer breiten Öffentlichkeit die Vertreter eben jener Opposition, die unmittelbar an der Abstimmung teilgenommen hat. Die Regierung hat, sozusagen, nachgegeben und alle Forderungen mit Ausnahme politischer, die das Wahlsystem, das Verbot der Blockbildung und der Sperrklausel betreffen, bewilligt.
Die Besprechungen und Diskussionen, die sich gleich nach Annahme des Gesetzes entfalteten, haben jedoch nicht die Aufmerksamkeit auf eine kontroverse politische Norm gerichtet. Im 5. Teil, Art. 52 des Gesetzes heißt es: „Ein und dieselbe Person kann als Kandidat von der Partei auf die Wahlliste gesetzt werden, von ihr als Kandidat für einen Direktwahlkreis oder durch Selbstnominierung kandidieren.“
Die Genehmigung für die parallele Abstimmung – über Parteiliste und durch Direktwahlkreise – setzt die zukünftigen Wahlen mit den Wahlen von 1998 gleich. Die damalige Gesetzgebung verbot die parallele Abstimmung auch nicht.
Es ist interessant, dass diese Norm in dem von der Gruppe um Oleksandr Lawrynowytsch ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde. Sie ist erst im Gesetzentwurf von Oleksandr Jefremow enthalten und ohne viel Aufsehen in den Gesetzentwurf von Ruslan Knjasewytsch übernommen worden.
Es verwundert, dass die Opposition das schweigend heruntergeschluckt hat. Umso mehr noch, dass irgendwann das Verfassungsgericht diese Norm als verfassungswidrig erkannt hat.
Nach der Abstimmung verdichteten sich die Gerüchte, dass die Kommunisten auf die Möglichkeit der parallelen Abstimmung bestanden hätten. Aber daran wird ungern geglaubt: In Anbetracht der Verabschiedung des Gesetzes durch 366 Stimmen würde wohl kaum jemand die Wünsche von Symonenkos Fraktion ernst nehmen.
Das Wahrscheinlichste, woran man glauben kann, ist eine konjunkturelle Übereinstimmung der Interessen der Kommunisten (KPU) und der Regierung in diesem konkreten Fall.
In diesem vorliegenden Kontext ergeben sich nun einige ganz sinnvolle Fragen: Warum erschien es der Regierung nötig, diese Norm zu erneuern? Auf welche Weise ist diese Norm in der Lage, den Ablauf des Wahlprozesses und seines Ergebnisses zu beeinflussen? Und warum eigentlich hat die Opposition geschwiegen?
Wenden wir uns einmal den Erfahrungen zu: Wie bereits erwähnt, wurde zu den Parlamentswahlen 1998 die parallele Abstimmung erlaubt. Alle acht gewählten Subjekte des Wahlprozesses, die in die Rada (Parlament) eingezogen sind, haben von den Möglichkeiten dieses Mechanismus (parallele Abstimmung) Gebrauch gemacht, einige Kandidaten wurden auf die Parteiliste gesetzt und diese Kandidaten für die Direktwahlkreise nominiert.
Nur eine Partei – Partija Selenych Ukrajiny/die Partei der Grünen – konnte keinen Vorteil aus dieser Manipulation ziehen. Die Übrigen haben diese für sich zu nutzen gewusst: es zeigte sich, dass 21 Kandidaten der KPU gleichzeitig über die Parteiliste und über die Direktwahlkreise gewählt wurden; Zehn dieser Glückspilze gab es in der NRU/“Volksbewegung der Ukraine“. „Hromada“ und SPU-SelPU-Block/Block der Sozialistische- und Bauernpartei der Ukraine stellten je vier Kandidaten, die NDP/Nationaldemokratische Partei, PSPU/Progressive Sozialistische Partei der Ukraine und SDPU/ Vereinte Sozialdemokratische Partei der Ukraine – je drei Kandidaten. Gemäß den ermittelten Wahlergebnissen haben alle diese Kandidaten in den Direktwahlkreisen gewonnen.
Sie wurden von den Parteilisten gestrichen und nicht berücksichtigt. Anstelle von ihnen wurden die Mandate an andere Kandidaten vergeben. Zum Beispiel, als die KPU damals 84 Mandate nach der Liste bekam, zeigte es sich, dass in dieser Liste 21 Wahlgewinner ebenfalls in Direktwahlkreisen gewonnen haben, so bekamen anschließend 105 Kandidaten ihre Mandate in der Abgeordnetenschaft.
Auf diese Weise erhielten 1998 48 Kandidaten aus allen Parteien ein Mandat in der Abgeordnetenschaft, was mehr als 10% der Gesamtzusammensetzung des Parlaments entsprach. Als bemerkenswert erwies sich der Fakt, dass die fünf Parteiführer – Pawlo Lasarenko, Oleksandr Moros, Walerij Pustowojtenko, Natalija Witrenko und Wiktor Medwedtschuk – die Möglichkeiten der zweifachen Stimmabgabe für sich zu nutzen wussten.
