Verfassungsentwurf von BJuT und der Partei der Regionen sieht Wahlen erst wieder 2014 vor


Gestern wurde der Gesetzesentwurf für den Eintrag von Änderungen in die Verfassung veröffentlicht, der von der Partei der Regionen und dem Block Julia Timoschenko (BJuT) vorbereitet wurde. Das Dokument sieht die Wahl des neuen Präsidenten im Parlament bereits im September vor, wonach es im Lande im Verlauf von fünf Jahren keinerlei ordentliche Wahlen geben wird. Wiktor Juschtschenko nannte diese Initiative den Versuch eines Staatsstreiches. Derweil hat er derzeit keine Möglichkeiten die Initiative im Parlament zu blockieren, genauso wie ihm die Grundlagen für eine vorzeitige Auflösung der Werchowna Rada fehlen.

Kopien des Gesetzesentwurfes zu den Änderungen in der Verfassung wurden gestern Abend auf der Seite der Zeitung Serkalo Nedeli/Wochenspiegel veröffentlicht. Die Zeitung betont, dass dieses Dokument an die Vertreter der Führung der Partei der Regionen und von BJuT (Block Julia Timoschenko) und ebenfalls den Vorsitzenden der Werchowna Rada, Wladimir Litwin, übergeben wurde, damit diese sich damit vertraut machen können. In diesem sind alle Positionen der Reform des Verfassungskonstrukts enthalten, über die bereits vorher berichtet wurde (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 3. Juni): die allgemeinen Wahlen des Präsidenten werden von Präsidentschaftswahlen im Parlament ersetzt, dem Staatsoberhaupt wird die Kontrolle über die Tätigkeit des Ministerkabinetts entzogen, doch in seiner Zuständigkeit bleiben die Machtorgane/-behörden (Armee, Geheimdienst).

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Übergangspositionen des Entwurfes der neuen Verfassung, welche einen Übergang zu einem neuen Regierungssystem vorschreiben. Die Autoren des Dokuments schlagen vor, dass dieses im Ganzen in den nächsten zwei Monaten beschlossen, unterzeichnet und veröffentlicht wird und bereits im September die Präsidentschaftswahlen in der Werchowna Rada stattfinden werden.

Die Vollmachten des amtierenden Staatsoberhauptes werden dabei automatisch beendet. Im Falle der Annahme der Verfassung wird faktisch ein fünfjähriges Moratorium für die Durchführung jeglicher ordentlicher Wahlen eingeführt. Die Frist der Vollmachten der VI. Werchowna Rada, der amtierenden lokalen Räte und der Bürgermeister wird bis ins Jahr 2014 verlängert. Und berücksichtigend, dass aus den Vollmachten der Werchowna Rada das Recht ausgeschlossen wird, vorgezogene Wahlen für Bürgermeister und lokale Räte anzusetzen, können die Bürger im Laufe von fünf Jahren nicht abstimmen.

Die nächsten Wahlen in allen Vertikalen der Staatsmacht finden am letzten Sonntag des achten Monats des fünften Jahres der Amtszeit des Präsidenten statt, der vom Parlament mit zwei Dritteln der Stimmen gewählt wird (wahrscheinlich wird dies der Juni des Jahres 2014). An diesem Tag wird den Bürgern angeboten sich in der ersten Tour an Wahlen der Parlamentsabgeordneten, der Abgeordneten der lokalen Räte und der Bürgermeister zu beteiligen. Alle diese Wahlen werden gemäß dem Verfassungsentwurf in zwei Runden nach einem Verhältniswahlsystem durchgeführt, dabei wird bei den Abgeordneten der Werchowna Rada und der lokalen Räte eine neues Zählsystem für die Stimmen eingeführt. Die Partei oder der Block, welche den ersten und den zweiten Platz belegen, kommen in die zweite Runde; diejenigen, die mehr Stimmen in der zweiten Runde bekommen, erhalten automatisch 50%+1 Platz im Rat und die übrigen Parteien teilen sich die Minderheits-Plätze proportional gemäß den Ergebnissen in der ersten Runde. Auf diese Weise gibt es im Parlament und den lokalen Räten weiter keine Probleme mit der Formierung einer Mehrheit, der Wahl der Führungsorgane und dem Beschluss beliebiger laufender Entscheidungen. Doch sogar in der Fraktion der Sieger, wird den Abgeordneten in den lokalen Räten und der Werchowna Rada die Möglichkeit entzogen eigenständig zu handeln und von der Parteilinie abzuweichen.

