Verfassungsänderungen ausgearbeitet
Die Arbeitsgruppe des Nationalen Verfassungsrates beendete gestern ihre Arbeit an dem Projekt der Neufassung der Verfassung. Dem “Kommersant-Ukraine“ gelang es die Schlüsselthesen dieses Dokumentes in Erfahrung zu bringen. Es ist anzunehmen, dass die Vollmachten des Präsidenten bedeutende Änderungen erfahren werden – ihm wird das Recht genommen, die Kandidaten des Außenministers und des Verteidigungsministers zu bestimmen und kann nicht mehr die ökonomische Politik der Regierung beeinflussen. Beim Block Julia Timoschenko (BJuT) und der Partei der Regionen möchte man die Vollmachten des Staatsoberhauptes noch weiter einschränken und die Ukraine in eine parlamentarische Republik umwandeln.
Gestern fand im Präsidialamt eine geschlossen Konferenz der Arbeitsgruppe des Nationalen Verfassungsrates (NVR) statt. “Wir sind heute zusammenkommen für das Projekt der Konzeption der Neufassung der Verfassung – präzisierten die strittigsten Positionen, bevor wir dies dem Nationalen Verfassungsrat zur Erörterung vorlegen.”, erzählte dem “Kommersant-Ukraine“ das Mitglied der Arbeitsgruppe Georgij Krjutschkow. Die “Konzeption der systemischen Erneuerung der verfassungsrechtlichen Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen in der Ukraine.”, so heißt das Dokument offiziell – sieht faktisch die Ausarbeitung einer neuen Verfassung vor. Es ist anzunehmen, dass alle Änderungen ohne Ausnahme in die bestehenden Abschnitte des geltenden Grundgesetzes übertragen werden.
Zur Sitzung des NVR, welche am 23. April stattfinden wird und wo Präsident Wiktor Juschtschenko anwesend sein wird, arbeitete die Arbeitsgruppe eine harte Position bezüglich der Regierungsform der Ukraine heraus. “Zuerst gab es viele Gespräche darüber, dass man zum Präsidialmodell übergehen muss, doch im Endeffekt entschied die Arbeitsgruppe hart, dass, wo man bereits die parlamentarisch-präsidiale Republik bestätigt hat, man davon nicht mehr zurückgehen kann.”, teilte dem “Kommersant-Ukraine“ eines der Mitglieder der Arbeitsgruppe mit.
Ungeachtet dessen, dass die Regierungsform die alte bleibt, erfahren die Vollmachten des Präsidenten, gemäß der ausgearbeiteten Konzeption, Änderungen. Es ist anzunehmen, dass dem Staatsoberhaupt dass Recht genommen wird, Kandidaten für die Ernennung zweier Minister – der Verteidigung und Auswärtige Angelegeneheiten – zu benennen. Dabei wird der Präsidenten, den Informationen des “Kommersant-Ukraine“ nach, verantwortlich sein für zwei Sphären – Außenpolitik und gleichfalls für die nationale Sicherheit und Verteidigung. Daneben wird ihm die Vollzugsgewalt im Bereich der Wirtschaft genommen. “Er wird noch genügend weitreichende Vollmachten haben, doch die Regierung kommandieren, wird er natürlich nicht mehr können.”, resümierte ein anderes Mitglied der Arbeitsgruppe.
Die Festlegung der Vollmachten des Präsidenten in der Neufassung der Verfassung ist eines der Schlüsselmomente.
“Man kann nicht sagen, dass in diesem Fall der Präsident etwas erleidet oder etwas erwirbt. Der Status des Präsidenten als Verfassungsgarant und gleichfalls sein Status aus der Sicht der Zusammenarbeit und der Ausbalancierung der staatlichen Machtorgane und der lokalen Selbstverwaltung wird verstärkt werden.”, erzählte dem “Kommersant-Ukraine“ die stellvertretende Leiterin des Präsidialamtes, die Sekretärin des NVR Marina Stabnijtschuk. “Andererseits, dafür um die Folgen des Dualismus der Macht zu vermeiden, muss man zweifellos die Exekutivgewalt auf zentraler und horizontaler Ebene – für das Ministerialkabinett – stärken.”
