Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Deutschland wird ab Anfang September Aufzeichnungen über die visumfreien Tage führen, an denen sich Ukrainer im Lande aufhalten. Dies berichtet TRAVEL RBK-Ukraine unter Berufung auf ein Dokument der deutschen Behörden.
Es wird berichtet, dass die Aufenthaltsbestimmungen für Ukrainer, die nach Deutschland ausgereist sind, um dem Krieg zu entkommen, geändert wurden. Ukrainer dürfen sich bis zum 31. August in Deutschland aufhalten, unabhängig davon, ob sie von der visumfreien Einreise Gebrauch gemacht haben oder abgeschoben wurden. Diejenigen, deren visumfreie Einreise am 1. September abläuft, müssen entweder das Land für 90 Tage verlassen oder sich für den vorübergehenden Schutz registrieren lassen, um sich legal in Deutschland aufhalten zu können.
Endet die visumfreie Zeit in Deutschland vor oder am 31. August, müssen sie bis zum 1. September einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen. Auch Ukrainer, deren visumfreier Aufenthalt in Deutschland zwischen dem 1. September und dem 1. Dezember endet, müssen sich registrieren lassen.
„Wenn Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, sollte der Grenzübertritt ins Bundesgebiet einfach und unbürokratisch sein. Dazu müssen Sie unmittelbar nach der Einreise nach Deutschland registriert werden, z.B. bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. So soll der Aufenthalt in Deutschland für alle Betroffenen für 90 Tage ohne Aufenthaltstitel möglich sein“, heißt es in dem Dokument…
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