Der Entwurf sieht die Einführung eines harten imperativen Mandats vor. “Die Vollmachten eines Parlamentsabgeordneten werden vorzeitig im Falle seines Ausschlusses aus der Fraktion aufgrund von Handlungen entzogen, welche das Programm des Partei-Blockes verletzen … diese Entscheidung kann nicht vor Gericht angefochten werden”, verlautet der §81. Analoge Normen werden für Abgeordnete der lokalen Räte eingeführt. Ungeachtet der Einführung einer faktischen Parteidiktatur, blieb im Projekt der alte Artikel, dass der Parlamentsabgeordnete in den Plenarsitzungen “persönlich abstimmt” bestehen. Dabei fügten die Autoren des Gesetzesentwurfes die Norm hinzu, welche die Anwesenheit vieler Abgeordneter auf den Sitzungen verhindert, und vorsieht das Verbot der gleichzeitigen Arbeit im Parlament und einer anderen Tätigkeit aufhebt. Im Entwurf ist vereinbart, dass die Parlamentsabgeordneten parallel den Posten des Premierministers, Vizepremierposten und Ministerposten innehaben können.

Wie bereits mitgeteilt wurde, begannen BJuT und die Partei der Regionen die Vorbereitung des Gesetzentwurfes zur Verfassungsreform noch vor einem Jahr, mehrfach die Verhandlungen zu dieser Frage unterbrechend und wieder aufnehmend. Derweil ist am Dokument sichtbar, dass in den letzten Tagen spürbare Änderungen eingetragen wurden und es nicht geschafft wurde, die endgültige Variante “zu reinigen”. Insbesondere sind einzelne Punkte in einigen Artikeln des Gesetzes nicht aufeinander abgestimmt und im Abschnitt zur Tätigkeit der Werchowna Rada trifft man in einem Paragraphen auf die Position der Auflösung der Mehrheit, obgleich andere Paragraphen eine solche Möglichkeit nicht vorsehen.

Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, eine tiefe Reform des Gerichtssystems durchzuführen. Die Leitung der Gerichtstätigkeiten soll in die Kompetenz der Staatlichen Gerichtsverwaltung übergeben werden – einem Kollektivorgan mit einem schwierigen Verfahren der Ernennung der Mitglieder, welches die Möglichkeit der Kontrolle der Gerichtstätigkeit durch irgendeine politische Kraft auf ein Minimum reduziert.

Die Tätigkeit des Sicherheitsrates als ständigem Beratungsorgan, welches de-facto vom Präsidenten kontrolliert wird, soll beendet werden. Gemäß dem Projekt, wird sich der Rat für Nationale Sicherheit und Verteidigung, dem die ersten Personen des Staates angehören, lediglich in Extremfällen versammeln – bei der Notwendigkeit der Erklärung des Kriegszustandes oder des Notstandes und im Falle von Naturkatastrophen oder Katastrophen technogener Art. Experten unterstützen eine solche Initiative. “Das Leben hat gezeigt, dass unter unseren politischen Bedingungen/Realitäten, wo jeder die Decke zu sich zieht, man diese Sache (den Sicherheitsrat) überhaupt beseitigen muss”, betont Georgij Krjutschkow, der Ex-Leiter des Parlamentsausschusses für Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung. “Solch gewaltige Vollmachten besitzt der Sicherheitsrat nur in unserem Lande. In der Mehrzahl der Länder existieren derartige Organe, doch sind diese ausschließlich beratende”