Unerwartet erscheint die Abwesenheit eines solchen Begriffs, wie der parlamentarischen Koalition, in der Konzeption der Neufassung der Verfassung. “Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es nicht notwendig ist den Begriff ‘Koalition’ selbst in die Verfassung mit einzubeziehen – er ist mehr ein politischer, denn ein rechtlicher (Begriff).”, erläuterte dem “Kommersant-Ukraine“ einer der Experten der Arbeitsgruppe. In der Neuredaktion der Verfassung wird ein eindeutiger Mechanismus der Regierungsbildung vorgeschrieben. Voraussichtlich wird die Kandidatur des Premierministers von dem Fraktionsvorsitzenden, der Fraktion mit den meisten Mandaten, vorgeschlagen. Im Falle dessen, dass diese Kandidatur nicht bestätigt wird, geht dieses Recht an die Fraktion über, welche bei den Wahlen den zweiten Platz belegte. Wenn auch in diesem Fall der Premier nicht bestimmt wird, erhält der Präsident das Recht einen Kandidaten für das Premierministeramt zu bestimmen. Die Ablehnung auch dieses Kandidaten gibt dem Staatsoberhaupt das Recht die Rada aufzulösen.
Viele Diskussionen riefen die Fragen, in Verbindung mit der Organisation der lokalen Macht, hervor. “Das ist eine der heikelsten Fragen. Es existieren vollkommen verschieden Positionen, beginnend damit, dass man das existierende System beibehalten muss und damit endend, dass man zu einem System von Präfekten übergehen muss, wie in Frankreich, so dass in den Regionen Vertreter des Präsidenten sind, welche genau verfolgen, wie die Gesetze befolgt und die Rechte der Bürger gewahrt werden und alle anderen Fragen werden von Vertretern der entsprechenden Minister belegt.”, teilte dem “Kommersant-Ukraine“ Georgij Krjutschkow mit. Den Daten des “Kommersant-Ukraine“ nach, ist im Dokument, dass von der Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurde, der Begriff der Präfekten eingeführt worden, doch diese Frage bleibt strittig und wird auf der Konferenz des NVR diskutiert werden.
Dabei wurde eine Reihe der diskusionswürdigsten Fragen, unter denen resonanzreiche sind, in Klammern gefasst. Den Informationen des “Kommersant-Ukraine“ nach, konnten sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe nicht in allen Fragen festlegen. Insbesondere fallen darunter die Stärkung des neutralen Status der Ukraine in der Verfassung, die Zuordnung des Status der offiziellen bzw. Amtssprache an das Russische und gleichfalls die Festlegung des Wahlsystems für das Parlament und die lokalen Machtorgane.
Unter diese gerieten sieben, welche vorher nicht in die öffentliche Diskussion gelangten – die Einführung einer doppelten Staatsbürgerschaft und der Institution der Volksabstimmung und gleichfalls die Notwendigkeit eines zweikammrigen Parlamentes. Daneben gelangten unter die strittigen Fragen noch die Aspekte der Selbstauflösung der Werchowna Rada: Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich bislang nicht festgelegt, im Verlauf welcher Zeit, im Fall der vorgezogenen Auflösung des Parlamentes oder Selbstauflösung des Parlamentes, dessen Vollmachten erhalten bleiben.
Bei BJuT sieht man die Neuredaktion der Verfassung vollständig anders, als im Präsidialamt. Die Position der Fraktion bei der gestrigen Konferenz der Arbeitsgruppe legte der Parlamentsabgeordnete Wiktor Schwez dar. “Er erklärte, dass BJuT gegen die Änderungen in Absätzen 1 (“Allgemeine Lage”), 3 (“Wahlen, Referendum”) und 13 (“Eintrag von Änderungen in die Verfassung”) der Verfassung sei und ging. Soweit wie ich verstanden habe, bestand seine Mission darin, zu sagen: ‘Wir (BJut) werden uns nicht anschicken von dieser Position abzurücken.’”, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ Georgij Krjutschkow.
Für heute ist eine Fraktionssitzung von BJut geplant, welche der Diskussion von Änderungen in der Verfassung gewidmet ist. Den Informationen des “Kommersant-Ukraine“ nach , wird BJuT, im Unterschied zu der Arbeitsgruppe, auf der Eintragung von Änderungen in nur fünf Abschnitten bestehen, welche die Werchowna Rada, das Ministerialkabinett und die Exekutivorgane, die Gerichte, die Rechtsprechung und die Staatsanwälte und gleichfalls die territoriale Organisation der Macht und der lokalen Selbstverwaltung betrifft. “Konzeptionell geht Rede von über die Bildung einer parlamentarischen Republik in über die Stärkung der Vollmachten des Präsidenten.”, erzählte dem “Kommersant-Ukraine“ einer der Fraktionsleiter.