Übrigens: Unter ihnen, die 1998 auf diese Weise ein Mandat bekommen haben, sind auch heutige Volksvertreter: Iwan Kyrylenko (ehemaliges Mitglied der Partei „Hromada“, heute ist er Mitglied des Blocks Tymoschenko BJuT); Oleksandr Tkatschenko (früheres Mitglied der Agrarpartei der Ukraine, heute – Kommunist); Petro Sybenko (Kommunist); Mychajlo Kosiw (ehemaliges Mitglied der Bewegung „Ruch“, heute ist er Mitglied des Blocks Tymoschenko BJuT) ; Anatolij Matwijenko (früheres Mitglied der Volksdemokratischen Partei, heutiges Mitglied der Ukrainischen Republikanischen Partei „Sobor“ ); Anatolij Kinach (früheres Mitglied der Volksdemokratischen Partei, heutiges Mitglied der Partei der Regionen).
Sie alle haben am 17. November auch für die Praktik der parallelen Stimmabgabe, von der sie schon einmal mit Erfolg Gebrauch gemacht haben, abgestimmt.
Doch zurück zum Hier und Jetzt: Offensichtlich hat sowohl die Regierung als auch die Opposition Vorteile aus der parallelen Abstimmung gezogen.
Damit kann man einige Ziele erreichen. Erstens, die Parteien, die in der Lage sind die Sperrklausel zu überspringen, können ihren Kandidaten auf der Liste von unten nach oben künstlich nachrücken lassen. Der Kandidat, der nach Mehrheitsprinzip gewählt ist, wird seinen „Sitz“ in der Liste für “denselben Kerl” frei machen.
Zweitens wird den Parteien die Aufgabe der Suche nach Kandidaten, die über gute Ratings verfügen, wesentlich vereinfacht – dieselben Kandidaten können dann zweimal nominiert werden, sowohl über die Parteiliste, als auch durch Wahlkreise.
Drittens, für einige Politiker kann die parallele Abstimmung zu jenem Rettungsfallschirm werden, der sie wenigstens vor der persönlichen Niederlage retten wird. Zum Beispiel, Lytwyn und Symonenko werden für künftige Wahlen sicher sein können, weil sie ihren Direktwahlkreis noch als Reserve in der Hinterhand haben. Und wenn ihre Partei die Sperrklausel nicht überspringt, werden sie als Einzelkandidaten zur Wahl antreten.
Diese Norm wird auch Klytschko und Tjahnybok in die Hände spielen. Zwar befinden sie sich in einer besseren Lage, als die bereits genannten Politiker, doch haben sie keine hundertprozentige Garantie, in die Rada über die Parteiliste gewählt zu werden. Mit dem Mehrheitswahlsystem hat jeder von beiden nun bessere Chancen.
Natürlich, diese Norm hat auch ihre negativen Seiten für die Parteien des Wahlprozesses, in erster Linie für die Oppositionsparteien. Die Konflikte können schon bei der innerparteilichen Suche und Bestimmung der Kandidaten in Wahlkreisen mit Mehrheitsprinzip auftreten.
Manche werden es für ungerecht halten, wenn ein und dieselbe Person gleichzeitig auf der Parteiliste ganz weit oben erscheint und in einem der Wahlkreise mit Mehrheitsprinzip gewählt wird. Besonders betrifft es die Wahlkreise, in denen die Zustimmungsrate für eine Partei hoch ist.
Potentiell kann es zu innerparteilichen Spaltungen führen, wenn die „zukurzgekommenen“ Kandidaten aus der Partei austreten, um von der Möglichkeit der Selbstnominierung Gebrauch zu machen.
Die oppositionellen politischen Kräfte, die ihre innerparteiliche Strategie für die Nominierung von Kandidaten für Wahlkreis mit Mehrheitsprinzip einstellen, sollten diese Gefahr berücksichtigen. Man kann auch nicht solche Fälle ausschließen, wenn die Parallelkandidaten ihre Wahlkreise den Konkurrenten „schenken“, weil sie sicher sind, dass sie über die Parteiliste gewählt werden.
Insbesondere weil sie dann seitens der Konkurrenten eine gute Kompensation erhalten. Und das muss man auch berücksichtigen.
Ganz allgemein gesprochen, alle können von der Möglichkeit der parallelen Abstimmung Gebrauch machen, das gilt sowohl für die Regierung, als auch für die parlamentarische und außerparlamentarische Opposition.
Diese Möglichkeit ist den Parteivorsitzenden von Vorteil, weil dann der Spielraum für innerparteiliche Manöver und zwischenparteiliche Absprachen wesentlich vergrößert wird.
Es mag vielleicht pathetisch klingen, doch ist diese Norm kein Vorteil für die ukrainische Gesellschaft, jedenfalls für die denkgeschulten Wähler, die mit einer Personalrotation im Parlament für das Jahr 2012 gerechnet haben. Und wenn man überhaupt von einer Rotation sprechen kann, dann eben nur in wesentlich kleineren Maßstäben, als es möglich wäre.
5. Dezember 2011 // Nasar Bojko, Monitoringgruppe “Zyfra”
Quelle: Ukrajinska Prawda


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