Übrigens werden nicht alle Novellen des Gesetzesentwurfes von Experten mit Zustimmung begrüßt. Beispielsweise soll im Fall der Durchführung von vorgezogenen Wahlen (das Recht für die Ausrufung bleibt beim Präsidenten) der vorgezogene Wahlkampf innerhalb von 30 Tagen durchgeführt werden. Die Unerfüllbarkeit dieser Pläne erkennt man sogar beim Block Julia Timoschenko an. “Die momentane Frist von 60 Tagen ist ebenfalls kritisch, am Rande des möglichen. Falls die Bezirkskommissionen auf ständiger Basis arbeiten werden, wird es leichter, doch mit einem Wahlkampf von 30 Tagen braucht man nicht zu rechnen”, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ die Leiterin der Zentralen Wahlkommission, Shanna Ussenko-Tschornaja.

Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen nicht nur in Paragraphen vor, welche die Aufteilung der Vollmachten der Machtflügel regeln. Änderungen werden in alle Abschnitte eingebracht außer I, III und XIII, welche Bestätigungen in einer ukraineweiten Volksabstimmung benötigen würden. Insbesondere werden einige Ungenauigkeiten der geltenden Verfassung aus Sicht der Organe der Zentralregierung korrigiert. Zum Beispiel in der Phrase “es wird keine Einengung des Wesens und der Menge existierender Rechte und Freiheiten zugelassen”, wird das Wort “existierender” mit “konstitutioneller” ersetzt, was es der Regierung erlaubt Privilegien für einzelne Klassen von Bürgern aufzuheben, ohne befürchten zu müssen, dass diese Aufhebung vor Gericht angefochten wird. Es werden gleichfalls neue Normen eingeführt, welche die Wirtschaftstätigkeit regeln. Besondere Aufmerksamkeit verdient der §41, der die Verteilung von Dividenden in Unternehmen regelt: “Für die Aufteilung zwischen allen Beteiligten einer Wirtschaftsgesellschaft werden nicht weniger als 15% des jährlichen Reingewinns aufgewendet”. Mehrdeutig zu verstehen ist der neue §34-1, der eine Verantwortung der Presse für die Verbreitung von Fehlinformationen einführt: “Die Benutzung der Massenmedien mit dem Ziel der Desinformation der Gesellschaft wird bestraft … mit dem Entzug der Lizenz (Erlaubnis, Zeugnis) ohne Recht auf eine Erneuerung”.

Der Verfassungsentwurf rief gestern eine äußerst negative Reaktion bei Wiktor Juschtschenko hervor. “Das ist ein Verfassungsstreich. Das ist ein Anschlag auf die ukrainische Demokratie, wo der Präsident und der Premier ‘nach Verständnissen’ (по-понятиям) regieren werden”, erklärte er. Derweil hat das Staatsoberhaupt keine Hebel, welche ihm eine Behinderung des Prozesses der Verfassungsreform erlauben würden. Juschtschenko gab mehrfach zu, dass er derzeit keine Grundlage für eine Auflösung der Rada hat. Bezüglich des gestoppten Ukas zur Beendigung der Vollmachten der VI. Rada vom Oktober 2008 erzählte gestern der ehemalige stellvertretende Leiter des Präsidialamtes Igor Pukschin dem “Kommersant-Ukraine“, dass dieser Erlass nicht “reanimiert” werden kann. “Derzeit ist es nicht möglich die Geltung des Ukas zu erneuern, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Möglichkeit der Erneuerung seiner Geltung kann nur in dem Falle auftauchen, wenn es die Grundlage gibt, die in §90 vorgesehen ist, das heißt die für die Auflösung des Parlaments vorgesehene Grundlage”, bekräftigt Pukschin.

Sergej Sidorenko, Walerij Kutscherk

Quelle: Kommersant-Ukraine

Die Kopien sind beim Serkalo Nedeli einsehbar.

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 1426

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