Dabei, ungeachtet der Absicht zu einer parlamentarischen Regierungsform überzugehen, erklärte Premierministerin Julia Timoschenko vor der Parlamentsversammlung des Europarates (Ausgabe vom 17. April), dass man bei BJuT nicht beabsichtigt den Posten des Präsidenten abzuschaffen. Mehr noch, in der Fraktion plant man auch nicht die Prozedur der Wahl des Staatsoberhauptes zu ändern. Was die Vollmachten des Präsidenten betrifft, fallen in dieser Frage die Ansichten von BJuT und der Arbeitsgruppe des NVR zusammen. Bei BJuT ist man mit der Notwendigkeit einverstanden das Machtzentrum vom Präsidenten zur Regierung und dem Parlament zu verschieben, damit die Vollmachten des Staatsoberhauptes in den Bereichen der Außenpolitik und der Verteidigung begrenzend.
Die größte Zahl an Diskussionen kann, den Prognosen der Juristen von BJuT nach, die Reformierung der Organe der lokalen Selbstverwaltung hervorrufen. Im Lauf der Sitzung der Mitglieder Fraktion wird die Möglichkeit der Liquidation der Institution der Vorsitzenden der Gebietsverwaltungen oder die Zuteilung ausschließlich von Kontrollfunktionen in Betracht gezogen.
Radikale Änderungen beabsichtigt BJuT im Gerichtssystem einzuführen. Darunter kann die Unterstützung der Errichtung eines dreigliedrigen Systems der gerichtlichen Untersuchung (Gericht der ersten Instanz, Apellationsinstanz oder erste Berufungsinstanz, Kassationsinstanz oder zweite Berufungsinstanz) und ebenfalls die Einführung eines Systems der Richterwahl auf allen Ebenen “durch das Volk, mittels Abstimmung”.
Wenn bei BJuT die Vorschläge noch in Form von Vorschlägen formuliert sind, dann besitzt die Partei der Regionen ein fertiges Projekt für das Grundgesetz. “Bei uns ist ein Konzept und der konkrete Inhalt für die Verfassung ausgearbeitet worden.”, teilte einer der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Partei der Regionen mit.
Bei der Partei der Regionen, wie auch bei BJuT, wird nur eine Variante der Eintragung von Änderungen in die Verfassung betrachtet, auf Grundlage der Arbeit einer zeitweiligen, speziellen Parlamentskommission, welche die Fraktion bislang nicht bilden konnte. “Nach der Gründung der Spezialkommission im Parlament werden wir uns mit anderen Fraktionen beraten. Und die Variante, welche die Unterstützung von mehr als 300 Abgeordneten erhalten kann, wird in Form eines Gesetzesprojektes ausformuliert, welches wir einreichen werden.”, sagte ein hochgestellter Informant des “Kommersant-Ukraine“ in der Fraktion der Partei der Regionen.
Dabei ist man in der Partei der Regionen bereit, wenigstens zwei Vorschläge von BJuT zu unterstützen – die Exekutivegewalt in den Händen des Premierministers zu konzentrieren und die Ukraine in eine parlamentarische Republik umzuwandeln. “Priorität hat für uns die parlamentarische Form der Regierung. Sie erlaubt es mehr die demokratische Entwicklung zu schützen. Außerdem, erscheint diese Form als Sicherung vor dem Wunsch eines Mensch außerordentliche Vollmachten in seinen Händen zu konzentrieren.”, ist sich der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine“ sicher.
Die Übereinstimmung der Ansichten zwei der größten Parlamentsfraktionen, die zusammen 331 Stimmen besitzen, gibt die Grundlage anzunehmen, dass ihre Vorschläge am Ende in der Rada angenommen werden. Dies verstehend, drohte die Fraktion von “Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung” gestern BJuT mit dem Zerfall der Koalition im Fall der Durchführung von Verfassungsreformen entgegen dem Szenario des Präsidenten. Der Vorsitzende von “Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”, Wjatscheslaw Kirilenko, rief BJuT dazu auf, “von den Absicht Abstand zu nehmen, entgegen dem Willen der Bürger, eine Verfassungsänderung durchzuführen und die präsidialen Vollmachten der Werchowna Rada zu übergeben.” Bei BJuT ignorierte man diese Erklärung, dabei “Verwunderung” über die Erklärung Kirilenkos ausdrückend, “welche die radikale Aberkennung der Idee, der Änderung in der Verfassung, selbst enthält.”
Quelle: Kommersant-Ukraine