Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua
Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt beim Gericht, für den Geschäftsmann Konstantin Grigorischin eine Untersuchungshaft als Sicherungsmaßnahme zu verhängen, woraufhin sie sich an Interpol wenden kann, um ihn international zur Fahndung auszuschreiben.
Dies berichtet „Schemes“ („Radio Swoboda“) unter Berufung auf die Antwort der Generalstaatsanwaltschaft.
Nach Angaben der Journalisten wird der Antrag derzeit vom Bezirksgericht Schewtschenkivskyj in Kiew geprüft, und über die Frage der Befassung von Interpol soll danach entschieden werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft teilte zudem mit, dass in diesem Fall bereits Bankguthaben sowie die Unternehmensanteile von Hryhoryschyn an den Firmen „Ener“, „Eneravinnytsia“ und „Sumyoblenergo“ beschlagnahmt wurden.
Wie „Schemes“ berichtet, wurden Grigorischin und drei Beamte im März 2026 über den Verdacht der Veruntreuung von Geldern informiert, und Ende April wurde der Geschäftsmann in der Ukraine zur Fahndung ausgeschrieben.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden könnten bei der von ihm kontrollierten „Sumyoblenergo“ in den Jahren 2020–2024 über eine fiktive Beraterposition 68 Millionen Hrywnja abgezogen worden sein.
Quellen von „Schemes“ bei den Strafverfolgungsbehörden berichten, dass er dieses Geld über Vertrauenspersonen in Europa abziehen und für eigene Zwecke ausgeben konnte.


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